Findok · EAS-Auskünfte
EAS 564
Assistenzleistungen einer schweizerischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftI 424/20/1-IV/4/95vom 12.01.1995
Wortlaut laut Findok
Ist die österreichische Tochtergesellschaft einer
schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für
Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung
und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als
Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der
Abzugsbesteuerung gemäß
§ 99 Abs. 1 EStG. Ob diese
Vergütungen Elemente abgelten, die als Überlassung "gewerblicher,
kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen" im Sinn des Artikels 12
DBA-Schweiz anzusehen sind, kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens
nicht geklärt werden, weil dies Sachverhaltsermittlungen und -beurteilungen
erfordert, zu denen das BM für Finanzen nicht berufen ist. Gemäß
dem DBA-Schweiz wäre aber nur in diesem zweitgenannten Fall ein auf 5%
reduzierter Quellenbesteuerungsanspruch gegeben.
Eine Quellenbesteuerung hätte aber auch dann
stattzufinden, wenn die gezahlten Vergütungen einer Prüfung am
"Fremdverhaltensgrundsatz" nicht standhalten (z.B. weil die genannten
Assistenzleistungen nicht in einem der Vergütungshöhe entsprechenden
Umfang in Anspruch genommen werden) und demzufolge hiedurch eine verdeckte
Gewinnausschüttung an die schweizerische Muttergesellschaft bewirkt
wird.
12.
Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
AbzugssteuerBeratungsleistungenQuellensteuerQuellenbesteuerungGewinnausschüttungenFremdvergleichFremdüblichkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 424/20/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17386
- Gültig
- 12.01.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF