…der wahrscheinliche Plan des Beschuldigten, auf rechtswidrige Weise durch entsprechende Scheinrechnungen, Abgabenverkürzungen herbeizuführen, als bloß - in der Gesamtschau relativ untauglicher - Versuch. Hält man sich weiters vor Augen, dass mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit auch die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, dass K infolge Verletzung…
…entsprechender Verkürzungsvorsatz und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach nur ein relativ untauglicher Versuch vor. Eine Abgabenverkürzung wird nicht schon dann bewirkt, wenn die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe verspätet und Zufolge der Nichtabgabe der Steuererklärung im Wege einer…
…das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 1993, 93/13/0055). Besteht entsprechender Verkürzungsvorsatz und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach nur ein relativ untauglicher Versuch vor. Da nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 3 lit. a, erster Fall…
…habe die Tat als versuchten Betrug qualifiziert, weil durch die Kenntnis und das Einschreiten des Detektivs ein Vermögensschaden ausgeschlossen gewesen sei. Im vorliegenden Fall sei der Erfolg durch die Kenntnis und das Einschreiten der Zollbehörde verhindert worden. Es liege jedenfalls ein relativ untauglicher Versuch vor…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für März 2006 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 502,92 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Zumal in…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für August 2008 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 419,23 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Auch ein…
…a FinStrG in Betracht, weil zwar hinsichtlich einer Verkürzung einer Vorauszahlung durch den Beschuldigten (welcher eine solche ernstlich für möglich halten musste) ein relativ untauglicher Versuch denkbar ist, diesem aber im Zweifel kein Betrag zuzuordnen ist. In gleicher Weise war auch der Vorwurf gegenüber dem…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für Jänner 2010 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 104,27 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Auch ein…
…und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach ein relativ untauglicher Versuch vor. Worauf beruht die Geltendmachung von Gutschriften und welche Umsätze hat das Unternehmen tatsächlich erzielt? Darüber war abgabenrechtlich abzusprechen und eine entsprechende Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen und…
…abgabenrechtlichen Pflichten das Unterbleiben einer Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und notwendigerweise in der Folge einer Übersendung von Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen veranlasst hat. Einer sicherer Nachweis derartiger relativ untauglicher Versuche an Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Voranmeldungszeiträume (welche?) ist aber auch hier nicht zu führen…
…den Vorgang grundsätzlich als bloß versuchte Hinterziehung von Umsatzsteuer aus Lieferungen des Beschuldigten zu sehen, wobei aber möglicherweise - so dies als bloß relativ untauglicher Versuch gesehen werde - der strafbestimmende Wertbetrag mit Null festzusetzen wäre (Verweis auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens bei Abänderung des…
…immer auf sich warten. Das war zu erwarten: Behauptungen zu A (hier: ***Firma1 & Co***) können fehlende Tatsachenkonstatierungen zu B (hier "***AS***") logischerweise nicht ersetzen. Zum anderen ist dieses Vorgehen auf Behördenseite als ebenso ungeeigneter wie untauglicher Versuch einer Beweislastumkehr zu werten. 5. Auf Seite 3…
…alten" Umsatzsteuerzahlen tatsächlich der Abgabenfestsetzung zugrunde legen würde, obwohl in einer Umsatzsteuersonderprüfung schon wesentlich höhere Abgaben festgesetzt wurden, als untauglicher Versuch zu betrachten. In der mündlichen Verhandlung bestätigte der als Zeuge vernommene Bilanzbuchhalter, dass er bzw. sein Unternehmen die Jahressteuererklärungen 2020 für den Beschuldigten erstellt…
…sei eine derartige Steuerpflicht niemals entstanden und damit auch nicht relevant. Aus diesem Grund könne auch von keiner versuchten Hinterziehung ausgegangen werden, da diese einerseits Vorsatz erforderte, was im vorliegenden Fall bereits zweifelhaft sei, andererseits selbst bei Bejahung eines Tatvorsatzes ein absolut untauglicher Versuch nach …
…15. des auf diese zweitfolgenden Monat - laut seinem Tatplan, der von quartalsweisen Berechnungen ausgegangen ist - vorgeworfen wird, liegen relativ untaugliche Versuche einer Hinterziehung vor, weil tatsächlich diesbezüglich die Fälligkeit bereits zuvor eingetreten war. G hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…
…erstinstanzliche Schuldspruch war daher im Wesentlichen zu bestätigen; lediglich betreffend Juli 2009 war der Vorwurf in Bezug auf die Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung hinsichtlich eines Betrages von € 5.510,83 auf einen bloßen - relativ untauglichen - Versuch zu reduzieren. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs…
…bzw. Erlösen (siehe unten) auch Einkommensteuern zu verkürzen und die solcherart ersparten Geldmittel anderweitig für private Zwecke zu verwenden, sohin also einen relativ untauglichen Versuch, gewerbsmäßig entsprechende Einkommensteuern zu hinterziehen. Sind sohin letztendlich konkret eingetretene oder angestrebte Verkürzungen an Einkommensteuer im Zweifel nicht erweislich, erfüllte…
…nicht entgegennehmen will. Da eine Abgabeneinhebung kein Selbstzweck ist, wäre wohl jedenfalls die Höhe der verfahrensgegenständlichen Zuschläge mit Null zu bemessen. Auch im ungünstigsten Fall für den Beschuldigten lägen somit etwa lediglich relativ untaugliche Versuche entsprechender Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor…
…Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) gegebenen abgabenbehördlichen Kenntnis von den Abgabenentstehungsansprüchen für 2011 und 2012 (dem Grunde nach), die (neuerlichen) Taten des Bf. lediglich als relativ untaugliche bzw. technisch missglückte Versuche gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen darstellten (vgl. dazu im Hinblick auf die Bewirkung der Abgabenverkürzung nach § 33 Abs…
…genommen, soll dies nicht zuletzt ja die Konteneinschau nach dem KontRegG rechtfertigen, Die gesamte - überhaupt verzerrte - Berechnung entspricht auch nicht einmal im Ansatz den wissenschaftlichen Prinzipien für eine Vermögensdeckungs- und Geldflussrechnung und stellt mit ihren schweren materiellen Fehlern einen absolut untauglichen und rechtsmißbräuchlichen Versuch dar…