…ist, mit der Maßgabe, dass die Summe der Säumniszuschläge für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben maßgebend ist." Die verpflichtende Herabsetzung der Säumniszuschläge im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld nach § 217 Abs. 8 BAO in der Fassung des Bundesgesetzes…
…Wiederholungen auf die Begründung eines anderen, den Parteien zugestellten Bescheides zu verweisen (z.B. VwGH 22.4.2010, 2008/04/0077). Unter der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld im Sinne des § 212 Abs. 2 BAO ist jede nach Beginn des Zeitraumes, für den Stundungszinsen zu entrichten…
…BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nachträglich erfolgt eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages entsteht. Eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld kann zB…
…heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. In dieser Vorschrift kommt der Grundsatz zum Ausdruck, dass die einmal entstandene Gebührenpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (VwGH v. 2. und v…
…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; …" …
…der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (3) Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem Abgabepflichtigen für…
…zu entrichten gewesen sei. Da die Nachforderung bis 12.2.2016 nicht entrichtet worden und eine Herabsetzung nicht erfolgt sei, sei auf Grund der o.a. Gesetzesbestimmung ein zweiter Säumniszuschlag festzusetzen gewesen. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung der Umsatzsteuer 2013 werde auf die Bestimmung des …
…März 2007, Zl. 2006/16/0098). Der Bw. erblickt ein solches rückwirkendes Ereignis in der behaupteten rückwirkenden Herabsetzung der verfahrensgegenständlichen Miete von ursprünglich € 13.500,00 auf € 3.000,00 pro Monat, räumt aber selbst ein, dass im Streitfall weder ein Rechtsgeschäft aufgehoben…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende…
…Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind…
…mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Abgesehen von dem im zweiten Satz des § 212a Abs. 9 BAO ausdrücklich vorgesehenen Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld stellt die Feststellung des ausgesetzten Betrages im Aussetzungsbescheid die Grundlage für die mit weiterem Bescheid vorzuschreibenden Aussetzungszinsen dar (vgl. VwGH 15. 1. 1997,…
… 212a Abs. 9 BAO sehr selektiv zitiere. Laut diesem Paragraphen habe im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Genau dieser Fall sei eingetreten. Die vom Finanzamt mit Bescheid vom 6. August 2001 festgestellte Abgabenschuld…
…zu beachten, dass die zwischenzeitige Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001 mit rechtskräftiger zweiter Berufungsvorentscheidung vom 30. 8. 2007 zu einer nachträglichen Herabsetzung der Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2001 auf 2.805,83 € geführt hat (vgl. dazu auch Niederschrift vom 24. 7. 2007…
…Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeit infolge der dagegen eingebrachten Berufung hat die Berechnung des Säumniszuschlages ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag des Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
…August 2009 keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden, hatte eine Vorschreibung von Stundungszinsen von Gesetzes wegen sohin unbedingt zu erfolgen. Allerdings war auch diese Vorschreibung im Hinblick auf die nachträgliche Herabsetzung von Abgabenschuldigkeiten, die im gestundeten Abgabenrückstand enthalten waren, in der Berufungsentscheidung entsprechend anzupassen (siehe hiezu abermals…
…voraussetzt. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten infolge der dagegen eingebrachten Berufungen hat die Berechnung der Säumniszuschläge ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag der Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
…Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeit infolge der dagegen eingebrachten Berufung hat die Berechnung des Säumniszuschlages ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag der Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Firma S-KEG, vertreten durch Herrn P, vom 24. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 11. Oktober 2004 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…voraussetzt. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten infolge der dagegen eingebrachten Berufungen hat die Berechnung der Säumniszuschläge ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag der Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (etwa durch stattgebende Berufungsentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2004) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Für die Anwendung des § 217 Abs 8 ist dabei bedeutungslos, ob die Herabsetzung der Abgabe ex…