…sei nicht als steuerbegünstigter Aufgabegewinn zu behandeln, sondern genauso wie die anderen Honorare zu versteuern. In der fristgerecht eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid wurde i.w. vorgebracht, gem. einem angeforderten Schreiben sei seitens des ORF mitgeteilt worden, dass die Bw. ihre laufenden Bezüge als selbständige…
…diesem Konto gebucht gewesen seien. Wesentliche eingegangene Fremdgeldbeträge seien nicht weiterüberwiesen worden. Es habe aber auch als Fremdgeld gebuchte Beträge, die als Honorar oder Honorarakonto zu verbuchen gewesen sein dürften, gegeben. Für den Fall, dass die Abgabenbehörde zur Auffassung gelange, dass keine ausreichende ordnungsgemäße Fremdgeldgebarung…
…Mag._Dr._D habe vorerst eine Gewinnverteilung für den laufenden Gewinn vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1995 erstellt und dabei das bestehende Aufteilungsverhältnis von 60:40 angewendet. Weiter habe Mag._Dr._D einen Aufgabegewinn von S 68.598,00 und einen Übergangsgewinn von…
…in möglichst naher Anlehnung an die historische Realität die steuerliche Kapitalkontenentwicklung für Zwecke der Veräußerungsgewinnbesteuerung (§ 24 EStG) zu korrigieren, Der "zufällige Kapitalkontenstand" aus einem rein rechnerischen Abschluss (quasi zur Herstellung einer "Soll-Haben-Gleichheit") ist NICHT für die Veräußerungs- oder Aufgabegewinnermittlung nach § 24 EStG maßgeblich…
…Jänner 2006 hat Herr Y. anlässlich seiner Pensionierung seinen Gewerbebetrieb aufgegeben und die Erwerbstätigkeit eingestellt. Gem § 24 Abs 2 EStG ist der Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn nach § 4 Abs 1 oder § 5 EStG zu ermitteln, weshalb ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG auf…
…ATS 2,7 Mio. wären in der Bilanz der X passiviert worden. Nach Aussage des Bw. sei er Geschäftsführer der X bis 31.Juli 2001 gewesen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung hätte das Honorar zum laufenden Gewinn hinzugerechnet werden müssen. Wäre dies geschehen, hätte sich die…
…somit beantragt, von den Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von 221.845,00 S lediglich einen Teilbetrag in Höhe von 123.564,60 S als laufenden Gewinn zu versteuern, den Rest in Höhe von 98.280,40 S hingegen als Aufgabegewinn zu behandeln, von…
…wenn sie im Rahmen eines bestehenden Gewerbebetriebs erfolgt oder wenn die Tätigkeit eines Verpächters über das bloße Zur Verfügung stellen von Flächen im Rahmen eines Bestandsvertrages hinausgeht und laufende Verwaltungsarbeiten von größerem Ausmaß anfallen, sodass die Vermietung oder Verpachtung nach außen als gewerbliche Tätigkeit erkennbar…
…von Relevanz, ob der Geschäftsführer selbst für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aufzukommen und das Honorar der Einkommensteuer zu unterwerfen hat. Sollten dem Geschäftsführer Ansprüche, die sich bei einem Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts ergeben (beispielsweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsregelung oder Abfertigungsansprüche), nicht zustehen, so…
…Der spätere Zufluss oder Abfluss bleibt ohne steuerliche Folgen. Daher kann § 32 Z 2 EStG nur solche Einkünfte bzw. Verluste betreffen, die sich nach dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ereignen und deshalb im Aufgabegewinn noch nicht berücksichtigt werden konnten. Soweit nach Betriebsbeendigung eintretende Änderungen des ehemaligen…
…2004 etwa EUR 19.908,00 (Zufluss 2004) zuzüglich EUR 12.704,00 (Zufluss 2005). Damit betrug das Honorar für die erbrachten Leistungen von Oktober bis Dezember 2004 EUR 32.612,00. Der Berufungswerber war nicht im Firmenbuch registriert. | 2005 | Einer "Aufgliederung Unternehmensberatererlöse…
…wenn Bf nächste Woche Klage einbringen wolle, je nach gewünschtem Vorgehen eine Pauschalgebühr von 299,00 € oder 707,00 € sowie sein Honorar von 577,27 € auf sein Anderkonto zu überweisen, widrigenfalls er keine Klage einbringen werde. Die übrigen drei Beträge betreffen die…
…dass es sich um kein tätigkeitsorientiertes und leistungsbezogenes Honorar handle, sondern eben um eine pauschalierte Vereinbarung in Hinblick auf den Verkauf und Fortbestand der Kunden. Wegen eines gelegentlichen Telefonates oder auch eines Freundschaftsbesuches - bei vielen Kunden sei nämlich ein über die natürliche Kunden-Lieferanten-Beziehung…
…zunächst darauf hinzuweisen, dass die vertragliche Vereinbarung einer Abrechnung laufender Projekte einer von der belangten Behörde - gestützt auf ein ausdrückliches Vorbringen in der Berufung - angenommenen Übergabe begonnener Projekte durch den Sohn des Beschwerdeführers ungeachtet des darin enthaltenen Widerspruchs nicht zwingend entgegen steht. Bei einem bestehenden…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv 76.810 öS, die ermittelt wurden aus laufendem Ergebnis iHv -284.756 öS, einem geschätzten Übergangsgewinn von Null und einem geschätzten Aufgabegewinn iHv 361.566 öS. 1997 - 2000: keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil nachträgliche Betriebsausgaben trotz Vorhaltes nicht bekanntgegeben…
…macht." Der Berufung ist in diesem Punkt stattzugeben und das Betriebsausgabenpauschale im Ausmaß von 6 % zu gewähren: | | S | laufende Honorare Konsulentenvertrag | 725.000,00 | Einmalhonorar Konsulentenvertrag | 20.000.000,00 | Aufsichtsratsvergütung O. | 2.000,00 | Aufsichtsratsvergütung…
…Es sind daher insbesondere alle Forderungen und Verbindlichkeiten anzusetzen. Das bedeutet, dass alle im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes zu berücksichtigen sind. Der spätere Zu- bzw. Abfluss bleibt ohne steuerliche Folgen (vgl. Doralt…
…eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs…
…gemacht werden könnten. Krankheitskosten wären dann als Werbungskosten absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handle oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststünde. Gemäß der Empfehlung der Kommission vom 22. Mai 1990 betreffend die Annahme einer Europäischen Liste der Berufskrankheiten…
…oder Mietrückstände) wurden jedoch nicht festgestellt und können aus dem vorgelegten Akteninhalt auch nicht abgeleitet werden. Der von der Bp. ermittelte unrichtig ermittelte "Übergangsgewinn" von S 2.551.926,60 ( € 185.455,76) wurde von NL nicht bestritten. Da die Bp. von einem Aufgabegewinn…