Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models…
…Unterhaltungsdarbietungen inländische Steuerpflicht aus. Der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung geht nicht dadurch verloren, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Dass die Darbietung der Studiomusiker darauf abzielt, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen, wird als unbestritten angesehen. Es ist einzuräumen, dass der Begriff der Unterhaltungsdarbietung…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…
…in dem die künstlerische Leistung erbracht worden ist; es ist hiezu nicht erforderlich, dass die künstlerische Leistung aus Anlass einer öffentlichen Unterhaltungsdarbietung erbracht wird. Auch kann das niederländische Unternehmen aus dem DBA-Niederlande nicht ableiten, dass es nicht nach den österreichischen Rechtsvorschriften zur Haftung für…
…Die Steuerpflicht müsste daher gegebenenfalls im Veranlagungsweg wahrgenommen werden. Da im Fall der bloßen Anmietung einzelner Gemälde bereits nach inländischem Steuerrecht keine Einkommensteuerpflicht anfällt und bei Anmietung von "Sachinbegriffen" der Veranstalter von keiner Steuerabzugsverpflichtung getroffen wird, wird nachstehend nur zum erstgenannten Fall (Mitwirkung an der…
Schließen sich ein österreichischer und drei slowenische Musiker zu einer inländischen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu erfassen…
…Die Steuerpflicht der Künstler ist nach inländischem Recht (§ 99 Abs.1 Z. 1 EStG) durch Steuerabzug von den an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen geltend zu machen. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland darf indessen die deutsche Gesellschaft - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich nicht…
…österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens der in §…
… 99 EStG 1988 verhalten werden. Dies deshalb, weil inländische Einrichtungen, die für kurzfristige Zirkusvorführungen zur Verfügung gestellt werden, für das Zirkusunternehmen nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Niederlande gewertet werden können und daher die Bestimmung des Artikels 7 DBA-Niederlande der Geltendmachung…
…einer "Unterhaltungsdarbietung" abhängt und weil andererseits die Abzugspflicht nicht dadurch erlischt, dass seine Gage als "Künstleranteil" in die Zahlung an die Agentur eingeht (§ 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG 1988). Legt daher eine französische Agentur für die Mitwirkung einer Künstlerin an einem inländischen…
… 29 BAO noch nach DBA-Recht eine Betriebstätte für den Zirkus dar, da es an der hiefür erforderlichen Dauerhaftigkeit der örtlichen Einrichtung fehlt. Für lohnsteuerliche Belange wird hingegen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet, da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung das Kriterium…
… 99 EStG. Denn die Honorare werden offenkundig für eine künstlerische Tätigkeit, zumindest aber für die "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gezahlt, sodass die Voraussetzungen des innerstaatlichen Steuerrechts für die Vornahme des Steuerabzuges erfüllt sind. Zu beachten ist jedoch, dass sich auf Grund des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es unterliegen daher die an ihn gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das ab…
…Beratung im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.…
…Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist die umfassende Sicherung des inländischen Steueraufkommens…
…sind, besteht infolge dieser "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gemäß § 99 EStG Steuerabzugspflicht. Sind allerdings diese Techniker in Staaten ansässig, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR. Anspruch auf Steuerentlastung, wenn diesen Technikern zur Ausübung ihrer (gewerblichen) Tätigkeit keine inländische "Betriebstätte" (z.B. Arbeitsraum…
…Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß …
…an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterwirft. Die Steuer ist gemäß § 99 Z. 1 EStG im Abzugsweg zu erheben, wobei hiefür gemäß § 100 Abs. 2 EStG der Schuldner der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge (das wäre bei der angenommenen Gestaltung der inländische Sportverband und…