…in der Absicht gehandelt hat, durch Nichtabgabe der Steuererklärungen die aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses hervorgehenden Umsatz- und Einkommensteuerbeträge der Jahre 2002 und 2003 endgültig zu verkürzen. Es ist daher zweifelsfrei von einem hohen Verschuldensgrad des Bw. auszugehen. Neben den erstinstanzlich bei der Strafbemessung…
…Kind in einem ausreichenden Ausmaß. Auch die mit 17 Tagen für den Fall der Uneinbringlichkeit bemessene Ersatzfreiheitsstrafe ist nach Ansicht des Berufungssenates, bei festgestelltem hohen Verschuldensgrad des Bw., unter Einbeziehung der festgestellten Milderungsgründe und des Erschwerungsgrundes des oftmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von 23 Monaten…
…und von Automatenerlösen nicht offen gelegt, sondern verdeckt ausgeschüttet wurden. Es ist daher insoweit ein hoher Verschuldensgrad in Form eines auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatzes der Bestrafung des Bw. zugrunde zu legen. Wie in der gegenständlichen Berufung zutreffend ausgeführt wird, hat der Spruchsenat bei Erfassung…
…einem hohen Verschuldensgrad waren jedoch seitens des Unabhängigen Finanzsenates zusätzlich zu den vom Spruchsenat bereits berücksichtigen Milderungsgründen der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses des Bw. das mittlerweile bereits längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten und eine geringfügig erfolgte Schadensgutmachung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe…
…sei aufgrund seiner Vorverurteilung anzunehmen und von ihm auch nicht bestritten worden. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sei ebenfalls unbestritten geblieben und ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Bei der Strafbemessung sah der…
…die Jahre 2003 und 2004 unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen lassen. Es ist daher von einem hohen Verschuldensgrad zu Punkt a) des Schuldspruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses auszugehen. Zu Recht bringt der Bw in der gegenständlichen Berufung vor, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer…
…1.000,00 betragen würde, er weder persönliche Schulden noch Vermögen und auch keine Sorgepflichten habe. Unter Berücksichtigung dieser persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. bleibt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund des festgestellten hohen Verschuldensgrades des Bw. keine Raum für eine Milderung…
…sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Dieses Geständnis des Bw. wäre als weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen. Weiters lasse sich der vom Spruchsenat im Rahmen der Strafzumessung erwähnte "besonders hohe Verschuldensgrad" nicht nachvollziehen. Es dränge sich auf, dass hier in die Strafzumessung der Umstand…
…und Milderungsgründen gedanklich von diesem Mittelwert auszugehen. Eine Rolle als Anstifter zu Abgabenverkürzungen gegen Entlohnung für die Zurverfügungstellung von Scheinrechnungen ist als hoher Verschuldensgrad bei den Beteiligungshandlungen anzusehen. Die Erschwerungsgründe übersteigen den Milderungsgrund der bisherigen Unbescholtenheit und die neu zu berücksichtigende schlechte wirtschaftliche Lage deutlich…
…an Umsatz- und Einkommensteuer nach wie vor unberichtigt aushaften, erstinstanzlich der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum unberücksichtigt geblieben ist und auch ein hoher Verschuldensgrad in Form eines auf dauerhafte Verkürzung gerichteten Vorsatzes zugrunde liegt, so bleibt für eine Strafminderung kein Raum. Es…
…heraus gehandelt und sei seine Handlungsweise jedenfalls nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Es sei daher kein hoher Verschuldensgrad bei der Strafbemessung zugrunde zu legen. Es werde daher der Antrag gestellt, der Berufung Folge zu geben und die verhängte Strafe im Sinne der Berufung…
…der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und seine Handlungsweise war nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet. Es ist daher kein hoher Verschuldensgrad der Strafbemessung zu Grunde zu legen. Auch war die nunmehr eingeschränkte persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. (kein…
…sehr weitgehenden Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen hinsichtlich Führung der Bücher und Aufzeichnungen und zeitgerechter Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen ist dem Bw. ein hoher Verschuldensgrad anzulasten. Auch rechtfertigen seine beharrliche leugnende Verantwortung und der Umstand, dass keinerlei Bemühungen zur Schadensgutmachung durch den Bw. erfolgt sind…
…500,-- (angedroht und) festgesetzt wurde, erscheint er im Hinblick auf sein bisheriges Verhalten, den Verschuldensgrad (keine Hinderungsgründe betreffend Umsatzsteuer 2007; behauptete Hinderungsgründe betreffend Einkommensteuer 2007 unplausibel) und die Höhe der Steuernachforderungen 2007 nicht unsachlich beschwert. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. September 2009
…die Verhängung einer mit € 400,00 (und damit nur geringfügig höher als die (im § 23 Abs.4 FinStrG normierte) "Mindeststrafhöhe" von 10% der Höchststrafe) ausgemessenen Geldstrafe über den Bw einerseits als dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschuldensgrad für angemessen und andererseits für ausreichend…
…angemessene Strafe herangezogen werden. Somit ist eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite einer Strafdrohung ausmessbar, deren Angemessenheit sich jedoch auch hinsichtlich einer Mindesthöhe an den Vorstellungen…
…Zweckmäßigkeit - unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben - zu treffen. Das Ermessen bezieht sich sowohl auf die Festsetzung dem Grunde wie auch der Höhe nach. Bei der Ermessensübung werden insbesondere die Höhe der allfälligen Steuernachforderung, der Verschuldensgrad, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen…
…Abgaben - zu vollziehen sei. Bei der Ausübung des Ermessens sollen insbesondere die Anzahl der ausständigen Steuererklärungen, der Verschuldensgrad und das bisherige Verhalten berücksichtigt werden. Im gegenständlichen Fall bewege sich die festgesetzte Zwangsstrafe bei 5% der maximal zulässigen Höhe, wodurch dem Umstand, dass es sich nur…
…ist, zu erfolgen. Strafbemessung beim Beschuldigten: Eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG ist im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite der jeweiligen Strafdrohung ausmessbar. Eine Geldstrafe ist nach den Vorgaben des § 15 Abs…
…ist, zu erfolgen. Strafbemessung beim Beschuldigten: Eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG ist im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite der jeweiligen Strafdrohung ausmessbar. Eine Geldstrafe ist nach den Vorgaben des § 15 Abs…