…Darüber hinaus erhielt der Gf. eine gewinnabhängige Vergütung, welche laut Vorhaltsbeantwortung vom 13.4.2004 zB im Kalenderjahr 1997 S 140.000,00 und im Jahre 1998 S 170.000,00 ausmachte. Ein wie im vorliegenden Fall gegebener Mindestfixbezug steht aber der Annahme eines relevanten…
…Fixhonorar von 18.000 €, andererseits ein erfolgsabhängiges Honorar, das in eine Umsatzprämie, eine gewinnabhängige Prämie und eine Sonderprämie unterteilt wurde. Im Einzelnen wurde vom Prüfer die Auszahlung folgender Vergütungen festgestellt: Oktober bis Dezember 2001: 10.593 €, 2002: 42.606 €, 2003: 46.459…
…die erfolgte Bezeichnung der überwiesenen Beträge als "Gehälter" nur als irrtümliche Fehlbezeichnung erscheinen. Das Finanzamt zieht Schlüsse aus einem Umlaufbeschluss betreffend u.a. die Genehmigung des Jahresabschlusses 1994 und betreffend eine gewinnabhängige Prämie für die Geschäftsführung (HA 83/1998). Diese Urkunde wurde jedoch nie unterfertigt…
…40 - 50 %) vorbringt, übersieht sie, dass sich die Schwankungen nicht auf das angeführte Fixum sondern auf die einmal jährlich ausbezahlten "Prämien" bezogen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind gerade gewinnabhängige Prämien udgl. bei leitenden Angestellten nicht ungewöhnlich, vermögen aber ein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko nicht…
…Folge von der GmbH erhobene Schadenersatzforderung an den Bf. in Höhe von EUR 101.097,24,-- wurde im Jahr 2011 mit dem Anspruch des Bf. auf gewinnabhängige Tantiemen (Prämien) aufgerechnet, sodass damit die Schadenersatzforderung beglichen war. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist unstrittig und geht…
…oder aus (Gesellschafts-)Verträgen. Verwaltungsräte sind gesellschaftsvertraglich geschaffene Organe, die der Überwachung der Geschäftsführung dienen. Rz 847: Die Befreiung betrifft Vergütungen jeder Art einschließlich Reisekostenersätze (zB fixe "Gehälter"; gewinnabhängige Zuwendungen; sonstige Vorteile). Die Bezeichnung der Gegenleistung ist ohne Bedeutung, es muss sich aber inhaltlich jedenfalls…
…erfüllen, damit sie nachträglich umgewandelt werden kann. Bereits in der Vergangenheit gewährten Prämien mangelt es an der Voraussetzung der zusätzlichen Zahlung, die Umwandlung in eine steuerfreie Teuerungsprämie ist daher nicht möglich." Da es sich bei der im Jahr 2022 ausbezahlten Mitarbeitergewinnbeteiligung im Fall der Bf…
…abgelaufenen Wirtschaftsjahres konkreteres Zahlenmaterial für die Periode 2002 vorliege. Die beiden Gesellschafter würden für das abgelaufene Kalenderjahr auf Grundlage des EGT 2002 eine vertraglich vereinbarte GF-Prämie von je € 88.500 erhalten. Ergänzend werde noch vorgebracht, dass die Bw als Wirtschaftstreuhandgesellschaft Mitglied der Kammer…
…Jahre 1999 sich nicht geändert hat; ab dem Jahre 2000 sei das Grundentgelt entsprechend dem höheren "Betriebsergebnis" angepasst worden. Eine gewinnabhängige (zusätzliche) Erfolgsprämie sei bei leitenden Angestellten ein üblicher Vertragsbestandteil. Die Gewinnsituation der Gesellschaft sei unabhängig von der Geschäftsführerentlohnung, die ein Gesellschafter wie im vorliegenden…
…Jahresgewinn des Unternehmens mit den beteiligten Dienstnehmern vereinbart. Der gewinnabhängige Ertrag ist jedoch in Relation zum eingesetzten Kapital zu bemessen. Da es sich bei den Gewinnbeteiligungen aus der echt stillen Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um Erfolgsbeteiligungen bzw. Belohnungen handelt…
…geschlossen worden (Punkt 1. 3. 1. 1.). Neben der Verpflichtung der P zur Bezahlung einer gewinnabhängigen Prämie sei entsprechend der Stellung des Bw. als Arbeitnehmer, der Ausschluss jeglicher Verlustbeteiligung und dessen Weisunggebundenheit festgehalten worden. Weitere Klage des Bw. vom 4. Dezember 1995 wegen S 274…
…so konzipiert, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gewinnabhängige Forderung gegenüber der ehemaligen Bf2 der TO zuzurechnen wäre. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise hätte die TO eine gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr in Höhe von 371.214.536,75 € an die ehemalige Bf2 geleistet und so den Tatbestand des § 2…
…Vereinbart sei eine pauschale Entschädigung mit einer Auszahlung in zwölf gleichen Raten sowie eine monatliche Zulage, eine quartalsmäßige Prämie und Erfolgsprämien.Es bestehe Wettbewerbsverbot, eine ausdrückliche Genehmigungspflicht für Nebenbeschäftigungen und eine Verschwiegenheitspflicht für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrages. Im zweiten Vertrag…
…Höhe der Geschäftsführerentschädigung vom Umsatz als auch vom jährlichen EGT abhängen würde. So betrage die umsatz- und erfolgsabhängige Prämie für das Wirtschaftsjahr 3/1999 S 1.038.393,- und könne sicher nicht mehr von einem untergeordneten Betrag gesprochen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. …
…Allfällige Erfolgsprämien seien auch in nichtselbstständigen Bereichen üblich. Die Art der Entlohnung offenbare das Fehlen des Unternehmerrisikos im Zusammenhang mit den Geschäftsführerbezügen (Fixbezug plus Prämie). Die aus Anlass des Ausscheidens der wesentlich beteiligten Geschäftsführerin bezahlte Abfertigung sei daher ebenso als Einkünfte aus sonstiger Tätigkeit der…
…Arbeit in Höhe von S 26.282,00 und Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 100.000,00. Als Sonderausgaben wurden Prämien für freiwillige Personenversicherungen in Höhe von S 14.380,00 geltend gemacht. Die Angabe von drei bezugsauszahlenden Stellen erwies sich als unzutreffend…
…Weiters wurden als Sonderausgaben erklärt: Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen in Höhe von S 15.476,00 sowie Kirchenbeiträge in Höhe von S 974,00. Die Veranlagung und damit der Erstbescheid für das Jahr 1999 erfolgte unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung [siehe Abschnitt D…
…dass alleine die Tatsache, dass ein gut geführtes Unternehmen, das kontinuierlich Gewinne abwerfe und es dadurch bisher zu keinen allzu großen Schwankungen der gewinnabhängigen Tantieme gekommen sei, nicht geeignet sei, das Unternehmerrisiko der Geschäftsführervergütung grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem…
…auch die Risikorücklage überprüft und diesbezüglich in der Niederschrift über die Schlussbesprechung festgehalten: Übersteigt die Risikorücklage bei Bildung im Sinne des § 73a (2) VAG den Höchstbetrag von 4% der um die Rückversicherungsabgabe verminderten abgegrenzten Prämien des inländischen Geschäfts, so ist laut Betriebsprüfung der Differenzbetrag aufzulösen…
…bei rein formalrechtlicher Betrachtung, die Bf1 als 100 %ige Gesellschafterin jedenfalls zu 100 % an den Gewinnen ihrer Tochter Bf2 beteiligt wäre. Die Begebung eines gewinnabhängigen Darlehens (Mezzaninkapital) würde bei rein formalrechtlicher Betrachtungsweise zu einem völlig unverständlichen Ergebnis führen, zumal die Bf1 keine wie immer gearteten…