…Tatbestandsmerkmale gebe es im gegenständlichen Fall jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Das gegen die Finanzbeamten geführte Strafverfahren befinde sich noch immer im Stadium der Vorerhebung bzw. Voruntersuchung. Eine rechtskräftige Versetzung in den Anklagestand liege nicht vor. Der Wiederaufnahmegrund wäre nur dann gegeben, wenn die betreffende gerichtlich strafbare…
…Zusammengefasst argumentiert der Magistrat, die Beurteilung, ob ein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt ist, sei eine Vorfrage. Diese sei nunmehr rechtskräftig durch die zuständige Stelle entschieden worden. Mit Beschluss vom 21.08.2023 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei übermittelt und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme…
…wegen) geführt hat. Die "Nichtänderung von Bescheiden" wird vom Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs. 1 lit. a BAO jedoch nicht erfasst. Dass (auch) die Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer, mit denen erklärungsgemäße Veranlagungen vorgenommen wurden, durch gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt worden seien, wurde vom Finanzamt nicht…
…nötigenfalls die Voraussetzung, nämlich das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer gerichtlich strafbaren Tat als Vorfrage nach Maßgabe des Strafrechtes beurteilen. Für das Vorliegen dieser für die Wiederaufnahme notwendigen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale gibt es im gegenständlichen Fall jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Das gegen die…
… 302 StGB, da davon auszugehen ist, dass die im Zuge der Erstprüfung ergangenen Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang…
…subjektive Tatseite einer gerichtlich strafbaren Tat erfüllen. Die Abgabenbehörde könne zwar nötigenfalls die Voraussetzung, nämlich das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer gerichtlich strafbaren Tat als Vorfrage nach Maßgabe des Strafrechtes beurteilen, für das Vorliegen dieser für die Wiederaufnahme notwendigen Tatbestandsmerkmale gebe es im…
…da davon auszugehen ist, dass die im Zuge der Erstprüfung ergangenen Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch eben diese gerichtlich strafbaren Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor…
…vielmehr, dass "ein Bescheid" (nicht jedoch das "Nichtergehen" eines Bescheides) durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass sich das Finanzamt in der Begründung sämtlicher Wiederaufnahmsbescheide (auch jener des Jahres 1999) ausschließlich auf den Tatbestand des …
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs. 1 lit. a BAO setzt voraus, dass der im abgeschlossenen Verfahren ergangene Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist. Der Wiederaufnahmsgrund des …
…wenn die betreffende gerichtlich strafbare Tat darauf gerichtet war, die Hinausgabe eines bestimmten Bescheides herbeizuführen. Keine auf diesen Tatbestand gestützte Wiederaufnahme ist jedoch möglich, wenn zB strafbare Handlungen lediglich aufgrund ihres wirtschaftlichen Ergebnisses zu einer Besteuerung und damit letztendlich auch zur Hinausgabe des Abgabenbescheides führen…
…wenn die betreffende gerichtlich strafbare Tat darauf gerichtet war, die Hinausgabe eines bestimmten Bescheides herbeizuführen. Keine auf diesen Tatbestand gestützte Wiederaufnahme ist jedoch möglich, wenn zB strafbare Handlungen lediglich aufgrund ihres wirtschaftlichen Ergebnisses zu einer Besteuerung und damit letztendlich auch zur Hinausgabe des Abgabenbescheides führen…
…12 in Verbindung mit § 302 StGB, da davon auszugehen ist, dass im Zuge der Erstprüfung ergangene Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtswidrigkeit [sic!] (Gleichmäßigkeit…
…nötigenfalls die Voraussetzung, nämlich das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer gerichtlich strafbaren Tat als Vorfrage nach Maßgabe des Strafrechtes beurteilen. Für das Vorliegen dieser für die Wiederaufnahme notwendigen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale gibt es im gegenständlichen Fall jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Das gegen die…
…nötigenfalls die Voraussetzung, nämlich das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer gerichtlich strafbaren Tat als Vorfrage nach Maßgabe des Strafrechtes beurteilen. Für das Vorliegen dieser für die Wiederaufnahme notwendigen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale gibt es im gegenständlichen Fall jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Das gegen die…
…Es ist dabei nicht wesentlich, ob ein Subhehler die Zigaretten selbst verraucht oder weiterverkauft, schon das bloße "An sich bringen" ist ein strafbarer Tatbestand. Zur subjektiven Tatseite ist zu bemerken, dass es als allgemein bekannt angesehen werden darf, dass Tabakwaren mit hohen Abgaben belastet sind…
…diese Waren nicht mitzunehmen, dann hat er nicht das Problem, bei gebotener ordnungsgemäßer Deklarierung sich mit den von ihm begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen selbst zu belasten. Ein gesetzlich gedeckter Rechtsanspruch eines Einbrechers auf Freizügigkeit des Verkehrs mit Beutegut ist dem Senat nicht bekannt. Im Gegenteil…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Kriminalpolizei Linz hatte im Mai 2007 im Beisein der Steuerfahndung in mehreren Wohnungen und Lokalen von im Rotlichtmilieu tätigen Personen in S und Umgebung Hausdurchsuchungen wegen des Verdachtes diverser gerichtlich strafbarer Delikte wie Menschenhandel (…
…ändere jedoch nichts an der Originalität. Die nachträgliche Würdigung als Scheinumsätze stelle keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne gerichtlich strafbarer Taten oder sonstiger Erschleichung dar. Das Neuhervorkommen von Tatsachen sei bei einem Antrag auf Wiederaufnahme aus Sicht der Antragstellerin zu beurteilen. Da der BF der Sachverhalt grundsätzlich…
…DG). Abs. 2: Die besonderen Vorschriften dieses Unterabschnittes gelten auch für das Verfahren wegen einer Tat, die zugleich den Tatbestand eines Finanzvergehens und den einer gerichtlich strafbaren Handlung anderer Art erfüllt. Abs. 3: Für Verfahren wegen Finanzvergehen gegen Verbände gelten, soweit im Folgenden nicht etwas…
…Der Berufungswerber (Bw.) betrieb als nicht protokollierter Einzelunternehmer ab Mai 1999 eine so genannte Begleitagentur und ab dem Jahr 2005 eine weitere Begleitagentur. Ab Juli 2008 führte das Landeskriminalamt Tirol im Auftrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen des Bw…