…20.9.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung…
…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…Bestimmungen des § 212 BAO darauf, der Bf. habe weder das Eintreten einer wirtschaftlichen Notlage oder finanziellen Bedrängnis noch das Vorliegen einer erheblichen Härte im Falle der sofortigen Entrichtung der vom Stundungsansuchen betroffenen Abgabenschuld erwiesen. Vielmehr habe er dargetan, sein Einkommen sei jedenfalls ausreichend, dass die…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben ist keine erhebliche Härte zu erblicken. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit am 01.04.2014 bei der belangten Behörde eingegangenem Beschwerdeschriftsatz und begehrt im Sinne einer Antragsstattgabe nochmals die Teilzahlung. Zur Begründung wird vorgebracht:…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 21. Oktober 2004 wurde darauf hingewiesen, dass - wie im Zahlungserleichterungsansuchen vom 24…
…Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt sein. Fehlt…
…Quartal bzw 784 Euro pro Jahr. Durch diese Beträge sei die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht gewährleistet. Da das Vorliegen einer erheblichen Härte in der sofortigen Entrichtung der Abgabe mangels Angaben über monatliche Einnahmen und Ausgaben, sowie das Nichtbestehen einer Gefährdung der…
…Veranlagung beruhe. In der sofortigen Entrichtung einer Abgabennachforderung, mit deren Entstehung der Abgabepflichtige rechnen musste, könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Gegen diesen Bescheid wurde am 5. Februar 2009 berufen und zunächst ausgeführt, dass sich der Rückstand auf € 152.000.-vermindert habe. Der sich…
…Finanzamt Salzburg-Stadt dieses Ansuchen mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gegen diesen Bescheid wurde am 19. Jänner 2009 berufen und ausgeführt, dass es unverständlich sei…
…ausreichend vorzusorgen. Werde eine solche Vorsorge unterlassen, kann keine erhebliche Härte anerkannt werden. Es werde im Ratenansuchen sowie in der Berufung angeführt, dass es durch die plötzliche schwere Erkrankung des Gatten, der neben der Fahrtätigkeit auch als Koordinator im Betrieb der Bw tätig ist, nicht…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…darzulegen (VwGH 23. Jänner 2000, 2000/17/0069). Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, steht es im Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…und ausstattungstechnischen Gründen notwendig geworden, um in Zukunft mehr Umsätze erzielen zu können. Die Einbringung sei nicht gefährdet und würde die Abdeckung des Rückstandes in voller Höhe eine erhebliche Härte bedeuten. Es wird die Stattgabe der Berufung mit der Zusicherung, dass die erste Rate mit…
…Es begründete dies damit, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gegen den Bescheid über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens wurde Berufung erhoben. Die Bruttoumsätze der Monate Jänner und Februar lägen zwischen…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Liegt in der sofortigen Zahlung der dem Versicherungsnehmer vorgeschriebenen Aussetzungszinsen betreffend Versicherungssteuer eine erhebliche Härte, die eine Stundung rechtfertigt, wenn er Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhebt und mit einer Stattgabe…
…Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt…