…ist nur zu prüfen, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Zunächst ist festzuhalten, dass laut Bericht über…
…ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für die Begehung eines Finanzvergehens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Folgt man der ständigen Rechtsprechung des…
…und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach…
…gelegt, zum anderen werden -mit dem (ausdrücklichen) Hinweis auf die vom Polizeiorgan angefertigte Niederschrift vom 11.3.2010 festgehaltenen Aussagen des Bf- in der Bescheidbegründung ausreichend Verdachtsgründe für die dem Bf zur Last gelegten Finanzvergehen dargelegt. Dass die Finanzstrafbehörde dabei zum Verdacht vorsätzlichen (Spruchpunkt a))…
…FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß § 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens…
…Frage der Beurteilung, ob ausreichende Verdachtsgründe für ein Kennenmüssen vorliegen, hat der EuGH beispielsweise in seinem Urteil vom 11. Mai 2006, Rs. C-384/04 (Technological Industries), Begriffserklärungen gegeben. Der EuGH hat hier das "Wissenmüssen" mit dem Begriff des "Bestehens hinreichender Verdachtsgründe" beschrieben. Es ist…
…33 Abs. 2 lit. a FinstrG begangen, in objektiver und subjektiver Hinsicht begründet. Zusammenfassend liegen daher im vorliegenden Fall ausreichende Verdachtsgründe vor, die die Erweiterung des Finanzstrafverfahrens rechtfertigen. Die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Bf. zur Last gelegten Verhaltens ist nicht dem Einleitungsbescheid, sondern dem…
…FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß § 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens…
…nur inhaltlich nicht ausreichend beurteilen, sondern es sind auch die Verfahrensvorschriften des § 82 Abs.1 und die das Parteiengehör regelnden §§ 114 ff. FinStrG nicht eingehalten worden. Denn die Finanzstrafbehörde I. Instanz hat ihr zukommende Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die…
…Instanz das Strafverfahren einzuleiten (§ 82 Abs. 3 FinStrG). Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt; dass die Annahme der Wahrscheinlichkeit…
…nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…Aktenlage durch jenes nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert wurde. Im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid wäre daher zu prüfen, ob ausreichende Verdachtsgründe für die Anlastung eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorliegen. Die Rechtsmittelbehörde würde jedoch mit der Prüfung der Frage, ob der Bf…
…z.B. VwGH 28.5.2008, 2008/15/0011). Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt, wobei sich der Verdacht…
…keinesfalls ausreichend, weil, worauf die Erstbehörde bereits zutreffend hingewiesen hat, jedes Unternehmen, das beabsichtigt, Umsatzsteuerbetrügereien zu begehen, danach trachten wird, sämtliche Formalvoraussetzungen zu erfüllen und die formelle Erfüllung dieser Voraussetzungen die Bw. in der Folge nicht davon befreite, bei Vorliegen hinreichender Verdachtsgründe weitere Überprüfungen anzustellen…
…Vorsteuerbetrages am Abgabenkonto zuzuwarten, impliziert die dem Bf. zur Last gelegte wissentliche Handlungsweise. Wie bereits ausgeführt, war im Rahmen dieser Entscheidung lediglich zu untersuchen, ob ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung des Strafverfahrens vorliegen. Ob der erhobene Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im…
…Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet. Nach der Lebenserfahrung besteht auf Grund der vorliegenden Umstände der Verdacht wissentlicher Handlungsweise. Wie bereits ausgeführt, war im Rahmen dieser Entscheidung lediglich zu untersuchen, ob ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung des Strafverfahrens vorliegen. Ob der erhobene Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs…
…Beschwerde erhobenen Einwendungen sind nicht geeignet, diesen Verdacht zu entkräften. Im Rahmen dieser Entscheidung war nur zu untersuchen, ob ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vorliegen. Gegenstand dieses Verfahrens ist zudem die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern durch den Bf, nicht aber die Prüfung der…
…am 15. Dezember 2004) hinsichtlich dieser Baurestmassen keine den Bf. belastenden Angaben machten, liegen ausreichende Verdachtsgründe vor, welche die Annahme einer Verfüllung in der Schotterentnahmestelle rechtfertigen. Zum einen ist dies die zeitliche Übereinstimmung der Abbrucharbeiten mit der Lagerung von Baurestmassen in der Schotterentnahmestelle, zum anderen…
…B. am 15. Dezember 2004) hinsichtlich dieser Baurestmassen keine den Bf. belastenden Angaben machten, liegen ausreichende Verdachtsgründe vor, welche die Annahme einer Verfüllung in der Schotterentnahmestelle rechtfertigen. Zum einen ist dies die zeitliche Übereinstimmung der Abbrucharbeiten mit der Lagerung von Baurestmassen in der Schotterentnahmestelle, zum…
…nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…