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UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 1/2

…Ansicht des Bw. würde die Haftungsprovision Kosten für die Beschaffung vom Eigenkapital und nicht Fremdkapital darstellen (atypische stille Gesellschaft) und sei daher keine Abgrenzung vorzunehmen. Die Haftungsprovision sei daher im Jahre 1991 in voller Höhe abzugsfähig. ad Kaufpreis Patent-Anteil Forschungsaufwand für Weiterentwicklung) Für die…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 2/2

…Auseinandersetzungsguthaben) auch geltend gemacht wurde, jedoch nur einen Anteil von 60% bzw./und 50,8% der Beteiligung erhielten. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates trugen die stillen Gesellschafter somit wenn auch im geringeren Maße Unternehmerrisiko und sind als atypische stille Gesellschafter bzw. Mitunternehmer anzuerkennen. Der Berufung…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 1/2

…706.124,98 | Eigenkapital | 191.373,51 | -18.627,25 | -265.584,24 | -464.188,68 | -665.241,54 Pkt. 3 Rechtliche Würdigung Beteiligen sich an einem Unternehmen ein oder mehrere atypisch stille Gesellschafter, so entsteht grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft…

BFG RV/5100807/2012Zusätzliche Beteiligung von Gesellschaftern einer GmbH als echte oder atypische Stille
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2015Teil 2/2

…Bei einem sozietären Genussrecht iSd § 8 Abs. 3 Z 1 TS 2 KStG 1988 handelt es sich jedenfalls um steuerliches Eigenkapital. Eine atypische stille Gesellschaft und auch die gegenständliche ist im Einzelfall zu beurteilen. Im Gründungskonzept vom 16. Oktober 2004 wird unter Punkt 8.2…

UFSW RV/2204-W/02ein Bescheid an eine zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung nicht mehr existente atypische stille Gesellschaft geht ins Leere
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2005

…über die Berufung des A, 0000-Wien,A-Gasse 7, als steuerlicher Vertreter der ehemaligen "A-GmbH. & Mitges.", an der der steuerliche Vertreter als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt gewesen war, vom 14. September 1999 gegen den "Bescheid" des Finanzamtes für den 4., 5. und 10…

UFSL RV/0991-L/04Liebhaberei bei einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2006Teil 1/2

…noch für andere Zwecke zu verwenden. Die Bw. erwerbe mit dem Einlösen dieser Verpflichtung unwiderruflich das Vorkaufsrecht auf Anteile von ausscheidenden bzw. ausscheidungswilligen atypisch stillen Gesellschaftern. In der Folge sei von der Bw. ein Betrag von 4.292.931,58 S als Verbindlichkeit an die…

KStR 2013 Rz 799–805GmbH und Stille Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…die stillen Gesellschafter gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH, kann die Anerkennung der stillen Gesellschaft versagt werden, wenn die Einlagen als verdecktes Kapital anzusehen sind, oder ungewöhnliche Vertragsgestaltungen vorliegen (zB bei Vorliegen einer fremdunüblichen Verlustübernahme: VwGH 19.3.1986, 83/13/0109). Dies kann sowohl typische…

UFSL RV/0991-L/04Liebhaberei bei einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2006Teil 2/2

…Die Bw. übernehme daher Aufgaben, um den erfolgreichen Weiterbestand der TH GmbH zu garantieren. Sie erwerbe dadurch ein Vorkaufsrecht auf die Anteile der atypischen stillen Gesellschafter. Dass diese Vereinbarung jeglicher Wirtschaftlichkeit entbehrt, wurde bereits im Abschnitt "Ermittlung des Betriebsergebnisses 1999" dargelegt. Zudem ist für den…

UFSI RV/0471-I/021) Voraussetzungen für die Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft 2) Treu und Glauben bei Abweichung von einer als unrichtig erkannten abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…erlassen, mit dem - "entsprechend den Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung betreffend das Jahr 1994" - negative Einkünfte der (ehemaligen) "ÖS GmbH und Mitgesellschafter" von -2,000.000 S festgestellt und zur Gänze dem stillen Gesellschafter zugerechnet wurden (der Einkunftsanteil der ÖS GmbH wurde mit null S ausgewiesen)…

EAS 941Israelische atypisch stille Beteiligung an einem inländischen Hotel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 40/1-IV/4/9624.09.1996

  Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…

EAS 2726Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-IV/4/200627.04.2006

…ansässigen Sohn sein Unternehmen, das er durch zwei 100-prozentige Beteiligungen hält (einerseits durch eine 100-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH und andererseits durch seine Beteiligung an dieser GmbH als atypisch stiller Gesellschafter) und das in Österreich über eine Betriebstätte verfügt, dann wird bei…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

  Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…

EAS 927Deutsche Doppelbeteiligung an inländischer GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4182/41-IV/4/9620.08.1996

…zum notwendigen Betriebsvermögen der atypischen stillen Beteiligung noch mangels ausreichender Willensausübung und -dokumentation zu deren gewillkürten Betriebsvermögen, dann wird die Beteiligung aus österreichischer Sicht dem Betriebsvermögen der deutschen Hauptniederlassung zuzuordnen sein, mit der Folge dass Österreich die den einzelnen deutschen Gesellschaftern der deutschen KG zufließenden…

EAS 1166Inländische GMBH mit atypisch still beteiligter deutscher KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 287/1-IV/4/9716.12.1997

…mit einem Geldgeber zu einer GmbH & Atypisch Still betreffende Beispiel IV/10-1 und das abstrakte, einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss betreffende Beispiel IV/17 in der 2. Auflage des Umgründungssteuer-Leitfadens Schwarzinger/Wiesner). Anmerkung: Es wird die Auffassung vertreten, dass für die deutschen KG-Gesellschafter gem…

EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…

UFSF RV/0056-F/04Mitunternehmereigenschaft gemäß § 23 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…an dem neu zu gründenden Unternehmen erreicht werden könnte. Es sei beabsichtigt gewesen, eine atypisch stille Gesellschaft zu schaffen und Frau E.F. als Mitunternehmerin einzubinden. Die bisherigen Entwürfe von CoKG-Verträgen seien daher im letzten Moment - vor Ablauf der 9-Monatsfrist - umgestoßen und lediglich…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…

UFSW RV/1759-W/05Verdeckte Ausschüttung und Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006

…Geschäftsführervergütung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Rechtsform der atypischen stillen Gesellschaft angewendet werden könne. In der ESt-Richtlinie (zitiert in 19.2.1.4.1.) gehe man davon aus, dass die Geschäftsführervergütungen der KG an die GmbH…

UFSL RV/0170-L/07War der Erblasser bloßer Hälfteeigentümer der betrieblich genutzten Liegenschaft, nicht aber Miteigentümer des Betriebsvermögens, wird kein Betrieb übertragen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…besteht das Betriebsvermögen insgesamt nicht alleine aus dem unbeweglichen Anlagevermögen. Eine Beteiligung des Erblassers am gesamten Betriebsvermögen wird von der Bw aber nicht einmal behauptet. Darüber hinaus wird eine atypische stille Gesellschaft als solche steuerrechtlich nur anerkannt, wenn auch eine gewisse Geschäftsführung faktisch ausgeübt wurde.…

EAS 934Warteverlustbestimmung und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9621.08.1996

…erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des …