…4); und dies wäre ohnehin kein Günstiger-Werden. Die Befreiung von der Parkometerabgabe gemäß § 6 lit. g Parkometerabgabeverordnung in der hier anzuwendenden Fassung galt für: „g) Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b Abs. 1 oder 5 StVO 1960 abgestellt werden oder in denen…
…geworden sei. Diesbezüglich ist aber auf § 52 FLAG 1967 zu verweisen. Dieser lautet: "Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden." Auf Grund der somit anzuwendenden Fassung des § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. I Nr. 76…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 33 Abs. 5 Z 1 und 2 EStG 1988 in der für 2001 anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 stehen bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis folgende Absetzbeträge zu: 1. Ein Verkehrsabsetzbetrag von S 4.000,00 jährlich…
…negativer Tarifsteuer zur Verfügung steht, sodass darin die begehrte Gutschrift iHv 110 € iSd § 33 Abs 8 EStG 1988 gedeckt wäre. Als auf das Streitjahr anzuwendende Fassung des § 33 EStG 1988 wird jene laut RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) zum Stichtag 31. Dezember 2000 als dem…
…ausschließt, wenn der Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und in dem Mitgliedsstaat der Besteuerung der Stiftung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Steuer, der die Zuwendungen grundsätzlich unterliegen, befreit ist. Die im nun streitgegenständlichen Sachverhalt anzuwendende Fassung des § 13 Abs. 3 KStG (BGBl. I…
… 4 und 5). Gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a erster Teilstrich UStG 1994 in der ab dem 1. Jänner 2009 anzuwendenden Fassung des 2. AbgÄG 2008, BGBl. I Nr. 140/2008, ermäßigt sich die Steuer auf 10 % für die Lieferungen und die Einfuhr…
…vorliegenden Revisionsfall anzuwendende Fassung. Gemäß § 265 Abs. 1w FinStrG traten § 29 Abs. 3 und 6 idF der FinStrG-Novelle 2014 mit 1. Oktober 2014 in Kraft und ist § 29 in der Fassung dieser Novelle auf Selbstanzeigen, die nach dem 30. September 2014 erstattet werden, anzuwenden.…
…Z 13 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) durch Unternehmen, die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen". Die für das Streitjahr 2004 anzuwendende Fassung des BG BGBl. I Nr. 134/2003 (ab 1. Jänner 2004) lautet: "die Leistungen im Rahmen des Investmentgeschäfts, des Immobilienfondsgeschäfts und…
…der Tagespauschalkarte gemäß Anlage VI und der Wochenpauschalkarte gemäß Anlage VIa darf nur nach Vorlage des entsprechenden Bescheides über die Ausnahmebewilligung oder einer Einlegetafel gemäß Anlage IV oder V und nach Entrichtung der Abgabe erfolgen." [Anm.: Die aktuelle, hier nicht anzuwendende Fassung des § 4 Abs…
…Bis zur Erlassung der Berufungsentscheidung langte diesbezüglich von der Bw. keine Stellungnahme beim UFS ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…aus § 23 Abs. 1 UStG 1994 in der für 2013 anzuwendenden Fassung, dass für Reiseleistungen eines Unternehmers, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftrete und Reisevorleistungen in Anspruch nehme, die Margenbesteuerung gemäß …
…Gegenäußerung eingeräumt. Innerhalb der gesetzten Frist langte beim UFS vom Bw. keine Stellungnahme ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben…
…lit. a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl…
…a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl. Nr…
…ein. Bis zur Erlassung der Berufungsentscheidung langte diesbezüglich vom Bw. keine Stellungnahme beim UFS ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl. Nr…
…und A. ab 1.10.2006 mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abgewiesen wurde Die ab 1.01.2006 (BGBl I 2005/100) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, geändert durch BGBl. Nr. 681/1994…
…ohne jeden Zweifel umschrieben, ist es der Verwaltung verwehrt, diese Vorschrift - außerhalb von rechtmäßig zustande gekommenen Verordnungen - willkürlich zu erweitern oder zu modifizieren. Die an den bezeichneten Richtlinienstellen aufzufindende Ansicht steht im offenen Widerspruch zur (hier anzuwendenden) Fassung des § 23a KStG. Die geäußerte Meinung kann…
…idgF sowie § 24 Abs 5 Z 2 KStG idgF wurde im Rahmen der Veranlagung zur KSt für das Jahr 2013 keine Entlastung von der Zwischensteuer aufgrund der Zuwendungen an die in der Schweiz ansässigen Begünstigten durchgeführt. Die im nun streitgegenständlichen Sachverhalt anzuwendende Fassung des § 13…