…vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, vom 27. August 2007, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom 27. August 2007 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster…
…001 bzw. StNr. 12, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des unabhängigen Finanzsenates, Finanzstrafsenat…
…SN 046-2004/00290-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…2002/00722-001 bzw. zu den StNrn. 997/5577 und 996/0413, betreffend jeweils die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit den Bescheiden vom 23. August 2007 hat das…
…001, vertreten durch ADir. Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen im Finanzstrafverfahren zu den StNrn. 12 und 34 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. April 2001 wurde…
…November 2006, SN 046-2004/00000-001, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. November 2006 hat das Finanzamt Linz…
…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…bzw. StNr. 998/2946, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Finanzamtes Linz, Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Dezember 2004, SN. 046-2003/00248-001, wurde über…
…wesentliches gerade im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigendes Korrelativ, das v.a. bei der die konkreten Strafauswirkungen mitbestimmenden Festsetzung der Ratenhöhe zu beachten ist (vgl. VwGH vom 24. September 2003, Zl. 2003/13/0084). Anders als beim Zahlungsaufschub von Abgabenverbindlichkeiten ist bei Zahlungserleichterungen hinsichtlich…
…ernsthaft gefährdet erschiene (vgl. etwa VwGH 18.9.2000, 2000/17/0094). Da es sich bei einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren um eine Begünstigung handelt, bei der die „amtswegige“ Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat grundsätzlich der Antragsteller sowohl die erhebliche…
…StNr. 12, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. März 2012 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 6. März 2012 auf…
…172 Abs. 1 und 185 Abs. 5 FinStrG obliegt ua. die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und der im Finanzstrafverfahren auferlegten Kosten den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Dabei gelten, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß §…
…001, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Juni 2006 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 29. März…
…046-1999/00491-001 bzw. StNr. 997/6690, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Senat I, als Organ des Finanzamtes Linz als…
…StNr. 34, vertreten durch Amtsrätin Claudia Hiehs, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Finanzstrafsenat Linz 9 vom 3. März 2009, FSRV/56, war der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.) - in teilweiser…
…die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin…
…Jänner 2004, betreffend die Abweisung einer (weiteren) Zahlungserleichterung, nämlich der Stundung der bereits zuvor mit Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Oktober 2003 bewilligten Ratenzahlungen im Finanzstrafverfahren SN 046-2000/00181-001 hinsichtlich der auf dem Abgabenkonto 12 aushaftenden Abgabenschuld (iHv. insgesamt 849,27 €…
…001, StNr. 996/8329, vertreten durch Hofrat Kurt Brühwasser, betreffend die teilweise Abweisung einer beantragten Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung der mit Berufungsentscheidung des Finanzstrafsenates 2, als Organ…
…SN 046-1998/50201-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…Abgabepflichtige glaubhaft macht, dass er durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom Zahlungserleichterungsansuchen umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können. (…). Zur Anwendung des § 212 Abs 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist allerdings zu berücksichtigen, dass die…