…Ablauf des Monates der Vereinnahmung des Entgelts, auch wenn insoweit Verfügungsbeschränkungen bestehen. 19.2.1.3. Teilleistungen in der Bauwirtschaft Rz 2611: Eine Werklieferung in der Bauwirtschaft, die auf dem Grund und Boden des Auftraggebers als Gesamtleistung geschuldet wird, ist bewirkt, wenn der Auftraggeber die…
…oder sonstige Nebensachen handelt (Werklieferung). Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. Eine Werklieferung in der Bauwirtschaft, die auf dem Grund und Boden des Auftraggebers als Gesamtlieferung geschuldet wird, ist bewirkt, wenn der Auftraggeber die Verfügungsmacht am…
…die Werklieferung nicht in Teilen, sondern im Ganzen geschuldet wird. - Das Teilentgelt wird gesondert und endgültig abgerechnet. Die Auftragsvergabe des Hauptauftraggebers Gemeinde X erfolgt nach Ausschreibung und Angebotslegung unter Zugrundelegung der "Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Gemeinde X" (WD 314). Sämtliche Schritte unterliegen einem vorgegebenen Standardverfahren der…
…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertig gestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung noch auf die Legung einer Schlussrechnung an. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…
…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung kommt es nicht an; auch die Legung einer Schlussrechnung ist nicht maßgebend. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…
…keine Zahlung der Gesellschaft mehr erfolgt. Die vorgebrachten Vorwürfe des Bw. gegenüber dem Masseverwalter und gegenüber dem Konkursgericht vermögen an dieser Betrachtung nichts zu ändern. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Vorwürfe schon in den damals gerichtlich anhängigen Verfahren verworfen wurden, wie der Bw…
…Wie der VwGH in mehreren seiner Erkenntnisse (z. B. Zl. 97/14/0117 v.24.3.1998, Zl. 93/13/0254 v. 24.4.1996, Zl. 91/14/0190 v. 24.10.1995) ausgesprochen hat, genügt für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht bei Werklieferungen der Bauwirtschaft…
…dass der Besteller am bisher tatsächlich erbrachten Teil der Werklieferung bereits mit der Insolvenzeröffnung die Verfügungsmacht erlangt hat. Die auf Grund dieser Lieferung entstandene Umsatzsteuerforderung ist daher als Insolvenzforderung anzusehen (OGH 17.11.1987, 5 Ob 358/87). Zu Teilleistungen in der Bauwirtschaft siehe Rz…
…der Bauwirtschaft in Summe 16 Millionen Euro aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, bundesweit waren es 7 352 ArbeitnehmerInnen der Bauwirtschaft, die 30 Millionen Euro vom Fonds erhielten. Den seriösen Unternehmen steht somit eine nicht unerhebliche Zahl von Betrieben gegenüber, bei denen sich im Zuge der…
…für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt vielmehr die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertig gestellte Werk. Auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung kommt es nicht an. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits…
…Zl. 93/13/0254 ausgeführt hat, wird bei der Errichtung von Bauwerken für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf…
…Umsatzsteuerschuld bereits in den Jahren vor 1992 entstanden wäre, gibt es keine konkreten Hinweise. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 24.3.1998, 97/14/0117, ausgesprochen hat, kommt es für die Anerkennung von Teilleistungen in der Bauwirtschaft darauf an, ob die Leistung in wirtschaftlicher…
…Der Eigentümer des Obstbaubetriebs sagte dem Bf lediglich, er habe die Absicht, dem Bf seinen Betrieb zu verpachten. Infolge des Todes des Eigentümers kam es aber zu keinem Abschluss eines Pachtvertrags. Die Erben waren zu einer Verpachtung nicht bereit. Die bewirtschaftete Fläche wurde in weiterer…
…die Nichtanerkennung des Immobilienleasingvertrages und die steuerliche Umqualifizierung in eine Werklieferung mit Kreditgewährung betreffend die Sparkasse ***8*** (2008) sowie betreffend die Sparkassen ***5***, ***3***, ***4*** und ***6*** (laut Feststellungen der AP zu den Vorjahren). Die aus weiteren Feststellungen der AP zu den Jahren 2008 - 2013…
…ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). (4) Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen…
…ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). (4) Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen…
…der Betriebsprüfung. Die Finanzbehörde habe im ersten Schritt die einzelnen Vertragselemente untersucht und auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt überprüft. Im zweiten Schritt sei eine Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes vorgenommen worden. In allen fünf Fällen der Leasingverträge würde kein Immobilienleasing, sondern zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine Werklieferung…
…ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). (4) Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen…
…und dass diese Werklieferung steuerpflichtig behandelt werden soll. Ein Vorsteuerabzug des Grundstückslieferers steht daher schon nach dem Grundtatbestand zu, § 6 Abs 2 letzter Unterabsatz leg. cit. findet gar keine Anwendung. Dementsprechend steht auch dem Empfänger der Werklieferung der Vorsteuerabzug zu, wenn, wie in gegenständlichem Fall…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…