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UFSW RV/0846-W/04Nachweis des Werbezwecks bei Bewirtung von Geschäftsfreunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2004

…48 € hinzugerechnet wurde. Begründend wurde ausgeführt, dass durch die Vorlage einer Aufgliederung der Bewirtungsaufwendungen weder die betriebliche Veranlassung der einzelnen Aufwendung noch der konkrete Werbezweck der Bewirtung nachgewiesen worden sei. Die Aufwendungen seien daher als steuerlich nicht abzugsfähig behandelt worden. Gleichermaßen hätten auch die…

BFG RV/5100618/2012PKW-Vermietung zu Werbezwecken: Tauschähnlicher Umsatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch Audit Austria M & P Steuerberatung Wirtschaftsprüfung GmbH, Hamerlingstraße 40, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 30. September 2011 gegen die…

UFSW RV/0365-W/04Bewirtungsspesen sind nur bei Nachweis des Werbezweckes der einzelnen Aufwendungen absetzbar. Für die Geltendmachung von Taxispesen sowie Fachliteratur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist zumindest die Glaubhaftmachung erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…Nachzuweisen ist, dass dem Steuerpflichtigen die Aufwendungen tatsächlich erwachsen sind, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden war und dass die berufliche Veranlassung weitaus überwogen hat (Hinweis E 2. August 2000, 94/13/0259). Unter den Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/0547-W/02Nichtanerkennung von Bewirtungsspesen mangels Nachweises des Werbezwecks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2003

… 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht für die Abzugsfähigkeit…

BFG RV/3100817/2016Schätzung von Betriebsausgaben betreffend Getränke, die von einem Gastronomiebetrieb zu Werbezwecken gratis abgegeben werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2023

…Kognitionsbefugnis auf, nachzuweisen, dass die Bf. überhaupt (in erheblichem Ausmaß) Getränke zu Werbezwecken abgegeben hatte, da dieser Umstand nach Ansicht des Gerichtes noch nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurde. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26.7.2023 wiederholte die Bf. im Wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen, legte aber…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 1/6

…darauf hin, dass "Sofern es sich um Aufwendungen mit eindeutigem Werbezweck handelt, dieser jedenfalls durch Vorlage der Belege und sonstiger geeigneter Unterlagen - für jede einzelne dieser Aufwendungen - nachzuweisen ist." und ersuchte um Bekanntgabe der auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuerbeträge. Betreffend der Kfz-Spesen regte das…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 2/6

Für den Fall der erstmaligen Nutzung eines vom Steuerpflichtigen bisher privat genutzten Gebäudes für Zwecke der Einkunftserzielung würden besondere Regelungen bestehen (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG). Diese seien den Bewertungsbestimmungen für die Einlage von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen nachgebildet. Da das Gebäude vor…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 3/6

…Finanzamt den Bw. mit Vorhalt vom 4. Oktober 1996 ersucht hatte, den eindeutigen Werbezweck für jede einzelne Position der Kosten für Klientengeschenke im Jahr 1994 durch Vorlage der Belege und sonstiger geeigneter Unterlagen nachzuweisen, beschränkte sich der Bw. in der diesbezüglichen Vorhaltsbeantwortung darauf, die Betriebsnotwendigkeit…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 4/6

Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 5/6

Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 6/6

Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…

UFSW RV/0543-W/06Kosten für Event-Marketing nur zur Hälfte absetzbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…nachzuweisen ist. Dabei hat er neben dem tatsächlichen Erwachsen der Aufwendungen auch nachzuweisen, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden war und dass die berufliche Veranlassung weitaus überwogen hat. Unter Werbung ist eine Produkt- und Leistungsinformation und damit eine auf die betriebliche bzw. berufliche…

UFSW RV/1099-W/03Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2003

…007,31 | Mittels Ergänzungsauftrag vom 22. Oktober 2002 wurde die Bw. um belegmäßigen Nachweis sowie um Darstellung der betrieblichen Veranlassung und um Nachweis des konkreten Werbezweckes iSd § 20 EStG gebeten. In der Vorhaltsbeantwortung verwies die Bw. auf die oben wiedergegebene Beilage und legte die…

UFSW RV/0663-W/03Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2003

…Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass die Vorlage einer Aufgliederung bzw. der Kontoauszüge allein keinen hinreichenden Nachweis des konkreten Werbezweckes der Bewirtung darstelle. Die in diesen Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer sei im Schätzungsweg mit 15 % angesetzt und vom Gesamtbetrag der erklärten Vorsteuerbeträge abgezogen worden. Bw. erhob gegen diese…

UFSW RV/1365-W/05Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten und Kosten für den Blumenschmuck eines Büroraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2005

…Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche und berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Die in dieser Gesetzesstelle vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist somit von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig…

UFSK RV/0031-K/05Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden (Weihnachtsfeier)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…werden, wenn vom Steuerpflichtigen nachgewiesen wird, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat. Während solchen Bewirtungsspesen der Werbezweck nicht abgesprochen werden kann, fallen Bewirtungsspesen, die lediglich der Kontaktpflege dienen und damit einen nur werbeähnlichen Aufwand begründen, unter…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…die an Unternehmer, juristische Personen oder Privatpersonen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden, sind keine Vorführkraftfahrzeuge, auch wenn mit der Fahrzeugüberlassung Werbezecke verfolgt werden. Ist in diesen Fällen ein tauschähnlicher Umsatz anzunehmen, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine gewerbliche Vermietung gegeben sein. Vorführfahrzeuge sind in…

UFSK RV/0440-K/02Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Dr. Erich Ebner & Partner KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 - 2000, sowie Umsatzsteuerfestsetzungen für den Monat Dezember 2001 und März 2002 entschieden: Der Berufung wird…

UFSG RV/0500-G/02Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2003

…auf die berufliche Veranlassung an, sondern auch darauf, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung sein muss ( VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Der Bw. selbst gibt bei der Vorlage der Gasthausrechnungen keine Angaben zum Zweck der Veranstaltung an. Aus der Anzahl der Konsumation…

BFG RV/7100453/2023Werbungskosten Vizebürgermeister
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2024

…Fall konkret nachzuweisen, dass diese Ausgaben getätigt wurden, diese einen eindeutigen Werbezweck gehabt hatten und dass die berufliche Veranlassung überwogen hat. Das bedeutet in einem ersten Schritt, dass ein konkreter Nachweis über Zeitpunkt und Höhe den Abfluss des betroffenen Betrages zu erbringen ist. Werden vom…