…L, ausländischer Herkunft, auf welche Eingangsabgaben in noch nicht bekannter Höhe entfallen und hinsichtlich welcher durch B.L. anlässlich der Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein Verkürzungstatbestand begangen worden sei, vorsätzlich an sich gebracht und hiemit ein Finanzvergehen nach § 37 Abs. 1 lit. a…
…Ausführungen, keine ausreichende Grundlage für die Anlastung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei. Das schließt nicht aus, dass sich im weiteren Verlauf des Untersuchungsverfahrens ein solcher Vorgang erweisen könnte. Jedenfalls ist aber als Vortat eine Verkürzung von Verbrauchsteuern, nämlich der auf die Zigaretten entfallenden Tabaksteuer anzunehmen (§§ 33…
…a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er am 5. Oktober 2001 in Wien vorsätzlich Sachen, nämlich 1.740 Stück Zigaretten der Marke Marlboro, 3.400 Stück Zigaretten der Marke Memphis Blue, 8.200 Stück Zigaretten der Marke Memphis Classic, 1…
…vorherige Anzeige und Anmeldung, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, durch andere, größtenteils namentlich unbekannte Personen jeweils eine Verkürzung an Tabaksteuer (in der genannten Höhe) bewirkt worden war, vorsätzlich an sich gebracht, und 2. in Tateinheit dazu, durch die entgeltliche, zu seinem oder…
…Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: Gegen den Beschwerdeführer (Bf.) wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr durch die Nichtbekanntgabe von Einkünften und Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…dass der Bf. schuldig erkannt wird vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis August 2005 jeweils in der Höhe von € 5.600,00 /Monat (zusammen € 44…
…Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen." Der zweite Satz wurde durch…
Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…
…der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Grundlage für die Strafbemessung ist gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs…
…dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-Ltd.. in XY im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer für 2004 in Höhe von € 2.425,00 bewirkt hat, indem Einnahmen nicht erklärt wurden sowie…
…begangen worden war, verhandelt (Zoll € 4.032,--, Einfuhrumsatzsteuer € 3.916,40 und Tabaksteuer € 8.550,--, insgesamt € 16.498,40; Bemessungsgrundlage € 15.000,--). Er hat dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a und…
…genommen hat. Gemäß § 51 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer - ohne hiedurch den Tatbestand eines etwaigen anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich eine derartige abgabenrechtliche Anzeigepflicht im Sinne des § 120 Abs.2 BAO verletzt. Mag. X hat eine solche Finanzordnungswidrigkeit zu…
…Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2008 in Höhe von € 41.314,00 2. vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer 2011 in Höhe von € 27.928,00 bewirkt. Sie habe hiedurch zu 1. das…
…November 2005, Strafnummer-1, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 22. November 2005 wird teilweise stattgegeben und der Bescheid hinsichtlich des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen für 10…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Monate 01-12/1999 und 01/2001 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von S…
…von insgesamt € 95.850,01 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Anmerkung: Zu Punkt 2. fehlt im Erkenntnis des Spruchsenates die gesetzlich geforderte Angabe der Verschuldensform "vorsätzlich". Er habe hierdurch zu Punkt 1. das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs…
… 37 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend konkretisiert, dass hinsichtlich der tatgegenständlichen Waffen als Vortat das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 FinStrG begangen wurde. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…gibt es für sie diesbezüglich auch keine Erkundigungspflicht, auch wenn sie die Tiere vermittelt habe. Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln gäbe es daher nicht. Über die Entscheidung wurde erwogen: Auf Grund von Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Bf. bis zum Jahr 2000 eine Hundezucht unter…
…Model Purchase Declaration Used Goods" ausgestellt, in welchen er festhielt, die Uhren innerhalb der Europäischen Union gekauft zu haben. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Abgabenhehlerei sei somit auszuschließen, weshalb ein Verfall gemäß § 17 FinStrG nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus sei die Beschlagnahme auch zur…
…Nichtabgabe der Steuererklärung eine zu niedrige Festsetzung erreichen wollte, sofern der sich darauf beziehende Vorsatz erwiesen werden kann. In seinem Urteil eines verstärkten Senates vom 21.11.1991 (14 Os 127/90) ging der OGH von seiner bisherigen Rechtsansicht zur Realkonkurrenz zwischen den Bestimmungen der §…