IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Mag. Peter Neumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch GEYER & GEYER Wirtschaftstreuhand GmbH, Vierthalerstraße 5, 5020 Salzburg, und…
In diesem Zusammenhang ist an dieser Stelle anzumerken, dass auf sämtlichen an die Beschwerdeführerin gerichteten Rechnungen als lieferndes Unternehmen am Briefkopf die "L-M- und HandelsgmbH" ausgewiesen ist. Sämtliche Rechnungen wurden in zweifacher Ausfertigung der Beschwerdeführerin übergeben bzw. übermittelt. Die Ausfertigungen unterscheiden sich nur durch…
Dieser Umstand welche Personen wann und wo für die Firma tätig waren, ist auch deshalb interessant, als dass vom örtlich zuständigen Finanzamt an der auf den Rechnungen angegebenen Firmenadresse am 9.8.2011 und 7.11.2011 niemand angetroffen werden konnte. Bei diesen Begehungen wurden…
Die Beschwerdeführerin entgegnete hierzu, dass es Kontakt gegeben hätte müssen, sonst gäbe es die Unterlagen nicht (Inkassovollmachten, Führerscheinkopie, Ausweiskopie) Die Beschwerdeführerin führte weiters aus, dass Barzahlungen branchenüblich gewesen seien. Bei der AE hätte es dies nicht gegeben, da hier eine Bankgarantie von 1,5 Mio…
< Zur Qualität des Treibstoffes ist anzumerken, dass die Beschwerdeführerin zwar offensichtlich Überprüfungen vorgenommen bzw. Überprüfungen in Auftrag gegeben hat (an I.M.U.). Dabei wurden aber zu untersuchende Paramater in Auftrag gegeben, welche keine klaren Rückschlüsse auf das tatsächliche Produkt erlauben. Anhand der Auswertungen…
…die Räumlichkeiten im Kellergeschoss (Nutzfläche rund 60 m2) zu Bürozwecken an die A2-GmbH-alt (nun: A2-GmbH-neu). Strittig ist das Vorsteuerabzugsrecht der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Errichtung des an A zu Wohnzwecken vermieteten Gebäudeteiles (strittiger Betrag: 218.786 Euro). Zum Verfahrensablauf: Mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz, vom 31.01.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.09.2017…
…jedenfalls durch den EuGH bestätigt werden, der in derartigen Angelegenheiten über das Auslegungsmonopol verfügt. 1.5.Vorsteuerabzugsberechtigung weil geleistete Miete > 50% der Vergleichsmiete Nach Ansicht des BMF kommt es für die Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug darauf an, ob die tatsächlich geleistete Miete der…
16 Dass durch die im fortgesetzten Verfahren vorgelegten Unterlagen sehr wohl der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes erbracht worden sei, wird in der Revision nicht behauptet. Im Rahmen des Zulässigkeitsvorbringens wird lediglich gerügt, dass der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes durch den Abgabepflichtigen eine unzulässige Beweislastumkehr darstelle…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JE, vertreten durch Mag. Dr. Sebastian Wolff, 6851 Dornbirn, Kreuzgasse 6a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…
4.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Rz 737: Soweit die bei Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes des Anlage- oder Umlaufvermögens in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht abzugsfähig ist (siehe Rz 732), gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf das sie entfällt. Nichtabziehbare…
…steuerpflichtigen Wiederverkäufern im Gemeinschaftsgebiet anzuwenden, die im Anschluss an die Lieferungen von Privatpersonen oder einer juristischen Person, die nicht Unternehmer ist, aus dem nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmers (zB Pkw), von steuerbefreiten Unternehmern ohne Vorsteuerabzugsrecht (zB Kleinunternehmer, blinder Unternehmer), von anderen Unternehmern, die selbst die Differenzbesteuerung…
4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…
12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch Rz 2151: Der leistende Unternehmer darf die für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. An Stelle des Entgelts ist in…
12. Vorsteuerabzug (§ 12 UStG 1994) 12.1. Allgemeines Rz 1801: Abgezogen werden darf nur eine Umsatzsteuer, die nach österreichischem Umsatzsteuergesetz geschuldet wird (vgl. VwGH 26.11.1996, 92/14/0078). Eine der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist, dass eine Lieferung oder Dienstleistung von einem…
12.2.7. Vorsteuerabzug bei Personen-, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer Rz 1984: Ab 1.1.2016 ist gemäß § 12 Abs. 2 Z 2a UStG 1994 bei Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro…
112. Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Erwerben, Dreiecksgeschäften und beim Übergang der Steuerschuld (Art. 12 UStG 1994) 112.1. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Binnenmarkt 112.1.1. Erwerbsteuer als Vorsteuer 112.1.1.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 4056: Unternehmer sind berechtigt, die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe…
13. Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG 1994) Rz 2201: Rechtslage von 1.5.2016 bis 31.10.2018: AbVom 1.5.2016 bis zum 31.10.2018 ist für die Beherbergung der Umsatzsteuersatz von 13% (§ 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 idF…
12.1.3. Abzug der EUSt (§ 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994) Rz 1843: Der Unternehmer darf die entrichtete oder auf dem Finanzamtskonto verbuchte (siehe Rz 1874a bis Rz 1874e) EUSt für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt wurden, als Vorsteuer abziehen. Der eingeführte…