…von Rechnungen insoweit ausreichend, als eindeutig der Name und die Anschrift des Unternehmens sowie des Abnehmers bzw. des Empfängers der Leistung gegeben seien. Dieser Nachweis werde in den Beilagen 1-7 zur Berufung dokumentiert. Deshalb sei der Empfänger der Leistungen, die Bw., zum Vorsteuerabzug aus…
…herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach …
…vereinbart worden sei. Zu den oben angeführten Rechnungen hätten vorerst keine Aufzeichnungen, die die erbrachten Leistungen dokumentieren würden, vorgelegt werden können. Im Zuge der Besprechung am 7. Oktober 2003 sei dem Bw. mitgeteilt worden, dass der Vorsteuerabzug aus diesen Eingangsrechnungen versagt werde. Im August 2003…
…Es werde daraus folgend angeführt, dass aus diesem Grund eine Rechnungsberich¬tigung nicht anerkannt werde und daher der Vorsteuerabzug versagt bleibe. Es würden dem Bw. auch hier die konkreten Hinweise fehlen, warum dieser Vorsteuerabzug versagt bleibe. Als Grund dazu könnten jedenfalls nicht das Nichtantreffen von Personen…
…die jedoch aus den oben genannten Gründen (die Schriftstücke stammen nicht aus dem Veranlagungszeitraum 2000 und stellen überdies auch inhaltlich keine taugliche Rechnungsberichtigung dar) keine den Vorsteuerabzug verschaffende Berichtigung der mangelhaften Rechnungen darstellen. Betreffend K-GmbH ist festzustellen: Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben…
…Afa laut UFS S 8.069,72 (5% von 161.394,37) als Betriebsausgabe anzusetzen. Die vom Bw. unvollständig vorgelegten Rechnungen stammen aus dem ersten Halbjahr 1999, zu Gunsten des Bw. wird im ersten Jahr 1999 insgesamt der volle Afa-Betrag angesetzt. | | 1999 …
…1 UStG 1994. Schon aus diesem Grund vermögen diese Belege nach der jüngeren Rechtsprechung des VwGH weder einen Anspruch auf Vorsteuerabzug noch eine Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung auszulösen. Das Vorliegen der Unternehmereigenschaft der Verkäufer oder das Zugehen einer eventuell erstellten Gutschrift an die Verkäufer war daher…
…Solche berichtigte Rechnungen die von der Firma Trad. ausgestellt worden sind, sind bis dato jedoch nicht vorgelegt worden. Weiters besteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug erst ab dem Zeitpunkt ab dem eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Vorsteuer aus mangelhaften Rechnungen der Jahre 2005 und 2006 ist…
…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach …
…welche Gemeinschuldnerin vom Masseverwalter vertreten wird. Für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume wurde eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Vorsteuerabzug aus von an die Bw. gelegten Rechnungen diverser Subfirmen, nämlich der H.GmbH, der Hp.GmbH, der HL.GmbH und der I.GmbH nicht anerkannt…
…unter der Anschrift der Bw. in Erscheinung getreten ist als Tatsache bezeichnet wird. Nach der oben angeführten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt bereits die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus, ohne dass es darüber hinaus…
…die Richtigkeit von vorsteuerrelevanten Rechnungsangaben zu kontrollieren verwiesen wird, liegt auf dieser Linie. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage war im anhängigen Fall zu beurteilen, ob der Bw. in den Jahren 2001 bzw. 2002 der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen folgender Unternehmen zustand: 1.) SK.- Bauunternehmung GmbH…
…können. Ihr sei bekannt, dass bei Betriebsprüfungen von zwei Grazer Baufirmen der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der S.- Bau anerkannt worden sei. Die in ihrem Fall vorgenommene Streichung der Vorsteuer beruhe auf reinen Vermutungen des FA. Zur S.- Bau liegen dem UFS nur wenige Unterlagen vor…
…einem Guthaben anstrebt, zu diesem Zwecke eine inhaltlich unrichtige Steuererklärungen mit nicht zustehenden Vorsteuerabzügen aus den beschriebenen mangelhaften Rechnungen oder Scheinrechnungen einreicht und die Abgabenbehörde im Vertrauen auf die Korrektheit der Umsatzsteuerjahreserklärung tatsächlich für das Veranlagungsjahr eine entsprechende Abgabengutschrift bescheidmäßig festsetzt und auch bekanntgibt (§ 33…
…Identifikationsnummer nicht (bzw. nicht rechtzeitig) bekannt gegeben hat (wie aus der vorgelegten Korrespondenz mit dem Leistenden hervorgeht), wäre die Leistung nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 am Unternehmensort des Leistenden zu besteuern. Eine Umsatzsteuer, die der leistende Unternehmer aufgrund der Rechnung, nicht aber aufgrund der…
…Rechnungen abgerechnet worden. Auch wenn die Firma S nur über eine Anwaltsadresse verfüge, könnten von ihr dennoch Leistungen besorgt werden. Die rechtliche Existenz der Firma S sei bis dato nicht in Frage gestellt worden, weshalb die Versagung des Vorsteuerabzugs aus der Leistungsbeziehung zwischen der Bw…
…Bezeichnung der Lieferung/Leistung in der Rechnung könne immer nur ein Indiz - und nicht mehr - dafür sein, ob die Lieferung/Leistung für das Unternehmen ausgeführt worden sei. Bestehen daran aus anderen Gründen keine Zweifel, wäre es unsachlich, den Vorsteuerabzug an der Leistungsbezeichnung scheitern zu lassen…
…2012:774). § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 schließt als nationale Rechtsvorschrift den Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen (hier - siehe oben - nicht einmal gegebener) formell ordnungsmäßiger Rechnungen aus, wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wird, "der wusste oder wissen musste…
…strittigen Rechnungen, noch aus den vorgelegten Annexen hinreichend determinieren. Folglich ist die Überprüfung des Leistungsinhaltes mit den vorliegenden Dokumenten weder durch die Bf. als Empfängerin der Leistung, noch für die Abgabenbehörde nachprüfbar. Die Bf. vermeint, die Angabe von Menge und Preis sei für den Vorsteuerabzug…
…aus denen das genaue Ausmaß sowie eine detaillierte Kostenverrechnung entnommen werden kann. Auf Grund der mangelhaften Rechnungen sowie der bis dato fehlenden Unterlagen bestehen seitens des Finanzamtes weiterhin Zweifel an der Leistungserbringung in der fakturierten Höhe (…) “ XV. Anlässlich eines Telefonates am 09.08.2018…