…zu überzeugen. Nicht die Unkenntnis des genauen Ablaufs des Veranlagungsverfahrens ist der Bw vorzuwerfen, sondern die Verheimlichung der o.a., nicht geringfügigen Einnahmen aus ihrer im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeübten Buchhaltungstätigkeit gegenüber der Finanzverwaltung entgegen der Kenntnis um ihre diesbezügliche Verpflichtung. Gegen die Verantwortung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…
weitere GZ. RV/6300019/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Mag. Gottfried Warter in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…
Unter den diesen wesentlichen, für meine Verantwortung sprechenden Gesichtspunkten ist die weitere Begründungsbehauptung, ich hätte meine Geschäftsbeziehung zur E-Ltd nicht schlüssig erklären können (S. 9), auch im Gesamtzusammenhang irrelevant. 1.4.2.3. Damit hat das Erkenntnis in all diesen entscheidungswesentlichen Punkten sowohl im…
Das Jahr 2003 sei nicht mehr anhängig, eine Aufbewahrungspflicht für 2003 bestehe nicht mehr. Ebenfalls sei es nicht für die Höhe des Verlustvortrages entscheidend, da über die Höhe schon abgesprochen worden sei. Auch wäre das Rechenwerk mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft vorgelegen, zusätzlich hätte eine…
"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
Es ist für einen erfahrenen Unternehmer und Geschäftsmann ein steuerliches Allgemeinwissen, dass im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (und nicht nur dort) beim Verkauf von Waren, zumal an private Konsumenten, Umsatzsteuer zu erheben ist. Es ist ihm ebenso ein steuerliches Allgemeinwissen zu unterstellen, dass er weiß…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 in Höhe von insgesamt € 32.575,63 durch Verheimlichung von Einkünften aus Wertpapiergeschäften in Höhe von insgesamt € 125.796,32 (2003: € 17.388,93 + 2004: € 13.171,04…
…vorgeworfene Fehlverhalten, die von ihm zu verantwortende Verheimlichung seiner Spekulationseinkünfte vor dem Fiskus, hat sich nicht im Fokus des Verfolgungsinteresses der Behörden befunden, dennoch ist es strafbar. Die Verheimlichung derartiger Einkünfte ist aber für eine mit den abgabenrechtlichen Werten vertraute Person noch eher nachvollziehbar, als…
weitere GZ: RV/1300011/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geschiedene…
…sich lediglich seine Abgabenvorschreibungen aus seiner (tatsächlich verheimlichten) selbständigen Tätigkeit verringert; im Falle einer Offenlegung der gemeinsamen Wohnung lediglich gegenüber dem Fiskus und unveränderter Verheimlichung seiner Einkünfte hätte aber jedenfalls das Problem bestanden, dass gegenüber verschiedenen Behörden unterschiedliche Angaben zur Wohnanschrift des E gemacht worden…
…damals vor Erstellung der unrichtigen Einkommensteuererklärung von steuerbegünstigten Kapitaleinkünften ausgegangen wäre, welche er gegenüber dem österreichischen Fiskus verheimlichen wollte: Immerhin hatte er ein derartiges Entgelt für die Anwerbung von Investoren auch schon 2008 erhalten, hatte er diesen Sachverhalt zumindest in einem bestimmten Ausmaß auch seiner…
Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten finanziellen Situation beim Beschuldigten - die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgemessen - außer Ansatz zu lassen war. 8. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten erweist sich…
…Verpflichtungen leichter nachkommen zu können, habe er angesichts des massiven Rückganges seiner nichtselbständigen Einkünfte die Entscheidung getroffen, seine Provisionserlöse gegenüber dem Fiskus zu verheimlichen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als mildernd jedoch das Geständnis des Beschuldigten, seine bisherige (finanzstrafrechtliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 20. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. September 2004 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2003, die Einkommensteuer 2003 und die Umsatzsteuer 2003 nach der am 2. Dezember 2008, durchgeführten…
…Vorteil zu ziehen, mit einer sehr engen Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, welcher zur Verheimlichung der illegalen Herkunft der verkauften Ware diente und darum systembedingt nur zu Verlusten führen konnte. Diese Tätigkeit hat jedoch mit Wegfall der Möglichkeit Mobiltelefone durch Betrug zu erwerben, auch nach der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Prosen, in der Finanzstrafsache gegen G.K., K., TWeg 3/3, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…gibt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit auch dann hinnehmen, wenn er/sie sich im Bestreben der Verheimlichung eines abgabepflichtigen Sachverhaltes vor der Abgabenbehörde der Möglichkeit zu nachträglicher Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung mangels Beweisvorsorge selbst begeben hat (VwGH 21.10.2004, 2000/13/0089…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…