…zeitgerechten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die vom Finanzstrafverfahren umfassten Zeiträume trifft. Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist jedoch die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Geschäftsführer der GmbH an der Unterlassung der fristgerechten …
…der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht gekannt habe, dann ist dazu auszuführen, dass ein derartiger Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhalten finanzstrafrechtlich unbeachtlich ist. Auch stellt ein Irrtum über das Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes im Bezug auf das Unterlassen der zeitgerechten Meldung…
…a FinStrG keine Bedeutung. Allein die vorsätzliche Unterlassung der fristgerechten Abgabenentrichtung sei durch die genannte Vorschrift pönalisiert. Die einer fristgerechten Meldung der Zahllast vom Gesetz beigemessene strafaufhebende Wirkung sei als ausschließlich objektive Bedingung für den Wegfall der Strafbarkeit normiert, ohne dass es für den Eintritt…
…1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Aufgrund der oben wiedergegebenen offenen und glaubwürdigen Verantwortung des Bw. vor…
…unterlassen, ist dies für die Strafbarkeit des Verhaltens des Geschäftsführers ohne Relevanz (vgl. VwGH 31.3.1998, 96/13/0004). Eine strafbefreiende Wirkung kann daher im vorliegenden Fall mangels entsprechender Meldung für den Beschuldigten nicht eintreten. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…er von der Nichtmeldung nichts gewusst habe und darauf vertrauen habe können, dass wie für die bisherigen Monate die fristgerechte Meldung erfolgt sei. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für 11 und 12/2005 seien von H.O. ohne eines Zutuns von Seiten des Bw. auf Basis der Bankeingänge…
…Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Ob der Bw. ein Verschulden an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund dargestellt hätte, vorwerfbar ist, ist irrelevant. Völlig zutreffend wird in der gegenständlichen Berufung zur subjektiven Tatseite vorgebracht, dass sich der Vorsatz der Bw. auf die jeweiligen Tatzeitpunkte…
…Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob die Beschuldigte an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…hat. Der handelsrechtliche Gf. als unmittelbarer Täter hat vor der verfahrensgegenständlichen Selbstanzeige bereits zwei Mal hintereinander Selbstanzeige erstattet, es ist daher schon Gewohnheit geworden, dass es sich mit der fristgerechten Meldung der richtigen Zahllasten nicht ausgeht. Es liegt somit kein einmaliges Versehen vor, sondern der…
…Finanzstrafgesetz die Möglichkeit der Strafaufhebung bei fristgerechter Meldung der geschuldeten Beträge eröffnet. Die subjektive Tatseite des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bezieht sich lediglich auf eine Kenntnis der gesetzlichen Zahlungs- bzw. Meldetermine und eine Unterlassung der Entrichtung bzw. Offenlegung der Höhe der geschuldeten Abgaben…
…Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen objektiven Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist dabei irrelevant. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall das Vorliegen der Wissentlichkeit in Bezug auf die Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen…
…wurde der Meldeverpflichtung nach dem Gesetzeswortlaut und nach Ansicht der aufgezeigten Fachliteraturmeinungen entsprochen. c) Unterlassung der Nachfristsetzung durch das Finanzamt Nach Rz 791 UmgrStRl hat die Behörde bei fristgerechter Meldung aber fehlenden Unterlagen den Einbringenden eine zweiwöchige Nachrist einzuräumen. Dies müsste gleichermaßen für eine Meldung…
…Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich ausschließlich die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen objektiven Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist dabei irrelevant (vgl…
…im Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (im gegenständlichen Fall Lohnabgaben) bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…lit. a FinStrG zweifelsfrei ausgegangen werden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist das Vorliegen des Eventualvorsatzes hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben. Ob dem Bw. an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche…
…1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Augenscheinlich ist, dass der Bw. im Tatzeitraum seine ihm als Abgabepflichtigen…
…u.a. der Finanzordnungswidrigkeit betreffend vorsätzlicher Unterlassung der fristgerechten Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 5 und 7 /2002 schuldig gesprochen. Der weitere Schuldspruch betrifft Abgabenschuldigkeiten für Zeiträume, die nicht Gegenstand des Haftungsbescheides sind. Wie man der oben angeführten Liste entnehmen kann, hat…
…Betrages nicht bekannt gegeben wurde. Da zusammengefasst fristgerechte Meldungen von Umsatzsteuerbeträgen nicht erfolgt sind, war auch die Bestimmung "im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar" hier nicht anwendbar. Der objektive Tatbestand ist hinsichtlich der fünf im Spruch genannten Finanzvergehen erfüllt. …
…der dargestellten Sorgepflichten sowie der (laufenden) Schadensgutmachung eine Geldstrafe von € 30.000,00 als angemessen. Einer weiteren Herabsetzung standen allerdings generalpräventive Überlegungen für Abgabepflichtige, die in vergleichbaren Verhältnissen bei schwieriger finanzieller Situation die fristgerechten Meldungen bzw. die Entrichtung von Abgaben an das Finanzamt unterlassen…
…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG hinsichtlich der Unterlassung der fristgerechten Meldung von Selbstberechnungsabgaben und deren Nichtentrichtung binnen 5 Tagen nach Fälligkeit bedingter Vorsatz als subjektive Tatseite normiert wurde. Somit kann bei Einstellung eines Finanzstrafverfahren keine Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO in Erwägung gezogen werden…