…dagegen im Wege eines vom Finanzamt stattgegebenen Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien…
…2000 noch keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellen würde. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass es keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium geben würde, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen würden (Hinweis…
…Umgebung vom 12. Mai 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 Ausbildungskosten und damit zusammenhängende Reisekosten für ein Universitätsstudium als Werbungskosten zu berücksichtigen. Bei dem…
…seien. Zu den Studienaufwendungen führte der Bw. aus, dass der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 15. Juni 2004, G8/04, die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Universitätsstudium laut § 16 Abs. 1 Z 10 EStG i.d.F. BGBl. I Nr. 106/1999 (Studiengebühren, Kosten…
…Ausdrücklich ausgesprochen wird zudem, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine weiteren Werbungskosten darstellen. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist ein als verfassungswidrig aufgehobenes Gesetz auf die vor der…
…sie darauf hin, dass derzeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden betreffend die Nichtanerkennung von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium anhängig seien. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…
…662,-- und die Gutschrift an Einkommensteuer auf € 161,49. Durch das Steuerreformgesetz 2000 sei die Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten einheitlich geregelt, jedoch seien Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Universitätsstudium explizit ausgenommen worden. Demnach seien Kosten (auch Studiengebühren) im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium nicht…
…Werbungskosten. Das Finanzamt führte die Arbeitnehmerveranlagung mit Bescheid vom 22. November 2002 durch und berücksichtige nur den Kirchenbeitrag bemessungsgrundlagenmindernd. Zu den Aufwendungen für das Universitätsstudium führte es aus, dass diese auch dann nicht abzugsfähig seien, wenn durch das Studium Kenntnisse für den ausgeübten Beruf gewonnen…
…doch müsse dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein. Eine solche sachliche Rechtfertigung sei für den Ausschluss von betrieblich oder beruflich veranlassten Aufwendungen für ein Universitätsstudium nicht ersichtlich. Die Bw. beantrage daher die Anerkennung ihrer Ausgaben für ihr Studium an der Universität Wien in Höhe von…
…erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Oktober 2002 führte das Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2001 durch. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung, in der die Bw. erstmalig Aufwendungen für ein Universitätsstudium (Studiengebühren, Aufwendungen für Skripten, Kopien, Schreibmaterial, Bücher sowie Fahrtkosten)…
…anzuerkennen. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien, wenn das Studium in einem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…
…dass auf Grund der geltenden Gesetzeslage Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium erst ab dem Veranlagungsjahr 2003 berücksichtigt werden könnten. Daraufhin beantragte der Bw rechtzeitig mit Eingabe vom 16.3.2007 die Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies ergänzend zu seinem…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium gemäß Rz 360 a der "EStR 2000" (richtig wohl: LStR 2002) erstmals für das Jahr 2004 als Werbungskosten abzugsfähig seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige am 30. Dezember 2003 fristgerecht Berufung. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung…
…1 Z. 10 letzter Satz entgegen: "Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Letzteres umfasst nach § 4 Abs 2 Hochschulstudiengesetz Bakkalaureatstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien. Auch mit dem Studium in Zusammenhang…
…Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten. Nach dem letzten Satz dieser Bestimmung stellen aber Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten dar. § 16 Abs…
…Werbungskosten. Das Finanzamt führte die Arbeitnehmerveranlagung mit Bescheid vom 22. November 2002 durch und berücksichtige nur den Kirchenbeitrag bemessungsgrundlagenmindernd. Zu den Aufwendungen für das Universitätsstudium führte es aus, dass diese auch dann nicht abzugsfähig seien, wenn durch das Studium Kenntnisse für den ausgeübten Beruf gewonnen…
…mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit einem Universitätsstudium sind grundsätzlich abzugsfähig. Voraussetzung ist aber eine bereits bestehende Berufstätigkeit…
…Entsprechendes gilt gemäß § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 für Aufwendungen im Rahmen von Einkünften aus Gewerbebetrieb. Erwägungen zur Beschwerde: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit einem Universitätsstudium sind grundsätzlich abzugsfähig. Voraussetzung ist aber eine bereits bestehende Berufstätigkeit. Aufwendungen für eine Erstausbildung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr v. 13.02.2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen…
…reichte sie bei der Abgabenbehörde erster Instanz die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 und für das Jahr 2002 ein. In beiden Veranlagungsjahren machte sie unter anderem als Werbungskosten den Aufwand für ein ordentliches Universitätsstudium geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2001 und Einkommensteuerbescheid 2002…