Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen HR, vertreten durch WS, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Februar 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Mai 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Juni 2008 gegen den…
…sei, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfe, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststehe. Im Rahmen der im Februar 2003 stattgefundenen Umsatzsteuersonderprüfung sei festgestellt worden, dass sich gegenüber der im August 2002 vorgenommenen UVA- Prüfung eine geänderte Sachlage ergeben habe. Die Verhältnisse, die…
…in einem abverkauft werden müssen. Der ehemalige steuerliche Vertreter des Berufungswerbers habe dies leider Gottes aus deutscher Sicht beurteilt. Der Vertreter des Finanzamtes gab an, dass dem erwähnten Aktenvermerk eine Umsatzsteuersonderprüfung zugrunde gelegen sei. Dabei würden nur punktuelle Prüfungshandlungen gesetzt. Zu jenem Zeitpunkt sei ein…
Ein Gewerbebetrieb wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zwischenzeitig eine Vermietung erfolgt. Die Vermietung einiger Objekte erfolgte durch den Berufungswerber auch nur kurzzeitig bis der beabsichtigte Verkauf zustande gekommen ist. Eine Indizwirkung für die Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, kommt auch dem Ausmaß der Fremdfinanzierung…
3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…
…für dieses Fahrzeug eine Investitionszuwachsprämie beantragt. In weiterer Folge erließ das Finanzamt erklärungsgemäße Abgabenbescheide. Von Dezember 2005 bis Februar 2006 führte das Finanzamt im Betrieb des Bw. eine "Umsatzsteuersonderprüfung" ("USO-Prüfung") durch. Im Zuge dieser Außenprüfung traf die Abgabenbehörde I. Instanz folgende Feststellungen (siehe Niederschrift…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe 1) Im Jahr 2002 fand beim Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw.) eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für die Zeiträume August 2000 bis Mai 2002 statt, im Rahmen…
32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…
3. Rolle des Prüforganes - Art. 78 ZK48 UZK Das Art. 78 ZKDas Art. 48 UZK-Prüforgan prüft: 3.1. Belege entsprechend der Rolle des Kontrollorganes (Abschnitt 2.) Die unter Abschnitt 1.3.2.1. zur Versendung bzw. unter Abschnitt 1.3.2.2. zur Beförderung…
2.3. UID-Nr. Im Rahmen von e-zoll prüft das elektronische System die angegebene UID-Nr. dahingehend, ob die ATU im Zeitpunkt der Anmeldung gültig ist (Prüfungen NR0234 und NR0840) bzw. - bei einer ausländischen UID - es sich überhaupt um eine UID handelt. Ob die…
…In dieser Rechnung wurde CD als Ansprechperson genannt ist. Der Kontakt zwischen dem Beschwerdeführer und dem Abnehmer lief über CD. Bereits im Zuge der Durchführung der Umsatzsteuersonderprüfung wurde vom Beschwerdeführer ein E-Mail-Schriftverkehr vorgelegt. Dieser E-Mail-Schriftverkehr wurde zwischen dem Beschwedeführer und einer…
2. Die Rolle des Kontrollorganes Das Kontrollorgan prüft gegebenenfalls risikoorientiert/stichprobenartig: die zollrechtlich relevanten Umstände die Unmittelbarkeitsvoraussetzung die Belegnachweise die UID-Nr. 2.1. Unmittelbarkeitsvoraussetzung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 Unmittelbarkeit gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 liegt vor, wenn im Zeitpunkt…
…Fa. ***6*** über Brutto € 108.296,04. Es geht dabei um Renovierungsarbeiten in einem ehemaligen Geschäftslokal in der ***20***. Dieser Sachverhalt war bereits Gegenstand einer Umsatzsteuersonderprüfung im Zuge derer festgestellt wurde, dass es sich bei den gegenständlichen Rechnungen um Deckungsrechnungen einer Scheinfirma handelt, die…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
…vorhanden war. Das Finanzamt begann nachweislich nach Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung 12/2004 am Dienstag, den 15.2.2005, mit der Umsatzsteuersonderprüfung und hatte diese somit keinen Einfluss auf die rechtzeitige, fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Schließlich wurde die Umsatzsteuervorauszahlung in Teilbeträgen zwischen 3.3. und 22…
…jedoch zur Installation der Software retourniert worden. In der Folge führte das Finanzamt bei der Bw. eine Umsatzsteuersonderprüfung für die Monate 10/2004 bis 12/2004 durch. Die Prüfung wurde von einem anderen Organ des Finanzamtes und zwar von einem Mitglied des Teams der betrieblichen…
…Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Im angefochtenen Bescheid wird auf die Feststellungen einer durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung bei der Firma S.KEG im Juli 2005 hingewiesen. Demnach hat diese Firma in den Monaten April und Mai 2004…
…lit. a FinStrG begangen. Begründend führte die Finanzstrafbehörde aus, dass der Bf. für diese Zeiträume weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Zahlungen geleistet habe, sodass diese Abgabenbeträge im Wege einer Umsatzsteuersonderprüfung festgesetzt werden mussten. Aufgrund dieser Aktenlage, den rechtkräftigen Abgabenbescheiden sei der Tatbestand in objektiver Hinsicht erwiesen…