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104 902 Treffer379 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0077-W/07Umsatzsteuerrestschuld laut Jahreserklärung. Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG? Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

UFSW FSRV/0170-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…ist nicht tatbestandsrelevant. Während der Bw. im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren und auch im schriftlichen Berufungsvorbringen eine vorsätzlich verspätete Entrichtung der gegenständlichen Abgaben in Abrede stellte und die nachträglich offen gelegten Umsatzsteuerrestschulden mit Buchungsirrtümern des ehemaligen Steuerberaters rechtfertigte, räumte er eine solche im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des Senates…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere Mitglieder…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 2/3

derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 3/3

…Finanzamt Freistadt eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2001 betreffend sein Einzelunternehmen legte der Beschuldigte im Vergleich zu den Voranmeldungszeiträumen weitere Umsätze im Ausmaß von brutto ATS 1,204.740,-- offen, aus welchen eine zusätzliche Umsatzsteuerrestschuld von ATS 200.790,-- resultierte (Veranlagungsakt betreffend W, Veranlagung 2001)…

UFSF FSRV/0009-F/04Umsatzsteuererklärung mit Restschuldausweis als Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…Arbeitsüberlastung untergegangen, hinsichtlich der Zahllasten für Jänner und Februar 2003 hätten die Banken nicht mehr überwiesen; geplant wäre gewesen, die Umsatzsteuerrestschuld sofort aus dem Erlös eines Liegenschaftsverkaufes zu begleichen, was letztendlich nicht mehr gelungen war. Hinsichtlich der strafrelevanten Lohnabgaben räumte N letztendlich ein, es wäre…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…15. Februar 1996 bzw. 17. Februar 1997 fällig gewesenen Umsatzsteuerrestschuldigkeiten 1992 bis 1996 räumte das Finanzamt der Berufungswerberin nach ausgewiesener Aktenlage einheitlich eine Nachfrist bis am 10. April 2000 ein. Im Bescheidbuchungszeitpunkt am 3. März 2000 bestand am Abgabenkonto der Berufungswerberin ein Steuerguthaben von 7…

UFSW FSRV/0084-W/03Eingewendet wird das teilweise Vorliegen einer entschiedenen Sache und das Nichtvorliegen einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…Dezember 1995 erst verspätet am 15. April 1996 gemeldet und nicht zeitgerecht entrichtet wurde. Der gegenständlichen Finanzstrafsache liegt jedoch die in der abgegebenen Umsatzsteuererklärung 1995 ausgewiesene Umsatzsteuerrestschuld in Höhe von S 134.797,00 zu Grunde. Diese am 27. Juli 1997 abgegebene Umsatzsteuererklärung 1995 wurde…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…

UStR 2000 Rz 242016.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…

UStR 2000 Rz 6764.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…

UStR 2000 Rz 3491–349627.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…

VS-10006.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

UFSW RV/0904-W/04Wird ein Rechtsgeschäft bloß zum Schein abgeschlossen und in der Folge ohne Vorsteuerkorrektur rückabgewickelt, liegt mangelnde Gutgläubigkeit vor, die zur Umsatzsteuervorschreibung gemäß § 11 (14) UStG 1994 führt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.07.2012Teil 3/3

Diese Feststellung verwundert, soll doch bei Ing.E ein beträchtlicher Schaden vorliegen, weil er angeblich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Unterlagen maßgebliche Aktivitäten gesetzt hat. Er hat aber auch die von der Ex übernommene Regressforderungen den Behörden nicht mitgeteilt. So geht aus dem Schreiben…