…als solche zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Im November 2002 war gemäß § 21 Abs.1a UstG 1994 eine Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer für das Jahr 2002 mit 4.764,82 € von der Bw. selbst zu berechnen. Der Betrag wurde auf dem Abgabenkonto der Bw…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenfestsetzungsbescheiden vom 10.März 2000 wurden am Abgabenkonto der Berufungswerberin (Bw) Säumniszuschläge von insgesamt ATS 227.086.-festgesetzt, darunter auch ein Säumniszuschlag in Höhe von ATS 73.310.-wegen Nichtentrichtung der zum 15.12.1999 fälligen Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung…
…übernehmende Gesellschaft nach dem Umgründungsgesetz verschmolzen habe. Die Eintragung sei im Firmenbuch erfolgt. Der Mitteilung des Finanzamtes vom 9.November 1998 betreffend die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung komme Bescheidcharakter zu, weil damit Pflichten und Rechtsfolgen für den Abgabepflichtigen verbunden seien. Die Höhe des mitgeteilten Betrages sei zu…
…Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der Fälligkeit gelegen wäre. Da der Bw. die Vorverlegung des Fälligkeitstages auf Grund der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht bewusst gewesen sei…
…weiters die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2002 in Höhe von € 10.264,92 ausgeschieden. Diese dreizehnte Umsatzsteuer-Vorauszahlung war bis 2003 zusätzlich zur normalen Vorauszahlung für Oktober zu entrichten und war auf die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum November anzurechnen. Im Gegenstandsfall wurde die Sondervorauszahlung mit…
…In diesen Forderungen sind die noch teilweise offene Umsatzsteuerzahllast Juli 1996 iHv ATS 1,071.738,--; die Umsatzsteuerzahllast Oktober 1996 iHv ATS 300.000,-- und die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung für das Jahr 1996 iHv. ATS 796.140,-- insgesamt iHv ATS 2,172.638,-- enthalten. Laut Schlussbericht…
…von ATS 36.000.-auch sofort eingezahlt. Weiters sei die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht entsprechend berücksichtigt worden. Bereits im Jänner 1999 habe er einen Antrag auf Berichtigung der Buchungen gestellt und gegen den für die USt 10/1998 verhängten Säumniszuschlag berufen. Dieser SZ von ATS 594.-…
…worden. Hinsichtlich der Monate Mai bis September 2000 habe die Gesellschaft Selbstanzeige erstattet. Der Voranmeldungsbetrag für Oktober 2000 in der Höhe von S 14.936,00 hätte mit der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung von S 12.039,00 verrechnet werden sollen. Warum eine diesbezügliche Buchung unterblieben sei…
…von ATS 170.733.--festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 1996 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 16.Dezember 1996, entrichtet wurde. Diese Sondervorauszahlung betrug ATS 8,536.645.--. Der Säumniszuschlag wurde nach § 219 BAO in der damaligen…
…Bl 14/1993, Hpt.Akt) wurde dem Finanzamt seitens der Bw. mitgeteilt, dass die Umsatzsteuersondervorauszahlung nicht geleistet wird, da das geprüfte Unternehmen die unternehmerische Tätigkeit bereits im Jahr 1993 eingestellt habe. Am 18.6.1996 wurden dann die Abgabenerklärungen für das Jahr 1993, am 19…
…S 828) . [19] Die Vertretungsbefugnis des Selbständigen Buchhalters umfasst nicht - Umsatzsteuerjahreserklärungen (§ 21 Abs 4 UStG 1994), - Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (§ 21 Abs 1a UStG 1994 idF vor BGBl I 2003/71), - Zusammenfassende Meldungen (Art 21 Abs 3 UStG 1994), - Steueranmeldungen iSd Art 21 Abs 2 UStG 1994…
…Buchungsabfrage vom 26. April 2005). Letztendlich wurde der sich ab Dezember 1997 aufbauende Rückstand an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April bis Juni 1997, diesbezüglicher Verspätungs- und Säumniszuschlag, Jahresumsatzsteuer 1995, Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1997, Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend September 1997, diesbezüglicher Verspätungs- und Säumniszuschlag, Vorauszahlung an Körperschaftsteuer 1998, Umsatzsteuervorauszahlung betreffend November…
…9) [ .... ] Da die am 16. Dezember 1996 fällige Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer 1996 der F GmbH in Höhe von S 250.523,-- nicht entrichtet worden war (lediglich eine Ausbuchung der diesbezüglichen Belastung des Abgabenkontos vom 11. November 1996 erfolgte aufgrund einer Gutschriftsbekanntgabe am 28. Jänner 1997…
…und seiner langjährigen Geschäftsführertätigkeit habe B über die ihn treffenden Verpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde Bescheid gewusst. Der Beschuldigte [die F GmbH] habe die [am 15. Dezember 1996 fällige] Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 nicht entrichtet, weshalb für 1997 die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllasten um einen Monat vorverlegt war…
…ist im gegenständlichen Fall mit Sicherheit davon auszugehen, dass eine Mitteilung über die Höhe der Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2002 sowie der "darin enthaltenen Hinweise" für den Berufungswerber ebenso erstellt wurde, wie für alle weiteren von dieser Sondervorauszahlung betroffenen Unternehmer. Diese sind dem Berufungswerber auch unbestrittenermaßen zugegangen…
…Aussetzung der Einhebung des in Rede stehenden Abgabenbetrages bis zur Erledigung der Berufung ersucht. Mit Bescheid vom 19.Dezember 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unzulässig zurück, weil der Mitteilung bezüglich Umsatzsteuersondervorauszahlung kein Bescheidcharakter zukomme. Am 23.Dezember 1996 wurde auch der Aussetzungsantrag zurückgewiesen…
…Aussetzung der Einhebung des in Rede stehenden Abgabenbetrages bis zur Erledigung der Berufung ersucht. Mit Bescheid vom 19.Dezember 1996 wies das Finanzamt die Berufung als unzulässig zurück, weil der Mitteilung bezüglich Umsatzsteuersondervorauszahlung kein Bescheidcharakter zukomme. Am 23.Dezember 1996 wurde auch der Aussetzungsantrag zurückgewiesen…
…Allerdings kam es Anfang 2002 neuerlich zu Problemen, weil TS Schwierigkeiten mit einer neuen Software hatte und die Fälligkeiten vorverlegt waren, weil H die Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer nicht zeitgerecht [am 15. Dezember 2001] vorgenommen hatte. Nach einer weiteren USO-Prüfung im April 2002 schied H…
…Finanzamt eingebracht worden. Unter Berücksichtigung des Postlaufes ergebe sich somit als Entrichtungstag der 19.12.1996. Die Umsatzsteuersondervorauszahlung war am 16.12.1996 fällig. Da die Entrichtung verspätet erfolgte, sei der Fälligkeitstag für die USt 1997 vorzulegen gewesen. Dagegen erhob die H. GmbH mit Schriftsatz…
…ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit möglich, zumal im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten türkischer Abstammung Verständigungsschwierigkeiten mit seinem Steuerberater nicht auszuschließen sind. Infolge Nichtentrichtung der Sondervorauszahlung betreffend 2000 wäre die Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2001 tatsächlich am 15. April 2001 fällig gewesen…