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172 Treffer1765 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0032-W/04Sorgfaltspflichtverletzung, Überwachung eines steuerlichen Vertreters, Täterpersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen C.R.,(Bw), vertreten durch Marion Krebs, StB, 2340 Mödling, Hyrtlstr.53, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG und…

BFG RV/2300008/2014Strafbeschwerde wegen Schmuggels und Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2014

…56 Tage, sohin 1 Tag pro 357,15 Euro). Bei der Strafbemessung beurteilte der Spruchsenat unter Hinweis auf die Täterpersönlichkeit als mildernd die Unbescholtenheit und den ordentlichen Lebenswandel sowie die als Geständnis aufzufassende Verantwortung des Beschuldigten und die Tatsache der länger zurück liegenden Tathandlung. Als…

UFSW FSRV/0068-W/11Berufung des Amtsbeauftragten mit dem Begehren, wegen eingetretener Bereicherung der Beschuldigten (keine Schadensgutmachung), die Geldstrafe zu erhöhen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.05.2012

…das Geständnis der Beschuldigten, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 14. September 2011…

UFSW FSRV/0015-W/11Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Strafhöhe. Der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als Untergrenze der Geldstrafe. Keine Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten im erstinstanzlichen Erkenntnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der genannten Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…

UFSW FSRV/0161-W/09Strafberufung - Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen bildet keinen Erschwerungsgrund. Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt keinen Hinderungsgrund für die Verhängung einer Geldstrafe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.09.2010

…das Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Strafberufung des Bw. vom 7…

UFSW FSRV/0146-W/09Strafhöhe mit dem Hinweis auf die erfolgte Schadensgutmachung im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Kostenentscheidung beruhe auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…

UFSW FSRV/0121-W/08Strafhöhe mit dem Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…Geständnis und eine weitgehende Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 2…

UFSW FSRV/0112-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit…

UFSW FSRV/0108-W/08Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt kein Hindernis für die Verhängung einer Geldstrafe dar, sehr wohl ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten bei deren Bemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…mildernd die geständige Verantwortung des Bw., als erschwerend eine Vorstrafe an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 27…

UFSW FSRV/0140-W/06Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

…des Bw. an, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und auf die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 11. September 2006…

BFG RV/2300020/2025Abgabenverkürzungen, Imbisslokal, Kalkulationsdifferenzen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 2/2

…dem jedoch namhafte Privatschulden gegenüberstehen sowie seine Sorgepflichten für drei Kinder zu berücksichtigen. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…

BFG RV/2300009/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 2/2

…Spruchsenat festgesetzte Strafe an der Grenze zur Mindeststrafe war und dabei auch das fortgeschrittene Alter des Beschuldigten Berücksichtigung gefunden hat. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen nach Ansicht des Senates dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen…

BFG RV/7300022/2025Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten, eigenständige Schätzung des objektiven Tatbestandes im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 2/2

…weiterhin aus. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe wurden mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten lediglich an die Teileinstellungen und den verminderten strafbestimmenden Wertbetrag sowie das Vorliegen von drei Finanzordnungswidrigkeiten angepasst. Sie entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen…

BFG RV/7300048/2024Geschäftsführer einer GmbH mit behaupteter längerdauernder Erkrankung; das medizinische Gutachten bestätigt seine Behauptung nicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 1/2

…69%) Schadensgutmachung; erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. Ad B): Die **F** GmbH ist Verband gemäß § 1 Abs 2 VbVG…

BFG RV/7300057/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen, Tatenprüfung, Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 2/2

…Beschwerdeverfahren durch den Senat des BFG wegen des hohen Verschuldens des Beschuldigten beibehalten. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…

BFG RV/7300033/2025Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer, Finanzordnungswidrigkeiten, belangter Verband, gescheiterte Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 1/2

…ordentliche Lebenswandel, das zumindest teilweise reumütige Geständnis, sowie die teilweise Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Ad B): Die ***Bf1*** ist Verband gemäß § 1 Abs. 2 VbVG, der Erstbeschuldigte…

BFG RV/7300033/2025Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer, Finanzordnungswidrigkeiten, belangter Verband, gescheiterte Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 2/2

…reumütige Geständnis zu relativieren. Die durch den Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen auch nach der Ansicht des BFG dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des noch eher jugendlichen Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. …

BFG RV/2300007/2025Verkürzungen der Jahresumsatzsteuer und Verkürzungen von Vorauszahlungen, jeweils begangen durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 1/2

…Leistungsfähigkeit des Beschuldigten (§ 23 Abs. 3 FinStrG) die (das Mindestmaß nur geringfügig überschreitende) Geldstrafe von EUR 9.000,00 dem Unrechts- und Schuldgehalt derselben sowie der Täterpersönlichkeit. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe ist mit 21 Tagen festzusetzen (§ 20 Abs…

BFG RV/2300007/2025Verkürzungen der Jahresumsatzsteuer und Verkürzungen von Vorauszahlungen, jeweils begangen durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 2/2

…den Senat des BFG war bei Gesamtbetrachtung der Vielzahl an Taten nicht möglich. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…

BFG RV/7300005/2025Meldepflichtverletzungen nach §§ 3, 5, 15 WiEReG, Meldepflicht im Konkurs, Zusammentreffen mit weiteren Finanzvergehen, Finanzordnungswidrigkeiten, Strafdrohung nach § 21 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2025Teil 4/4

…zulässige Höchstausmaß deutlich überschreiten würde. Bei einer Geldstrafe im Ausmaß von € 110.000,00 kann demnach nur noch mit einer das Höchststrafe der Ersatzfreiheitsstrafe gering unterschreitenden Ersatzfreiheitsstrafe das Auslangen gefunden werden. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit…