IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., vertreten durch RA, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4…
…Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist und die…
…lit. a FinStrG nicht gekannt habe, so kann ihm dieser Einwand im gegenständlichen Fall nicht zum Erfolg verhelfen. Eine fristgerechte Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…
…wie folgt vorgebracht wurde: Die subjektive Tatseite, nämlich das Vorhandensein eines zumindest bedingten Vorsatzes beim Beschuldigten, sei nicht gegeben. Auf die Ausführungen betreffend den Strafausschließungsgrund der rechtzeitigen Bekanntgabe der Lohnabgaben, insbesondere der Aussagen der Zeugin E bzw. dass eine große Wahrscheinlichkeit für die Einreichung der…
…hätte müssen, anzulasten ist, ist im gegenständlichen Fall nicht tatbestandsrelevant und war daher auch keiner näheren Untersuchung zu unterziehen, weil eine zeitgerechte Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit lediglich einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…Damit ist aber auch das tatbestandsmäßige Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht erfüllt. Die zeitgerechte Meldung in Form der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen stellt einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen den Bw. wegen des Vergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen Herrn KD, vertreten durch Manfred Weissinger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Steggasse 2, 6850 Dornbirn,, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der im § 25 Abs. 1 FinStrG normierte Strafausschließungsgrund ist an das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen geknüpft, dass das Verschulden des Täters zum einen geringfügig ist, und die Tat zum andern keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachkomme und der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages rechtzeitig mitteile, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die missglückte Selbstanzeige, als erschwerend demgegenüber die wiederholte Begehung über einen längeren Zeitraum gewertet…
…forma" als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen, während die tatsächliche Geschäftsführung von anderen, in der Berufung namentlich genannten Personen ausgeübt worden sei. Des weiteren wurde der Strafausschließungsgrund der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG eingewandt. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde II…
…Trotz der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bleibt der Abgabepflichtige jedoch straffrei, wenn er spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gibt (Strafausschließungsgrund). Diese Bekanntgabe ist auch dann rechtzeitig, wenn etwa am 5. Tag nach Fälligkeit ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wird…
…gemäß § 49 Abs. 1 lit a FinStrG in 11 Fällen erfüllt. Infolge der festgestellten verspäteten Meldungen kommt der Strafausschließungsgrund (Bekanntgabe der geschuldeten Beträge) in keinem der 11 Fällen nicht zum Tragen. Zur subjektiven Tatseite Ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…davon ausgehen würde, dass der Tatbestand des § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG als erfüllt anzusehen wäre und kein Schuldausschließungsgrund vorliegen würde, wäre der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG zur Anwendung zu bringen gewesen, womit sich die Finanzstrafbehörde nicht auseinandergesetzt hat. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG…
…Abgabenschuld dem Finanzamt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gibt. § 49 Abs 1 lit a FinStrG bietet damit dem Täter in der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages einen zusätzlichen Strafausschließungsgrund an (VwGH 17.12.1973, 1663/72). Die Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Betrages kann auch…
…entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar (vgl. VwGH 05.04.2011, 2011/16/0080…
…Finanzamt geleistet werden würden. 3.2.11. Wenn der Beschuldigte von seiner schweren Verletzung im Juli 2017 und der damit einhergehenden auch beruflichen Einschränkung berichtet hat, soll damit nicht ein Strafausschließungsgrund geltend gemacht werden, aber plausibilisiert werden, weshalb der Beschuldigte noch mehr als in den…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…