Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung 6. Personenkreis 6.1 Der Stifter Rz 184: Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solcher bei Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen die Stiftung beruht, die…
…Stifters verbleibt und damit die Einkünfte dem Stifter zuzurechnen sind (vgl. in diesem Sinne ebenfalls zur Zurechnung bei Vorliegen von Mandatsverträgen: Schuch/Hammer, aaO, 214f; Toifl, aaO; derselbe, Liechtensteinische Stiftungen - Irrwege der Intransparenz, Taxlex 2008, 234 ff; Hosp, Liechtensteinische Stiftungen im Lichte des österreichischen Steuerrechts…
…einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Ein Rückfall des Stiftungsvermögens an die Rechtsnachfolger des Stifters ist ausgeschlossen. Für diesen Erbanfall wurde der Beschwerdeführerin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom 6. April 2010 die Erbschaftssteuer mit € 26.732…
…Mann-GmbH nicht vergleichbar, weil der Stiftungsrat - anders als der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH - ohne Weisung des Stifters gar nicht handeln darf (vgl. RdW 2008 v. 17.6., Seite 387/428, Pkt. 6). Der Einwendung, dass im Steuerrecht die wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO…
…Fonds- Gesetz sind Stiftungen durch Anordnung des Stifters dauernd gewidmetes Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen. Der VwGH stellt im Erkenntnis vom 02.05.1960, Zl. 1023/57 fest: „Eine Rechtsperson des öffentlichen Rechtes ist nur eine solche Körperschaft…
…Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren, ausgenommen zurück an den Stifter oder zur satzungsgemäßen Erfüllung von angemessenen Unterhaltsleistungen, unentgeltlich veräußert, so ist die Differenz auf die Steuer nach Abs. 1 nachzuerheben. c) abweichend von lit. b kann für Zuwendungen des Stifters an eine Familienstiftung (§ 7 Abs…
…ist, weil im Falle der (durch Mandatsvertrag eingeräumten) Dispositionsbefugnis des Stifters die Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind. Auch der Hinweis auf das Fehlen einer eindeutigen Rechtsprechung sowie weiters darauf, dass das Steuerrecht der Besteuerung ausländischer Stiftungen nur von einigen wenigen Spezialberatern beherrscht wurde, vermag…
…eingewirkt. Der Stifter hat auch auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates in keinster Weise rechtlich oder tatsächlich Einfluss genommen. Ziel der Schaffung der F-A war die Schaffung einer "abgeschotteten Sparbüchse", für deren ordnungsgemäße Verwaltung ein solventer Haftungspartner zur Verfügung steht. Im Steuerrecht kommt es nicht…
… 47 Tz 27). Die Tatsache, dass das Einkommensteuergesetz eine eigenständige Definition des Dienstverhältnisses enthält, kann dazu führen, dass derselbe Sachverhalt im Steuerrecht anders zu beurteilen ist als im bürgerlichen Recht, Sozialversicherungsrecht oder Ausländerbeschäftigungsrecht. Etwaige unterschiedliche Ergebnisse erkannte der Verfassungsgerichtshof jedoch nicht als unsachlich (VfGH 08…
…welche vom allgemeinen Steuerrecht bis zur Rechtsberatung bei sehr speziellen Fragen reichen, und um Jahresabgabenerklärungen für das Finanzamt erstellen zu können. In Hinblick auf die berufliche/ private Notwendigkeit solcher Beratungsgespräche und des Vertrauensverhältnisses zwischen Vertreter und der Mandantin war die Annahme einer Unkenntnis der Bw…
…wenn in der Berufung die Meinung vertreten werde, dass die Bw. als steuerlicher Laie die Grundsätze des Internationalen Steuerrechts und damit etwaige damit zusammenhängende finanzstrafrechtliche Auswirkungen nicht bekannt gewesen seien, weil die Bw. in der Berufung nunmehr die Stiftung als intransparente Stiftung ansehe und darin…
…Tod des Ehegatten) alleinige Begünstigte bzw. ist seit 30. Jänner 2002 (Erlassung eines neuen Beistatutes) Erst- Begünstigte einer vom Ehegatten im Jahre 1982 gegründeten, bis 1991 laut eigenen Angaben nur von ihm dotierten "X-StiftungVaduzLiechtenstein" (im Folgenden nur: Stiftung-FL) sowie Alleinerbin nach diesem Stifter…
…die Bw beschlossen. Die Bw habe selbst substanzielle Vermögenswerte dieser Privatstiftung gewidmet. Es entspreche nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein Stifter Vermögenswerte mit Entrichtung von Schenkungssteuer einer Privatstiftung widmet, um im Anschluss daran die Erträgnisse wieder kapitalertragsteuerpflichtig zugewendet zu erhalten. Dabei dürfe auch…
…Tragen kommt. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach dem allgemeinen Steuerrecht. Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher…
…liegt nicht vor, da das Ausmaß der Bereicherung allein in der jeweils neuerlich zu treffenden Entscheidung des Stifters liegt. g) Hinsichtlich des Entstehens der Steuerschuld bei fortlaufenden Leistungen wird auf die VwGH Entscheidung vom 29.10.1996 (GZ 95/16/0199) verwiesen. Hierin hat der…
… das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***G Privatstiftung*** besteht aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei der Stifter ***Y*** selbst. Weitere Mitglieder sind ***X*** und ***Z…
… das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***G Privatstiftung*** besteht aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei der Stifter ***Y*** selbst. Weitere Mitglieder sind ***X*** und ***Z…
…das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der Stiftungserklärung sowie ein Recht auf Abberufung des Stiftungsvorstandes aus gewichtigen Gründen vorbehalten. Der Stiftungsvorstand der ***H Privatstiftung*** besteht zwar aus drei Mitgliedern. Einzelvertretungsbefugt ist dabei jedoch der Stifter ***Z*** selbst. Weitere Mitglieder sind ***W…
…Stifter ertragsteuerlich zu begünstigen, zuwiderlaufen. Diesbezüglich wird den Ausführungen der Bf. gefolgt, zumal für die Ermittlung des Einkommens von juristischen Personen dem Grunde nach die einkommensteuerlichen Vorschriften maßgeblich sind, soweit keine spezielleren Vorschriften im KStG enthalten sind. Diese Rechtsansicht wird auch von Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2…
…wir in Z. 2 der Berufungsschrift bereits ausgeführt haben, handelt es sich bei der Stiftungserklärung um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Stifters. Zu Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf die in Z. 2 der Berufungsschrift gebrachten weiteren Ausführungen und Literaturzitate. Ergänzend weisen wir…