…1999). Sämtliche Kinderlasten sind durch die im Jahre 1999 bezogenen Transferleistungen (Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge) abgegolten. Für eine über die in den genannten Bestimmungen hinausgehende steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für Kinder, wie etwa den von der Berufungswerberin geforderten Anteil an ihren Einkünften von 16 % bis 22 % …
…36 vom 17. Oktober 1997 jene Bestimmungen des EStG 1988 aufgehoben, die es einem für Kinder Sorgepflichtigen verwehren würden, die ihm entstehenden Unterhaltslasten in dem von der zivilgerichtlichen Judikatur anerkannten Ausmaß steuerlich gelten zu machen. Der VfGH habe sich in seinem aufhebenden Erkenntnis, ohne dies…
…zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltskosten, wenn nicht im Weg der Familienbeihilfe, so im Weg der steuerlichen Absetzbarkeit nachzukommen. Es sei nach Auffassung des VfGH rechtmäßig, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nicht für erforderlich gehalten hat. Die Regelungen im Übereinkommen über die Rechte des Kindes, BGBl. 7/1993 ("UN-Konvention") können an der Nichtabsetzbarkeit des Kindesunterhaltes nichts ändern. Der Unabhängige Finanzsenat kann einen Verstoß gegen dieses Übereinkommen nicht erkennen, zumal den Unterhaltslasten…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2001, B2366/00, wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird…
…zu berücksichtigen. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2001, B 2366/00, wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird, wenn er hiefür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen wählt, sondern die Berücksichtigung im…
…Belastung zu berücksichtigen. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2001, B2366/00, wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird, wenn er hiefür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen wählt, sondern die Berücksichtigung im…
…eine Rückerstattung von Kapitalertragsteuer "kompensationsweise" zu unterbleiben hat. Es wird also im Bereich des Haushaltes beim unterhaltsberechtigten Bezieher der endbesteuerten Einkünfte die ihm an sich rückzuerstattende Kapitalertragsteuer gegen die beim Unterhaltsverpflichteten an sich zu kürzenden Absetzbeträge gegengerechnet. Da die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten Elemente einer…
…2004), dass aus diesem Grund auch gegen die Beseitigung eines bisher gegebenen Anspruches pro futuro keine gleichheitsrechtlichen Bedenken bestehen, und dass die allenfalls erforderliche steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten in den in Rede stehenden Fällen auch durch die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen gewährleistet ist (vgl. abermals VfSlg…
…gegen die Beseitigung eines bisher gegebenen Anspruchs pro futuro keine gleichheitsrechtlichen Bedenken bestehen, und - dass die allenfalls erforderlichen steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten in den in Rede stehenden Fällen auch durch die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen gewährleistet ist (vgl. abermals 16.380/2001)." Gegenständliche Angelegenheit: Für den…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2001, B2366/00, wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird…
…des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 angesichts der Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung der solchen Kindern gegenüber bestehenden Unterhaltsverpflichtungen. Obwohl nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sei dazu angemerkt, dass im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen des Bw. für die Jahre 1997 - 2001 eine Berücksichtigung von Unterhaltslasten im Wege des Einkommensteuerrechtes bereits erfolgte…
…sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (Z 4 leg. cit.). Für eine über die in den oben genannten Bestimmungen genannten Abgeltungen für an Familienangehörige zu leistenden Unterhalt hinausgehende steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für den Sohn…
…ist auch in solchen Konstellationen keine Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung geboten. Allerdings haben in solchen Fällen die Zivilgerichte zu prüfen, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, die im Vergleich zu einer Geltendmachung des vollen Familienbonus Plus eintretende steuerliche Belastung in Höhe bis zu jährlich…
…um zur Feststellung zu gelangen, dass sich das Kind des Bf nicht im außereuropäischen Ausland aufhält und demnach die Voraussetzungen für eine steuerliche Zuerkennung von Unterhaltslasten in der beantragten Art nicht vorliegen bzw. ob das Unterlassen der diesbezüglichen Ermittlungen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens entgegensteht…
…Er könne den Tarif entsprechend gestalten, taugliche Frei- oder Absetzbeträge vorsehen, direkte Leistungen gewähren und diese oder andere Maßnahmen auch nebeneinander einsetzen. Für den Verfassungsgerichtshof war ausschlaggebend, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten gerecht wird. Es besteht jedoch kein Grund…
…Belastung zu berücksichtigen. Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember 2001, B2366/00, wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird, wenn er hiefür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen wählt, sondern die Berücksichtigung im…
…weiter abzugsfähig sind. Für eine über die in den oben genannten Bestimmungen genannten Abgeltungen für an Familienangehörige zu leistenden Unterhalt hinausgehende steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für Kinder und die Ehegattin bleibt daher kein Raum und war die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 abzuweisen. Soweit sich…
…Damit sei der von der Judikatur geforderte objektive Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und der doppelten Haushaltsführung gegeben. In Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für seinen studierenden Sohn (Pkt 3 BVE) wandte der Bf ein, dass der gewährte Pauschbetrag von € 110 monatlich "eine…
…auszugsweise wörtlich wiedergegeben wird-wird angeführt, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht wird, wenn er hiefür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen wählt, sondern die Berücksichtigung im Wege des Steuerrechts ermöglicht. Ein solcher Weg ist aber…