…in diesem Fall des M. B., stehen würden, nur dann für verfallen erklärt werden dürfen, wenn der Eigentümer - namentlich er - zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit diesen Gegenständen ein Finanzvergehen begangen wurde. Er habe Herrn M. B. gebeten, den Goldschmuck zu seinem…
…wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 26.01.2017, Ra 2014/15/0007). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt…
…vorliegt. Ob von grobem Verschulden auszugehen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Grobes Verschulden ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) ist daher dann anzunehmen…
…erkennbar war. Berücksichtigt man die bekannte typische Arbeitssituation eines Disponenten in der Lage des Beschuldigten, wäre ein derartiger Irrtum über die Folgenlosigkeit einer vertragswidrig unterbliebenen Verzollung durch sein eigenes Unternehmen vermutlich lediglich als Sorglosigkeit geringen Ausmasses zu qualifizieren gewesen, sodass in der gegenständlichen Konstellation gemäß …
…ist darauf hinzuweisen, dass es für die Beurteilung eines Verschuldens nicht relevant ist, ob das Verhalten der Bw oder seinem Vertreter zuzurechnen ist. Im vorliegenden Falle liegt die auffallende Sorglosigkeit insbesonders auch darin begründet, dass eine Reihe von üblichen und notwendigen Schritten, die für die…
…ist darauf hinzuweisen, dass es für die Beurteilung eines Verschuldens nicht relevant ist, ob das Verhalten dem Bw oder seinem Vertreter zuzurechnen ist. Im vorliegenden Falle liegt die auffallende Sorglosigkeit insbesonders auch darin begründet, dass eine Reihe von üblichen und notwendigen Schritten, die für die…
…solches liege dann vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit (minderer Grad des Versehens) zu qualifizieren sei. Hingegen werde grobe Fahrlässigkeit mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Wer einen Überweisungsauftrag an die Bank weiterleite, obwohl der zur Verfügung stehende Kreditrahmen ausgeschöpft sei, nehme in Kauf…
…Eigentum an den Gegenständen nach, so ist auf Verfall nur dann zu erkennen, wenn diesen Personen vorzuwerfen ist, dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht…
…Eigentum an den Gegenständen nach, so ist auf Verfall nur dann zu erkennen, wenn diesen Personen vorzuwerfen ist, dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht…
…2003 in Relation zu den Gesamtumsätzen jedenfalls auffallen müssen. Dem Bw. ist daher neben einer auffallenden Sorglosigkeit bei der Sammlung und Übermittlung der Belege auch eine Sorgfaltsverletzung bei der Überprüfung der von ihm eingereichten Umsatz-, Feststellungs- und Einkommensteuererklärungen 2002 und 2003 anzulasten. Das Finanzvergehen der…
…bei der Behörde einlangt, sind auch unter Verwendung von Telefaxgeräten übermittelte Anbringen erst dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneten Form bei der Behörde einlangen. Auffallende Sorglosigkeit liegt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates vor, wenn es eine Partei, die einen Antrag mittels…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 26. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. November 2006 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vom 26. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. November 2006 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…2006 bemerkt. Dies obwohl Mitte Jänner eine Benachrichtigung über die zum Erstellungszeitpunkt aktuelle Höhe des maßgeblichen Vierteljahresbetrages sowie dessen Fälligkeit übermittelt wurde und die Vorschreibung auf dem Abgabenkonto bereits am 22. Februar 2006 erfolgte. Es liegt eine auffallende Sorglosigkeit vor, wenn sich die Bw. allein…
…als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Grobes Verschulden liege vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit einzustufen und somit mit auffallender Sorglosigkeit gleichzusetzen sei. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen…
…zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an der ihm anzulastenden auffallenden Sorglosigkeit nichts, weil auch in einem derartigen Fall die für die Einhaltung von Fristen erforderliche Sorgfalt zumutbar ist. Die in der Berufung angestellten Überlegungen zum äußeren Erscheinungsbild…
…vorliegt. Ob von grobem Verschulden auszugehen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Grobes Verschulden ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) ist daher dann anzunehmen…
…zur Annahme berechtigt, dass die Versäumung der Frist zur Einbringung des Vorlageantrages auf eine auffallende Sorglosigkeit der Bw. zurückzuführen ist, wenn sie eine regelmäßige Entleerung ihres Postfaches (etwa ein- bis zweimal pro Woche) unterlassen hat. Da eben diese Sorglosigkeit dazu geführt hat, dass die nach…
…Ritz, BAO-Kommentar3, § 308 Tz 14). Dagegen kann im Fall einer auffallenden Sorglosigkeit des (der) Handelnden von einem minderen Grad des Versehens bzw. leichter Fahrlässigkeit nicht mehr gesprochen werden. Auffallend sorglos handelt, wer die erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare…