…als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (siehe Rz 1847 bis Rz 1858). 1.4. Bescheidaufhebung ohne Neufestsetzung (§ 210 Abs. 2 BAO) Rz 34: Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1 BAO) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist gemäß …
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Nachversteuerung zu Recht erfolgte, da der Ersatzruhetag an die Stelle des kalendermäßigen Sonntages trete und, da an diesem Tag keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des …
…zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Diese Nachforderung bestand zum überwiegenden Teil aus der Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für Arbeitsleistungen an Sonntagen. Mit der - durch eine seitens des Finanzamtes gewährte Fristverlängerung - rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 31. Mai 1999 wendete sich die…
…§ 148 Abs. 3 BAO vorliege. Die Beschwerde richtete sich inhaltlich (nur) gegen die Nachversteuerung der von der Beschwerdeführerin steuerfrei ausbezahlten Zuschläge für Sonntagsarbeit. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass mit dem Geschäftsführer ein All-inclusive-Vertrag mit einer Leistungstantieme abgeschlossen worden sei. Es würden vom Geschäftsführer…
…ist vielmehr davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Fall einer Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten mittels Banküberweisung geht jedoch das Risiko einer mehr als drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und 24. Dezember) späteren Gutschrift…
…voraus. So erstreckt sich der Vorlesungsbetrieb abschnittsweise bis 22 Uhr, die Anwesenheit bei Samstag-Sonntag-Kursbetrieb ist ebenfalls erforderlich, ein Wochenstundenplan verläuft durchschnittlich nur 6 Wochen gleich und fluktuiert anschließend sehr stark. Zusammengefasst heißt das: Um in kürzestmöglicher Zeit ein Maximum an Studienerfolg zu erreichen…
…Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Samstage, Sonntage, Feiertage sowie tschechienrelevante Geschäftsreisetage mitzuzählen. Dies gilt allerdings nur für jene derartigen Tage, "nach denen die Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird…
…alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des §…
…Der Zahlungseingang beim Finanzamt sei am 23. April 2007 erfolgt. Es bestehe somit eine Säumigkeit im Ausmaß von 5 Werktagen unter Nichteinrechnung des Samstages und des Sonntages. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO bestehe die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…
…EStG 1988) Rz 1145: Das Gesetz unterscheidet zwischen Überstunden, die an Wochentagen mit Ausnahme der Nachtarbeit erbracht werden (§ 68 Abs. 2 EStG 1988) und Überstunden, die an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nacht geleistet werden (§ 68 Abs. 1 EStG 1988). Rz 1146: Gemäß § 68 Abs…
…es zu witterungsbedingten Verzögerungen gekommen wäre. An Sonntagen werde nie gearbeitet. Eine Rückreise in das Heimatland des Arbeitnehmers über das Wochenende (oft über 8 Stunden Autofahrt für die einfache Strecke) sei für die Forstarbeiter in aller Regel ökonomisch nicht sinnvoll, weshalb die Freizeit am Wochenende…
…nachdem er von der Pfarrei Besitz ergriffen hat, verpflichtet, an allen Sonntagen und in seiner Diözese gebotenen Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk zu applizieren; ist er an dieser Zelebration rechtmäßig verhindert, so hat er an denselben Tagen durch einen anderen oder an…
…15 OECD-MA beruht): Gesamtentsendung nach München | 32 Wochen x 7 Tage | 224 Tage | Volle Österreich-Tage: 31 Sonntage + 14 Feier-/Urlaubstage | - 45 Tage | Fristrelevante Entsendungstage | = 179 Tage | Weihnachtsbesuch | 6 Tage | Fristrelevante Gesamtaufenthaltstage | =…
…ist das Steuerjahr des "anderen Staates" (des Tätigkeitsstaates) maßgebend. Für die Fristenberechnung ist unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in dem Staatsgebiet des "anderen Staates" dem Arbeitseinsatz gewidmet sind. Daher sind auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage und alle anderen arbeitsfreien Aufenthaltstage mitzuzählen. Dies gilt auch für Aufenthaltszeiten…
…Tz 43), er ist durch ordentliche Rechtsmittel nicht oder nicht mehr anfechtbar (vgl. VwGH 09.09.2013, 2010/17/0274). Eine Abänderung oder Berichtigung ist nach Eintritt der Rechtskraft nur mit den gesetzlich vorgesehenen sonstigen Maßnahmen des 7. Abschnitts der BAO möglich (vgl. §§ 293 ff…
…endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Gemäß Abs. 3 der bezeichneten Gesetzesstelle werden Beginn und Lauf einer Frist durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember…
…grundsätzlich bis 18. Mai 2024 gedauert. Da der 18. Mai 2024 aber auf einen Samstag, der 19. Mai 2024 auf einen Sonntag und der 20. Mai 2024 auf einen gesetzlichen Feiertag falle, habe die Frist am 21. Mai 2024 geendet. Die am 19. Mai 2024…
…dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. (3) Beginn und Lauf einer Frist werden durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24…
…14. November 2025 vom Bf. persönlich behoben. Bei dem 13. Dezember 2025 handelte es sich um einen Samstag und bei dem 14. Dezember 2025 um einen Sonntag. Der Bf. hat am 16. Dezember 2025 den Vorlageantrag eingebracht. 3. Beweiswürdigung Die Zeitpunkte der Erlassung der BVE…
…innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so bleibt die Verspätung ohne Rechtsfolgen; in den Lauf der dreitägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Gutschrift am…