…Den Absolventen des Lehrganges wird der akademische Grad „Master of Public Health (Prävention und Gesundheitsförderung)“ abgekürzt MPH verliehen. Auf der Website wird ausgeführt: Sowohl weltweit wie auch in Österreich lässt sich ein wachsender Bedarf an qualifizierten Ärzten und Fachkräften im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor beobachten…
…Ausbildungs- und Umschulungskosten). 3. Nach einem Ergänzungsverfahren berücksichtigte das Finanzamt die Fortbildungskosten im Einkommensteuerbescheid 2017 vom 13.03.2019 nicht, da der Masterlehrgang "Gesundheitsförderung und Prävention" nicht auf eine spezifische Berufsgruppe zugeschnitten, sondern allgemein zugänglich sei, die vermittelten Kenntnisse auch im privaten sozialen Umfeld anwendbar…
…um bei der Bw. eine präventive Wirkung zu erzielen. Auch ist der generalpräventive Aspekt zu bedenken, sodass im Ergebnis der Ausgangswert jedenfalls um die Hälfte auf 24.000,00 € zu erhöhen ist. Die schlechte Finanzlage der Beschuldigten berechtigt den Berufungssenat, davon einen Abschlag von…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen…
…7 FM-GwG hinzuweisen; vgl. dazu auch da s FMA-Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der jeweils aktuellen Fassung, konkret die Ausführungen zu den Folgen bei Nichtanwendung der Sorgfaltspflichten sowie die analogen Bestimmungen in weiteren Aufsichtsgesetzen: § 92 Abs 1 WTBG…
Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…
Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…
Welche Dokumente jeweils erforderlich sind, kann gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen…
…da sich das deliktische Fehlverhalten des Finanzstraftäters auf zwei Veranlagungszeiträume bezogen hat. Überdies hat der Berufungssenat bei seiner Entscheidung auch dem Präventionsgedanken im Sinne einer Finanzstrafrechtspflege Rechnung zu tragen (VwGH 17.8.1994, 93/15/0232). Einerseits fallen angesichts des Alters des Beschuldigten und seiner…
…auf die Organisation der Transporte von Ungarn nach Österreich und großteils in weitere Länder des Zollgebietes der Europäischen Union zusammen geführt haben soll, sind durchaus auch Erwägungen der Prävention und Gedanken zur Vereinbarkeit einer Maßnahme mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit angebracht (Stoll, BAO Kommentar…
…Personen der Bf im Hinblick auf die Verbringung der zollunredlich verbrachten Zigaretten für den Weitertransport von Belgien nach England zusammen geführt haben soll, sind durchaus auch Erwägungen der Prävention und Gedanken zur Vereinbarkeit einer Maßnahme mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit angebracht (Stoll, BAO Kommentar…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Dock und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in der…
…eine Geldstrafe von lediglich € 22.000,-- (das sind nunmehr 18,16 % des Strafrahmens) als tat- und schuldangemessen erweist. Eine weitere Verringerung der Geldstrafe ist dem Berufungssenat insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Prävention - siehe oben - verwehrt. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…03). Der Berufung des Amtsbeauftragten erweist sich als berechtigt, weil die Strafsanktionen sowohl im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des N als auch im Lichte der ebenfalls zu bedenkenden Prävention nicht ausreichend bemessen sind: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…
§ 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er unterlässt…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…