…zur Verkürzung von Einkommensteuer führendes Verhalten verdachtsweise zur Last gelegt werde, zu Recht ergangen sei. Hinsichtlich der ebenfalls bescheidgegenständlichen Verkürzung von Umsatzsteuer durch die (vorsätzliche) Nichterklärung der aus der Aktienvermittlung erzielten (Provisions)Einnahmen lasse vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage, derzufolge die Vermittlung von (ausländischen…
…zur Gänze hätten bestritten werden können. Durch das Nichterklären von Einkünften sei das vorsätzliche Handeln schon durch die Tat selbst indiziert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, irrtümlich als Berufung bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 6. November 2003. Der steuerliche Vertreter des Bf brachte…
…Ausgehend davon kann in gänzlicher Nichterklärung der Provisionseinnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren nur abgeleitet werden, dass dies durch den Beschuldigten zum Zwecke der Steuerersparnis erfolgt sei. Zum Motiv des Beschuldigten stellte der Spruchsenat fest, dass diese Vorgangsweise sohin von ihm deshalb gewählt worden…
…im Rahmen seiner bisherigen unternehmerischen Tätigkeit lediglich mit einzelnen grundlegenden Teilaspekten des geltenden Umsatzsteuerrechtes konfrontiert und überdies in der Vergangenheit offenbar durchaus bemüht war, von sich aus an der Erhebung steuerlich relevanter Sachverhalte entsprechend mitzuwirken (vgl. Anzeige von strittigen Provisionseinnahmen laut Dauerakt zur StNr. 12)…
…ergänzend erhoben, dass gegen D.H. aufgrund seiner Angaben Honorare von der Bf. erhalten zu haben, ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde und er rechtskräftig wegen Nichterklärung der Honorare in den Jahren 2011 und 2012 mit Strafverfügung bestraft wurde. Demnach geht die Finanzstrafbehörde wohl davon aus, dass…
…Höhe von S 445.560,00 erklärt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 1994 wurde der Gewinn aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit als Montagevermittler mit S 198.580,00 offen gelegt, wobei aus der beigelegten Einnahmen- Ausgabenrechnung die Höhe der Provisionseinnahmen, der Kilometergelder und Diäten von S…
…gewesen. Diese Umsatzsteuer habe nach aktenkundigen Beweisergebnissen S 199.646,-- betragen. Diesbezüglich habe M willentlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften eine entsprechende Verkürzung bewirkt. Dem Beschuldigten wäre als Unternehmer bewusst gewesen, dass Erlöse der Umsatzsteuer zu unterstellen sind…
…hat der Beschwerdeführer dessen ungeachtet die von ihm in diesem Jahr erzielten Einkünfte nicht erklärt. Er hat bei seinem Vorgehen ob seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung zur Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gewusst und durch das Nichterklären der Einkünfte die Bewirkung von Abgabenverkürzungen zumindest ernstlich für möglich gehalten…
…jeweils im Jahr 2004 unterfertigte Honorarnoten, wonach dem Genannten im Zeitraum vom Dezember 2003 bis einschließlich April 2004 Beträge in der Höhe von insgesamt € 14.075,00 bar ausbezahlt wurden. Vom Finanzamt wurde am 19. Juni 2007 die Geschäftsführerin (in der Folge GF) der…
…damit, es sei "nunmehr neu hervorgekommen, dass die in den Jahren 2006 und 2007 von meinem Mandanten vereinnahmten Provisionen ( siehe beil. Kopie des Schreiben "Ypsilon" vom 4.2.2008 ) ausschließlich Folgeprovisionen für die per Datum eingestellte aktive Tätigkeit als Versicherungsmakler darstellen". Erläuternd führte der Bw…
…das im Jahr 2004 und 2005 geführte Fahrtenbuch vorgelegt, aus denen ersichtlich ist, dass es sich bei den von der Bw. an den GGF bezahlten Kilometergelder für die Strecken zwischen der Wohnung des GFF und dem Büro und Fahrten zu Kunden handelte. Ausgeführt wurde weiters…
…im Jahre 2008 eine Provision in Höhe von € 57.100,- zur Auszahlung brachte. Da diese Zahlung in der Abgabenerklärung des Bw. keinen Niederschlag fand, forderte die Behörde den Bw. ua. mit Vorhalt vom 1.3.2010 auf, die zugeflossenen Provisionseinnahmen einzubekennen. Dieser Vorhalt blieb…
…die gemäß § 109a EStG 1988 dem Finanzamt mitgeteilten Provisonen in Höhe von € 4.190,16 im Jahr 2005 ungekürzt zugeflossen sind. Der Ansatz der Provisionseinnahmen unter Abzug eines Betriebsausgabenpauschales in Höhe von fünfzehn Prozent wird von der Bw. nicht bekämpft und begegnet keinen Bedenken…
…die zu den Provisionseinnahmen seitens der FM als Auftraggeber geführt haben, rein zeitlich nicht hätte durchführen können, weil sie Familie samt Kindern gehabt habe und zudem noch bei I beschäftigt gewesen sei. Es sei auch natürlich, dass es keine Übereinstimmung zwischen den von der Abgabepflichtigen…
…2019 nach der am 9. April 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. 1. Die Beschwerde gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2010 und Festsetzung von Anspruchszinsen wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2010 wird abgeändert. I. 2…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
…wonach die Unternehmereigenschaft erhalten bleibt, solange die Absicht der Fortführung des Unternehmens durch Wiederaufnahme der Leistungserstellung besteht) - und damit von einer Bindung an die Verzichtserklärung auch für das Streitjahr 2012 auszugehen ist, ist die Versteuerung der Provisionseinnahmen zu Recht erfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch…
…W/02 auch gegen den vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2005 geltend." Mit Schriftsatz vom 9.3.2007 beantragte der Bw die Vorlage der Berufung an den unabhängigen Finanzsenat. Dem von der Amtspartei vorgelegten Verwaltungsakt und den vom Bw vorgelegten Geschäftsunterlagen (monatliche Umsatzsteueraufzeichnung und Jahreszusammenfassung als Excel-Tabellen…
…070,19 € 4. Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1989, 1992 und 1993 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…ob die Einkünfte dieser zwei Offshore-Gesellschaften dem Bf. zuzurechnen sind. Die Zurechnung von Einkünften ist aus zwei Sachverhaltssträngen fraglich. Einerseits aus den Provisionen des Karussellbetrugs, anderseits aus Provisionen der ***T*** GmbH. Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 26.09.2023 wurde der vorliegende Beschwerdefall der…