…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung eines Kaufpreisteilbetrages von ATS 300.000.-(€ 21.801,85) aus dem Kaufvertrag vom 7.11.1997 mit M.W. betreffend den Liegenschaftsanteil KG 56532 Morzg, EZ 1121, eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer im Betrag von ATS 10.500.-( €…
…seien daher zu versteuern. Durch die bisherige Nichterklärung der oben angeführten Beträge sei von hinterzogener Einkommensteuer auszugehen. Bei hinterzogenen Abgaben stehe der Abgabenbehörde das Recht zu, nach § 207 Absatz 2 BAO innerhalb der Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Festsetzung durchzuführen. Aus den beiden Rechtsmittelbelehrungen geht…
…Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen und Umsatzerlösen die Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben an Umsatzsteuern des Jahres 2006 in Höhe von € 8.000,00 bewirkt hat, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs. 5 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (in…
…einen Teil der insgesamt vereinbarten bestimmten Bargeldleistung, also des festbetragsbestimmten Kaufpreises dar, sodass, da der Gläubiger zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles…
…000.000,00 angekauft worden war. Der Geschäftsführer der Fa. E wäre zu diesem Zeitpunkt Herr G gewesen. Dennoch wäre eine allgemeine und unbeschränkte Vollmacht ohne Zeitbegrenzung von E für F, der seinerseits Bediensteter der C war, ausgestellt worden. F hätte den Kaufvertrag im September…
…vertreten durch BeraterX gegen die Bescheide des FA K vom 25.09.2013 betreffend Bescheidaufhebung nach § 299 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2012 und Einkommensteuerbescheid 2012 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…situierte Eigentumswohnung Top ***3*** samt PKW-Abstellplatz um eine im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufsumme von € 88.000. Im Zeitraum zwischen Dezember 2009 und April 2014 wurde die besagte ETW an diverse Mieter in Bestand gegeben. Ende 2014 und Anfang 2015 erfolgte die Sanierung von Küche…
…von € 237.002,54). Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 4. September 2007 übermittelt der Vertreter der Berufungswerberin (Bw.) dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuer Wien (Finanzamt) zu der unter der ErfNr. abgegebenen elektronischen Abgabenerklärung eine Kopie des zwischen der Bw. als Käuferin und I. E…
…Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Unter Beachtung der vorliegenden Wertverhältnisse und Relationen kann unbedenklich vom Vorliegen eines offensichtlichen erheblichen Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen ausgegangen werden. Auf Grund der vertraglichen Festlegung (Kaufvertrag vom 24.08.1994) musste in freier…
…deute auf eine "ratenweise" Tilgung eines Kaufpreisanteiles hin. Werde aber ein mit einem bestimmten ziffernmäßigen Betrag festgesetzter, längerfristig in Raten zu tilgender Kaufpreis vereinbart, komme der Abzug von Zwischenzinsen nicht in Betracht. Die Anwendung des § 14 BewG setze voraus, dass der Käufer eine dem Verkäufer…
…sei das Inventar von der Erbin bestritten und der Pflichtteilsanspruch der Bw in Höhe von € 78.264,08 beziffert worden, sodass von einer "einvernehmlichen Vereinbarung" hinsichtlich der Höhe des Pflichtteiles von € 81.171,08 keine Rede sein könne. Das Finanzamt habe es unterlassen…
…zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 24. Februar 2011 setzte die belangte Behörde gegenüber dem…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 23. Juli/1. August 2002 schloss BR mit ihrem Neffen, RR (=Berufungswerber = Bw) einen Übergabsvertrag, der auszugsweise nachfolgende Bestimmungen enthält: Erstens: Frau BR übergibt an ihren Neffen, Herrn RR, und dieser letztere übernimmt von der Erstgenannten die derselben…
…einen Teil der insgesamt vereinbarten bestimmten Bargeldleistung, also des festbetragsbestimmten Kaufpreises dar, sodass, da der Gläubiger zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles…
…Von den Einkünften wurde Kapitalertragsteuer von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen von 563,09 Euro einbehalten. Bei allen anderen Gesellschaftern laut Beilage 1, die einen Bestandteil dieses Spruches bildet, sind Einkünfte im Ausmaß von 0 Euro zu berücksichtigen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) betreibt gewerblichen Grundstückshandel und ermittelt ihren…
…einen Teil der insgesamt vereinbarten bestimmten Bargeldleistung, also des festbetragsbestimmten Kaufpreises dar, sodass, da der Gläubiger zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles…
… 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Mit Kaufanbot vom 29.03.2019 unterbreitete die Beschwerdeführerin (Bf) gemeinsam mit ihrem Partner an die ***XY…
…die Grundstücke Nr. ***9***), (Erfassungsnummer ***14***) ausgehend vom anteiligen Kaufpreis in Höhe von € 30.700,00 mit einem Betrag von € 1.074,50 festgesetzt. Am 22.11.2018 wurde fristgerecht Beschwerde gegen den Grunderwerbsteuerbescheid erhoben. Begründet wurde die Beschwerde dahingehend, dass die Wertansätze…
…damit unsere Mandantschaft einerseits über die Räumlichkeiten (Bettenkapazitäten) verfügen kann und andererseits durch den Ankauf des Inventars eine klare Abtrennung in den Verantwortlichkeiten getroffen werden konnte (Austausch von Teilen des Inventars in weiterer Folge etc.). Es handelte sich meiner Wahrnehmung nach um ein "verbundenes" Geschäft…