…Anlassfall nicht mit letzter, für einen Schulderweis nötigen Sicherheit feststellen. Insgesamt bietet der Akteninhalt somit ausreichende Anhaltspunkte (lediglich) dafür, dass der grundsätzlich auch über die unterjährige Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen im Sinne einer naheliegenden Möglichkeit Bescheid wissende Bw., indem er die og., auch nicht termingerecht dem…
…von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Abs. 1 erster Satz FinStrG gegeben. Im Ergebnis sind daher die HS vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG hinsichtlich der strafrelevanten Nichtentrichtungen von Umsatzsteuervorauszahlungen bis einschließlich Juli 1998 im Zweifel zu seinen Gunsten nicht erweislich; die dem Beschuldigten diesbezüglich nachweisbaren Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…Bw. Hinterziehungen vom Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Juni, August, September 2003, Jänner bis Dezember 2004, Februar, März und Mai 2005 iHv. insgesamt 37.829,83 € gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie die Nichtentrichtung/Nichtabfuhr bzw. nicht rechtzeitige Entrichtung/Abfuhr von Lohnsteuer(n…
…Nichtentrichtung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen hinausgeht. Jemand, der bereit ist, Schwarzerlöse und Vermögensgewinne aus rechtswidriger Steuervermeidung zu lukrieren, indem er die Umsätze aus ganzen Veranstaltungstagen verheimlicht, ist in der Regel auch bereit, im Falle einer finanziellen Notlage die Entrichtung von Umsatzsteuerzahllasten und die Einreichung der…
…nicht finanzstrafrechtlich relevante - geringfügige Zahllasten. Eine Ausnahme bildet jedoch die am 15. Jänner 2001 fällig gewesene Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2000 in Höhe von S 42.760,--, welche mit Voranmeldung vom 6. Juli 2001 nachträglich dem Finanzamt gemeldet worden ist. Zum Glück für P hat die…
…FinStrG ist daher aufgrund dieser inhaltlich geständigen Berufungsausführung durch den Bw. als erwiesen anzusehen. Einzige Tatbestandsvorsetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der jeweiligen monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Für die Tatbestandsverwirklichung nach § 49 Abs. 1 lit…
…sich ergebende Zahllast in Höhe von S 24.885,00 wurde seitens der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführerin weder vorangemeldet, noch entrichtet. Insoweit kann wegen der unbestritten gegebenen Pflichtverletzung hinsichtlich der Abgabe einer zeitgerechten Umsatzsteuervoranmeldung sowie wegen der Nichtentrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung bis zum Fälligkeitstag 15…
…die vom Bf. selbst am 6. Juni 2013 bekannt gegebene und mit Bescheid vom 6. Juni 2013 festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung 1-3/2013 in Höhe von € 28.983,81 am 15. Mai 2013 fällig war und vom Bf. eigenständig zu entrichten gewesen wäre. Da es…
… 21 UStG abzugeben, gewusst, dass sie eine Verpflichtung verletzen und dass sie durch die Nichtentrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung in der aus dem Erkenntnis ersichtlichen Höhe bewirken." Es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass die finanziellen Engpässe, die für die Nichtabgabe der Anmeldungen ausschlaggebend…
…Hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Juni, Juli, August und September 2000 hat CP hingegen neben der wissentlichen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest bedingt vorsätzlich auch gegen ihre Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der diesbezüglichen Fälligkeitstage verstoßen, weshalb insoweit der Vorwurf des Erstsenates, die Zweitbeschuldigte habe…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob die Bw. dabei ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung der Umsatzsteuervorauszahlungen trifft, ist dabei nicht tatbestandsrelevant. Eine zeitgerechte Meldung hätte lediglich einen objektiven…
…Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Im vorliegenden Fall hat der Bf. für den im Spruch des angefochtenen Bescheides angeführten Zeitraum weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet. Gleichzeitig…
…a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung nach Abs…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 8…
…eine Selbstanzeige erstattete, die auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllte. Die Zahlung von € 20.000.-am 17.01.2005 wurde am Abgabenkonto mit 21.01.2005 verbucht, die Zahlungsfrist für die Umsatzsteuern 2003 und 2004 ist jedoch bereits mit 13.01.2005 abgelaufen. Damit konnte…
…dass MM über die Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt im Falle der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages durch (den solches bestreitenden) RL oder eine andere Person informiert worden wäre. Im Zweifel zugunsten für den Erstbeschuldigten ist daher mit der für…
…Vorwurf gemachten nicht spätestens bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen oder Abfuhr bzw. Entrichtung der Lohnabgaben in Hinkunft zu vermeiden, führte F aus, er selbst würde nunmehr die Fälligkeitstermine für sich parat halten und intern jeweils eine Meldung von S bekommen…
…in Sorge um seinen Arbeitsplatz gehandelt haben mag), sodass in gesamthafter Erwägung der Ausgangswert auf € 80.000,00 abzumildern wäre. Von besonderer Bedeutung im gegenständlichen Fall ist aber das volle und reumütige Geständnis des Beschuldigten, welches wesentlich der Aufklärung seiner auch subjektiven Verantwortlichkeit beigetragen…
…14.3.2007, FSRV/0052-L/06). Zu Recht führt der Bw. insoweit in der gegenständlichen Berufung aus, dass der Hinweis auf die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Nichtentrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung noch keine Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG darstellt…