…sich das Kind ständig aufhält" ist mit dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzusetzen. Der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet setzt grundsätzlich dessen tatsächliche (körperliche) Anwesenheit voraus. Wenn sich die Kinder des Bw während des Schuljahres überwiegend im Ausland aufhalten, ist das Verbringen der Ferien im Bundesgebiet…
…3 FLAG 1967 im Ausland aufhält. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu ausgesprochen, dass grundsätzlich auch Schüler, die sich während der Schulwoche ständig am Schulort aufhalten, nur dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern nicht im Einzelfall ein zeitliches Überwiegen der Aufenthalte in Österreich glaubhaft gemacht werden kann…
…zum gewöhnlichen Aufenthalt - mehrere Wohnsitze haben kann. Der Sohn des Bw. hat bereits vor dem strittigen Zeitraum und insgesamt für die Dauer von fünf Jahren (ab dem Schuljahr 1998/99) die Schule in Israel besucht und sich damit nach den vorstehenden Ausführungen ständig im Ausland…
…sich das Kind ständig aufhält" gleichzusetzen ist mit dem gewöhnlichen Aufenthalt. Der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet setzt grundsätzlich dessen tatsächliche (körperliche) Anwesenheit voraus. Wenn sich die Kinder des Bw. während des Schuljahres überwiegend im Ausland aufhalten, ist das Verbringen der Ferien im Bundesgebiet…
…1 lit. a Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre minderjährigen Kinder. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. § 50g Abs…
…hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenvorschriften dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Lande nicht nur vorübergehend verweilt. Diese Begriffsbestimmung lasse sich zwanglos auf das "sich ständig im Ausland Aufhalten" des…
…ständig im Ausland aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 FLAG 1967 anzuwenden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 bzw. Abs. 4 FLAG 1967 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes…
…2014 ständig im Ausland iSd § 5 Abs 3 FLAG 1967 auf. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand in diesem Zeitraum daher nicht. Die Beschwerde war insoweit als unbegründet abzuweisen. Zeitraum September 2015 bis Jänner 2017 (***T-College***, USA) Strittig ist, ob für ***Kind1*** aufgrund seines Aufenthaltes…
…entgegen stehen, wenn das Kind beispielsweise die Ferien in Österreich verbracht hätte; dies wäre jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. insbesondere die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom…
…erhalten), den Familienbeihilfenanspruch ausschließt, wenn sich das potenziell anspruchsvermittelnde Kind ständig im Ausland (Anm.: in einem Drittstaat) aufhält (VwGH 18.9.2003, 2000/15/0204). Auf den Wohnsitz und ständigen Aufenthalt der Eltern bzw. der (vermeintlich) anspruchsberechtigten Person kommt es daher ebenso wenig an, wie…
…führte dazu aus: " 1. kein ständiger Aufenthalt im Ausland In § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz ist bestimmt, dass der Anspruch nur dann wegfällt, wenn das Kind seinen Aufenthalt ständig im Ausland hat. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt dem gewöhnlichen Aufenthalt gemäß …
…hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenvorschriften dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Lande nicht nur vorübergehend verweilt. Diese Begriffsbestimmung lasse sich zwanglos auf das "sich ständig im Ausland Aufhalten" des…
…mit dem derzeitigen Aufenthalt von meiner Tochter E. gar nichts zu tun hat, ..." zu entnehmen ist. Nach § 5 Abs. 3 FLAG in der angeführten Fassung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten sofern nicht bestehende Staatsverträge dies vorsehen…
…die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist. Bei der Auslegung des Begriffes "ständig aufhalten" muss auf § 26 Abs. 2 Bundesabgabenordnung zurückgegriffen werden (Verwaltungsgerichtshof vom 6.10.1980, Z 2350/79), wonach jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort…
…hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenvorschriften dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Lande nicht nur vorübergehend verweilt. Diese Begriffsbestimmung lasse sich zwanglos auf das "sich ständig im Ausland Aufhalten" des…
…Familienbeihilfe für Kinder besteht, die sich ständig im Ausland aufhalten. Auch diese Bestimmung gilt, soweit nicht bestehende Staatsverträge auf Grund verbürgter Gegenseitigkeit anderes vorsehen. In Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ständiger Aufenthalt eines Kindes im Ausland anzunehmen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof in…
…FLAG) 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO (siehe …
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 50 g Abs. 2 FLAG 1967 tritt § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1996 an dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 folgenden Tag in Kraft. Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung…
…sich ständig im Ausland aufhalten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs. 2 Bundesabgabenordnung zu beurteilen. Danach hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne…
…der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass - ab 1. Mai 1996 nach Maßgabe des § 50 g Abs. 2 FLAG 1967 - Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist.…