…Bf. seine Darstellung in der Vernehmung vom 2. Oktober 2008 unverändert ließ und erst in der Berufung gegen den an ihn gerichteten Abgabenbescheid änderte, vermag dieser Umstand seinem ursprünglichen Geständnis nicht die Wirksamkeit zu nehmen. Es finden sich keine Hinweise dafür, dass der Bf. infolge…
…2016 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Beschwerde abzuweisen. In der Faxnachricht vom 16.11.2023 verzichtete der Verteidiger des Beschwerdeführers auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, gab ein umfangreiches reumütiges Geständnis ab, verwies auf den schlechten Gesundheitszustand des Beschwerdeführers nach einem Arbeitsunfall…
…im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann seien dem Bw. die ihn diesbezüglich treffenden steuerlichen Verpflichtungen bekannt gewesen und gründe sich der festgestellte Sachverhalt auf die Feststellungen anlässlich abgabenbehördlicher Prüfungen sowie die geständige Verantwortung des Beschuldigten, wobei bei der Ermittlung der Höhe der bewirkten Abgabenverkürzungen im Zweifel weitestgehend…
…verminderten Strafrahmen hat der Berufungssenat zu rund 19 % ausgenützt. Als strafmildernd wurde der Bw. das zumindest ursprüngliche Geständnis und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit zuerkannt, erschwerend ist die Fortsetzung der Taten über einen längeren Zeitraum. Hingegen liegt der vom Spruchsenat angenommene Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Delikte…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen I.E., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Oktober 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Dr. A. B., Wien, 2. KR C. B., Wien, beide vertreten durch Mag. Klaus Hübner Steuerberatungs GmbH, Schönbrunnerstraße 218-220/Stiege B, 7. Stock, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehen…
…Trockenbauarbeiten eingesetzt habe, diese jedoch nicht bei der Sozialversicherung angemeldet habe. In diesem Verfahren habe sich der Beschuldigte geständig gezeigt, weshalb er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt worden sei. Nach § 76 EStG habe der Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer…
…schuldig im Sinne des Einleitungsbescheides bzw. der Einleitungsverfügung vom 28. November 2001. Ich ersuche das hiemit abgelegte Geständnis und die teilweise (wenn auch geringe) Schadensgutmachung bei der Straffestsetzung als mildernd zu berücksichtigen. ... Der Beschuldigte wird zur Erreichung eines Milderungsgrundes versuchen, bis zur Spruchsenatsverhandlung den Schaden…
…nicht entrichtet, ebenso habe er vorsätzlich in den zu Punkt 2) des Spruches genannten Zeiträumen und in der dort genannten Höhe die lohnabhängigen Abgaben nicht abgeführt. Diese Feststellungen würden sich auf entsprechende Buchungsabfragen in Verbindung mit dem telefonisch abgelegten Geständnis seitens des Verteidigers gründen. Dass…
…den Vorschriften entsprechend entrichtet habe, käme diesen als Selbstanzeige zu wertenden Erklärungen eine strafbefreiende Wirkung nicht zu. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als erschwerend keinen Umstand, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die Selbstanzeige, die zur Wahrheitsfindung beitrug, die wirtschaftliche Notlage und…
…Ergebnisse des durchgeführten Untersuchungsverfahrens im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass das vom Beschuldigten zu lit. a abgelegte Geständnis im Hinblick auf die erdrückende Beweislage lediglich als eingeschränkt zu beurteilen sei. Bei der Strafausmessung innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens iHv. 13.377,63 € sei die finanzielle Notlage…
…welcher ein Dolmetscher für serbokroatische Sprache hinzugezogen worden war, hat sie sich im Beisein ihres Verteidigers (und in Abwesenheit ihres Bruders MJ) auf Befragen des Vorsitzenden geständig wie folgt verantwortet: Sie sei schon fast elf Jahre in Österreich, habe in Bosnien acht Jahre die Grundschule…
…der Beschuldigte eine (Mit-)Täterschaft von Beginn an bestritten hat, ein "Geständnis" in der dritten Einvernahme vom Hauptzollamt noch in derselben Vernehmung wiederrufen hat und das Protokoll über diese Einvernahme auch nicht unterfertigt hat, führte der unabhängige Finanzsenat im Rahmen des Verfahrensinstrumentes der mündlichen Verhandlung…
…Hinsicht erfülle und daher mit einem Schuldspruch vorzugehen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates wurde die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des…
…Darin wird geltend gemacht, dass beim Aufgriff am 6.8.2007 zwar ein Schriftstück über seine "Vernehmung", das dieses "Geständnis" enthält, angefertigt wurde, dieses aber in der im Finanzstrafverfahren am 11.1.2007 vor dem Spruchsenat des Zollamtes Wien durchgeführten mündlichen Verhandlung in Hinblick auf…
…er diese Möglichkeit in Kauf genommen habe, ergebe sich aus dem doch längeren Tatzeitraum. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sei unbestritten. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das grundsätzliche Geständnis, die finanzbehördliche Unbescholtenheit und die gänzliche Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum…
…Täters zu berücksichtigen. Bei der erstinstanzlichen Strafbemessung ist der Spruchsenat in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bw. von einem Nettoeinkommen von € 1.000,00 ausgegangen und hat bei der Strafbemessung als mildernd das reumütige Geständnis, die volle Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit berücksichtigt…
…Unternehmen verantwortlich gewesen. Sie sei sich ihrer steuerrechtlichen Verantwortung bewusst gewesen, auf die entsprechende geständige Verantwortung werde hingewiesen. Durch ihre Vorgangsweise habe sie sich einen - wenn auch nur vorübergehenden - steuerlichen Vorteil verschafft. Sie habe es bei ihrer Vorgangsweise nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…in der Gewichtung weitaus überwiegen. Wie im erstinstanzlichen Erkenntnis des Spruchsenates zu Recht ausgeführt, sind bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung der Bw., ihre finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und ihr durch die wirtschaftliche Notsituation des Unternehmens motiviertes Handeln zu berücksichtigen. Darüber hinaus waren im Rahmen…
…das Konkursverfahren eröffnet worden, welches noch nicht abgeschlossen sei. Dem Bw. seien die für den Bereich dieses Verfahrens maßgeblichen steuerlichen Bestimmungen bekannt gewesen (Geständnis, Vorstrafen). Die Berechnung der lohnabhängigen Abgaben bei der GmbH sei durch eine Sekretärin erfolgt, diese habe dem Bw. den ausgefüllten Zahlschein…