IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzer2 und Beisitzer3 im Beisein der Schriftführerin NameSchriftführerin in der Beschwerdesache derBf., vertreten durch ****, über die Beschwerde vom 15. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
…Recht der Wirtschaft 1989, 345ff) zu verweisen, der schon vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsrechts liechtensteinische Familienstiftungen generell als Steuerrechtssubjekte f ü r Zwecke des ö sterreichischen K ö rperschaftsteuerrechts betrachtet hat. ___________________________________________________________________ 101 Anlagen-Nr. 2. 102 Anlagen-Nr. 60 iVm Anlagen…
…Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den §§ 1002 ff öABGB vergleichbar sind (vgl. z. B. Toifl, Nochmals: Die liechtensteinische Familienstiftung ‚ im österreichischen Abgabenrecht, RdW 2008/387, 428). Deren Abschluss führt zu einer Sonderform der Treuhandschaft (vgl. auch Lechner, aaO, 158, mwN)…
…um die Einkünftezurechnung an den Stifter zu bewirken. Vielmehr ist die Behörde gefordert den Nachweis für das Vorliegen eines Mandatsvertrags zu erbringen. Statut StiftungFL vom 1982 - Indiz für "transparente" FL-Familienstiftung: Es wird in dieser Textpassage ausgeführt, dass Änderungen der Statuten und Beistatuten durch den…
…Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an die Stiftung-FL, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder …
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
… siehe auch BMF v. 22.9.95, SWK Nr. 36/95, 743 betr. liechtensteinische Familienstiftung). Nur eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung ist in Österreich nicht steuerpflichtig (BMF 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). 02. Juli 2001 Für den Bundesminister…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…
…Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf …
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Fall, ob Zuwendungen iZm. der Liechtensteinischen Familienstiftung des Großvaters der Beschwerdeführerin (idF. Bf.) im Inland einkommensteuerpflichtig sind. I. Verfahrensgang Mit Schreiben, insbesondere mittels Kontrollmitteilung, vom 29.08…
…freiwilligen Meldung gem. Art 11 Abs. 1 des Steuerabkommens Österreich-Liechtenstein beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt geht aufgrund des dargelegten Sachverhaltes davon aus, dass die ***16*** Familienstiftung als steuerlich intransparent anzusehen ist. Zuwendungen jeder Art von eigennützigen Privatstiftungen stellen gem. § 27 Abs. 1 Z 7…
…bereits geschieden. Die Mutter von ***11*** war finanziell nicht in der Lage für den standesgemäßen Lebensunterhalt ihrer Tochter selbständig aufzukommen Die Absicherung gegenüber einem Zugriff des Dr ***15*** bzw nach dessen Tod durch die Erbberechtigten erfolgte somit durch die Gründung einer intransparenten liechtensteinischen Familienstiftung. die…
…werden mehrere Mails erforderlich sein." In der Beilage übermittelte die Beschwerdeführerin die Amtsbestätigung aus dem Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, aus dem hervorgeht, dass die beschwerdegegenständliche Stiftung eine nicht eingetragene, hinterlegte liechtensteinische Familienstiftung ist, deren Repräsentanz bis 07.12.2017 ***21***, mit Adresse in ***34***, ***4***…
…konkreten Fall davon auszugehen ist, dass die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 auf Zuwendungen der ***40*** Familienstiftung nicht anwendbar ist, da eine Vergleichbarkeit zwar für Zwecke der Kapitalertragsteuer, jedoch nicht für Zuwendungen an Begünstigte zu erkennen ist, liegen wiederkehrende Einkünfte gemäß…
…und beantragt, die Schenkungssteuer möge gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich der Zuschlag nach § 8 Abs. 4 ErbStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…
…daher "sonstige Einkünfte") darstellen würden, wenn sie beim Begünstigten nicht zu Betriebseinnahmen führen. Da Zuwendungen jeder Art von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte dem halben Durchschnittssteuersatz unterliegen und die Familienstiftung O.W. Familiefond keine österreichische Stiftung sei, sei der Antrag auf Zuerkennung des halben…
…und beantragt, die Grunderwerbsteuer möge gemäß § 7 Z 1 GrEStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…
…und beantragt, die Grunderwerbsteuer möge gemäß § 7 Z 1 GrEStG in Höhe von 2 % angesetzt werden. Dies mit dem Hinweis, dass bei Vorliegen einer Familienstiftung im Sinne des § 7 Abs. 2 ErbStG sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 1 GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn…
…mit 2% des steuerlich maßgeblichen Wertes des Grundstückes zu bemessen gewesen wäre, da die Begünstigten die Stifter wären und daher eine Familienstiftung vorliegen würde. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Berufungsvorentscheidung vom 26 .Jänner 2007 als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ausgeführt…
…mit 2% des steuerlich maßgeblichen Wertes des Grundstückes zu bemessen gewesen wäre, da die Begünstigten die Stifter wären und daher eine Familienstiftung vorliegen würde. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Berufungsvorentscheidung vom 26 .Jänner 2007 als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ausgeführt…