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UFSW RV/0585-W/02Erstattung Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…April 1985 des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 8. März 1985 betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 1979 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSL RV/1060-L/06Liebhaberei bei der Vermietung von Wohnungen und Nichtvorlage einer Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…vom 13. Februar 2006 Berufung erhoben und ausgeführt: "Sie verlangen die zurück Erstattung Lohnsteuergeldes das ich für oben genannten Jahren bekommen habe. Hiermit lege ich einen Einspruch gegen diesen Bescheid aus dem Gründen das diese zweite Tätigkeiten aus welchen ich die Lohnsteuer bekommen habe, von…

UFSL RV/1387-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…

UFSL RV/1388-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn eine Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSL RV/0792-L/07Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

…30. Juni 2007) aufgenommen. Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2006 stellte die Bw. einen "Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer" für das Kalenderjahr 2005. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bw. habe im Jahr 1997 ein Dienstverhältnis mit der Stadt Linz begonnen, das…

UFSG RV/0008-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…an der Errichtung beteiligt gewesen wären und jeweils ununterbrochen länger als 30 Tage im Ausland verbracht hätten, hätten die Lohnsteuerbefreiung erhalten. Auch seien gleich lautende Anträge von ihren Kollegen in anderen Bundesländern bereits längst positiv erledigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 240 Abs…

UFSG RV/0007-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSG RV/0005-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSG RV/0004-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…an der Errichtung beteiligt gewesen wären und jeweils ununterbrochen länger als 30 Tage im Ausland verbracht hätten, hätten die Lohnsteuerbefreiung erhalten. Auch seien gleich lautende Anträge von seinen Kollegen in anderen Bundesländern bereits längst positiv erledigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 240 Abs…

UFSG RV/0490-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 vom 16…

UFSG RV/0491-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

…über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw. vom 12.12.2000 für…

UFSG RV/0476-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…

UFSG RV/0475-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…

UFSG RV/0003-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur der behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…

UFSG RV/0473-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…

UFSG RV/0472-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die aus den Anträgen ersichtlichen Zeiträume in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wegen einer Auslandstätigkeit - Inbetriebnahme eines Marktes in Budapest…

UFSG RV/0006-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/20000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…

UFSW RV/1352-W/04kein Rückforderungsbescheid vorgesehen bei Aufhebung eines die Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer bewilligenden Bescheides gemäß § 240 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2005

…Informativ wurde außerdem festgestellt, dass für den nunmehr unerledigten Antrag vom 4. August 1998 auf Erstattung der Lohnsteuer aufgrund der durchgeführten Einkommensteuerveranlagung das Finanzamt Wien 1 zuständig wäre. Der Bw. beantragte mit Schreiben vom 20. Juli 2004 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…

UFSG RV/0367-G/08Verfahren gemäß § 240 Abs.3 BAO ist unzulässig, wenn Korrektur im Einkommensteuer - Veranlagungsverfahren erfolgen hätte können
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…die Berufung des Bw., vom 9. April 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31. März 2008, betreffend die Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007, entschieden: Die…

UFSL RV/2156-L/02Zufluss einer Pensionsabfindung im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 17. 9. 2002, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…