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UFSW RV/0628-W/04Fällt der Übergabsvertrag unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…dass der Übergeber in Kauf genommen hätte, den Berufungswerber zu bereichern. Es liegt hier somit ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, welches nicht unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fällt. Der Erwerb des beweglichen Vermögens fällt auch nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz. Die Vorschreibung der Rechtsgebühr erfolgte daher…

UFSW RV/1621-W/07Verfassungswidrigkeit des §1 Abs.1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…G 54/06 u.a. bereits aufgehoben worden. Daher beantrage die Bw die Aufhebung des Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Gemäß §3 Abs.1 leg. cit…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…die unentgeltlich (= ohne angemessene Gegenleistung) und freigebig erfolgen, also zu einer (gewollten) Bereicherung des Erwerbers führen. Zu beachten ist, dass der Schenkungsbegriff im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes (der sich aus § 3 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 ableitet) weiter gefasst ist als die Schenkung im Sinne…

UFSG RV/0347-G/07Der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 34 und 35 zu § 20).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, 10.1 und 10.2 zu §…

UFSG RV/0511-G/02Besonderer Einheitswert im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2005

…gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhter besonderer Einheitswert von 862.000 ATS, festgestellt. Somit errechnet sich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und die Schenkungssteuer wie im Folgenden dargestellt: | EW Grundstück 1693 mit Rohbau | ATS | 862.000 | EW Grundstück 1696/3 |…

UFSL RV/1694-L/02Bei den Verkehrsteuern sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen maßgebend. Wurde das Betriebsvermögen bereits im Jahr 1987, das bisher im wirtschaftlichen Eigentum stehende Betriebsgebäude samt dazugehörigem Grund aber erst im Jahr 2002 ins zivilrechtliche Eigentum übergeben, so steht der Freibetrag nach § 15a ErbStG nicht zu. Erfolgt die Betriebsübergabe vom Vater an den Sohn, wobei die Hälfte des Betriebsgebäudes der Mutter gehört, so ist der Hälfteanteil der nicht am Betriebsvermögen beteiligten Mutter nicht nach § 15a ErbStG befreit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte dar. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat den inneren Gehalt einer Rechtshandlung zu erforschen und dient daher nicht der…

UFSW RV/1897-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1896-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1893-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

UFSW RV/1892-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…letztendlich zu berechnende Erbschaftssteuer anzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §1 Abs.1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß §2 Abs.1 Z1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…geltenden Fassung sah für bestimmte Rechtsvorgänge Begünstigungen und Befreiungen vor, für deren endgültige Gewährung bestimmte Voraussetzungen während einer bestimmten Zeit erfüllt oder gegeben sein mussten, andernfalls diese Rechtsvorgänge nachzuversteuern waren. 1.1. Auswirkungen auf die Nachversteuerungstatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 Das ErbStG 1955 sah…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…Schenkungssteuer und die damit verbundene Grunderwerbsteuerpflicht von unentgeltlichen Grundstückserwerben die Grunderwerbsteuerschuld für den unentgeltlichen Teil des Grundstückserwerbes in Höhe von 144.000.   IV. Schlussbestimmungen Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen auf Grund der Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 und…

BFG RV/7102939/2013Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2022Teil 1/2

…Die Frage, ob eine gemischte Schenkung vorliege, sei nach den Vorschriften des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu beurteilen. Für die Annahme einer Schenkung müsse ein maßgebliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung gegeben sein, das liege vor, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche Gegenleistung um 20…

UFSF RV/0317-F/04Verfassungs- und EU-Rechtswidrigkeit des § 19 ErbStG iVm § 14 BewG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2005

…vom 28.9.2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass zwischen dem dreifachen Einheitswert der vererbten Liegenschaften (6.322,53 €) und den Verkehrswerten dieser Liegenschaften (3.528.030,00 €) eine erhebliche Diskrepanz liege. Der Ansatz so unterschiedlicher Wertansätze verstoße bei einer auf…

UFSK RV/0199-K/04Land- und forstwirtschaftliche Übergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2005

…die Steuerbefreiung nach § 15a Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) in Anspruch nehmen würde. Mangels anderer Ansätze oder Angaben ermittelte das Finanzamt Klagenfurt (im Folgenden: FA) den Verkehrswert der Übergabsliegenschaft im Schätzungswege nach regionalen Erfahrungswerten (Einheitswert (EW) x 20 für die L+F-Grundstücke, EW x 5…

UFSW RV/1451-W/03Befreiung nach § 15a ErbStG beim Erwerb eines an die Tochter verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2005

…Angehörigen zur Nutzung überlassen werde. Anderseits wurde klargestellt, dass die dem Bw. zugeflossenen Einkünfte, welche der "Vermietung und Verpachtung" zugerechnet worden seien, ausschließlich aus Pachtverträgen mit der OMV betreffend einiger Sondenplätze, die außerdem nicht zum Landwirtschaftsbetrieb gehören, sondern als Grundvermögen bewertet seien, resultieren. Mit Vorhalt…

UFSL RV/1856-L/02land- und forstwirtschaftliche Übergabe - Berechnung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…| Bemessungsgrundlage | Abgabe | Art | Höhe | Art | Höhe | steuerpflichtiger Erwerb | 6.318,79 € | Schenkungssteuer | 296,74 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der festgesetzten Schenkungssteuer sind der Begründung zu entnehmen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …

UFSL RV/1825-L/02land- und forstwirtschaftliche Übergabe - Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gemischter Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…bzw. ein Ausgedinge vorbehalten. Die Übernehmer haben sich zur Pflege bei Vorliegen altersmäßiger oder gesundheitlicher Gründe verpflichtet. Frau Margit R. hat ihrem Gatten das uneingeschränkte Fruchtgenuss- und Wirtschaftsführungsrecht an den ihr zuzuschreibenden Liegenschaftshälften überlassen. Herr Leopold R. jun. hat sich verpflichtet, seiner Schwester Maria Pu…

UFSS RV/0977-S/02Wohnungswert und begünstigtes Vermögen gemäß § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

…vertreten durch Dr. Lutz Oberhuber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der in der Berufungsvorentscheidung vom 21. November 2002 festgesetzten Abgabe bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…

UFSS RV/0762-S/02Festgestellter Wohnungswert und begünstigtes Vermögen gemäß § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…...", mit den Grundstücken laut Verlassenschaftsakt erworben. Für diese Liegenschaft bestanden zu der EW-AZ 007-1-3001/1 folgende festgesetzte Einheitswerte: a) für die Land- und Forstwirtschaft S 143.000,-- b) für den Wohnungswert S 526.000,--. Mit angefochtenem Bescheid vom 13. Juni 2002 wurde…