…nachzukommen. Auch hätte der Bw. das Fehlen der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung eben auch der Einnahmensituation der Primärschuldnerin aufzeigen können. Infolge…
…tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmensituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, konnten dem Bw., der mit Vorhalten vom 6. September 2000, 25. Mai 2001 und 27. März 2002 auch um Beantwortung bezüglich der Einnahmenverwendung der Gesellschaft ersucht wurde, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…was der Bw. nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, konnten dem Bw. nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die uneinbringlichen Abgaben, sofern sie in der Zeit fällig…
…25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, konnten dem Bw. nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die uneinbringlichen Abgaben, sofern sie in der Zeit fällig wurden, in der der Bw. Geschäftsführer der Gesellschaft war…
…durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin aufgezeigt werden können. Infolge von Teilzahlungen auf das Abgabenkonto der R-GmbH bis 18. Dezember 2000 (14. September 2000: S 6.879,00, 18. Dezember 2000: S 6.020,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen…
…Verbindlichkeiten schon deshalb nichts zu ändern, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 16.12.1998, 98/13/0203) eine Darstellung der Einnahmesituation der Primärschuldnerin in jenen Zeiträumen, zu welchen die Abgaben nicht in der geschuldeten Höhe entrichtet worden waren, schon deshalb nicht entbehrlich sein…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung - was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können - und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…Bw. mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und…
…Entrichtung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin aufgezeigt werden können. Auch die bloße Behauptung, die (nicht) vorhandenen Mittel seien auf alle Gläubiger gleich aufgeteilt worden, stellt nach der Rechtsprechung des…
…er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die - bis zu diesem Zeitpunkt fälligen - uneinbringlichen Abgaben, sofern sie in der Zeit fällig…
…er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die - bis zu diesem Zeitpunkt fälligen - uneinbringlichen Abgaben, sofern sie in der Zeit fällig…
…tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, sodass weder der Hinweis auf die durch die Berichte der Masseverwalterin genauestens aufgeschlüsselten Forderungsausfälle noch der Verweis auf sämtliche Aufzeichnungen und Bücher zielführend ist, konnten dem Bw. nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…von Verbindlichkeiten schon deshalb nichts ändern, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 16.12.1998, 98/13/0203) eine Darstellung der Einnahmesituation der Primärschuldnerin in jenen Zeiträumen, zu welchen die Abgaben nicht in der geschuldeten Höhe entrichtet worden waren, schon deshalb nicht entbehrlich sein…
…der Mittel zur Abgabenentrichtung nicht darzulegen vermag. Vielmehr hätte das Fehlen der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin…
…dem Bw mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können - und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel konnten dem Gs. nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die - bis…
…Bw. mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und…
…vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der im Fälligkeitszeitpunkt der Abgabe (15. Februar…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin aufgezeigt werden können. Auch die bloße Behauptung, dass der Bw. als Geschäftsführer der H-GmbH die Gläubiger gleich behandelt habe und es der H…
…hätte das Fehlen der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin aufgezeigt werden können. Nach der ständigen Rechtsprechung des…