…wenn die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Somit steht fest, dass die vom Gesellschafter-Geschäftsführer bezogenen Vergütungen unter die Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu subsumieren und diese entsprechend den oben angeführten gesetzlichen…
…hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit im Wesentlichen auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses ab (Erkenntnisse vom 18.9.1996, 96/15/0121, sowie 20.11.1996, 96/15/0094 und den zuletzt veröffentlichen Erkenntnissen wie 24.10.2002…
…kontinuierlichen Leistung des Gesellschafters entweder in der Geschäftsführung oder im operativen Bereich der Gesellschaft vor. Im vorliegenden Berufungsfall übten die wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer ihre Geschäftsführungstätigkeit bereits ab dem Jahre 1989 aus, weshalb das Merkmal der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft im Sinne der…
…dass diese als Dauerleistungen angesehen werden können. Nach Ansicht des Finanzamtes ist im vorliegenden Fall also eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben, sodass laut diesem Erkenntnis auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos auch für die Jahre 2001 bis 2004 eigentlich nicht mehr einzugehen werden brauchte…
…dass diese als Dauerleistungen angesehen werden können. Nach Ansicht des Finanzamtes ist im vorliegenden Fall also eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben, sodass laut diesem Erkenntnis auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos auch für die Jahre 2001 bis 2004 eigentlich nicht mehr einzugehen werden brauchte…
…wenn die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Somit steht fest, dass die vom Gesellschafter-Geschäftsführer bezogenen Vergütungen unter die Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu subsumieren und diese entsprechend den oben angeführten gesetzlichen…
…dies darlegt und in der Berufungsschrift sei gar nur die Rede davon, dass sich der Geschäftsführer (nicht etwa auch die Geschäftsführerin) vertreten lassen könne. Relevante Kriterien für die Beurteilung seien das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses (laufende Gehaltszahlung) und die Eingliederung in den betrieblichen Organismus (Tätigkeit innerhalb…
…vorliegenden Berufungsfall übte der Geschäftsführer bei der Bw seine Geschäftsführungstätigkeit seit September 1997 aus. Das Merkmal seiner Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft ist somit zweifelsfrei gegeben. Die von der steuerrechtlichen Vertretung vorgetragenen Argumente (völlige persönliche und wirtschaftlicher Unabhängigkeit, örtliche und zeitliche Ungebundenheit, Weisungsfreiheit…
…hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit im Wesentlichen auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses ab (Erkenntnisse vom 18.9.1996, 96/15/0121, sowie 20.11.1996, 96/15/0094 und den zuletzt veröffentlichen Erkenntnissen wie 24.10.2002…
…um zu expandieren. Ebenso führte der Finanzamtsvertreter aus, dass er seine bisherige Ansicht, es sei eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Bw. gegeben, weiterhin aufrecht erhalte. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Laut Firmenbuchauszug ist Herr…
…die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.5.2001, 2001/15/0061 und 25.9.2001, 2001/14/0117, sehen eine Eingliederung in den Organismus des Betriebes als gegeben an (vgl. auch VwGH 23.2.2005, 2005/14/0131 und 7.6.2005, 2004/14/0130)…
…Merkmale eines Dienstverhältnisses seien nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers, das Fehlen des Unternehmerwagnisses und der Vertretungsbefugnis und der Anspruch auf laufende Auszahlung der Gehälter. Weisungsgebundenheit liege nicht vor, da die Geschäftsführer keiner fremden Weisung…
…Tätigkeitsvergütung mit der "Verrechnung einer angemessenen Gebäudemiete oder Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen" kann keinesfalls die Rede sein. Das Merkmal der Eingliederung in den Organismus des Betriebes ist durch die kontinuierliche und laut Firmenbuch bereits seit dem Jahr 1997 erfolgte Ausübung der Geschäftsführungs- und Technikertätigkeit gegeben…
…Verwirklichung des Tatbestandes gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988, wenn die Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Strittig ist, ob der Geschäftsführer der Berufungswerberin Einkünfte gemäß § 22Z 2 Teilstrich 2…
…22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 an den Inhalt der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten und an seine handelsrechtliche Stellung nicht anknüpft, weshalb der Annahme einer Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft auch der Umstand nicht entgegen steht, dass der…
…22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 an den Inhalt der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten und an seine handelsrechtliche Stellung nicht anknüpft, weshalb der Annahme einer Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft auch der Umstand nicht entgegen steht, dass der…
…10.11.2004 und 22.12.2004) kommt dem Tatbestandselement der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitsgebers überragende Bedeutung zu. Auch wenn damit das Schicksal der Berufung bereits entschieden ist, so ist im gegenständlichen Berufungsfall zu den weiteren Elementen folgendes festzuhalten: b) Unternehmerwagnis: Unternehmerwagnis…
…der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitsgebers überragende Bedeutung zukommt, so ist im gegenständlichen Berufungsfall zu den weiteren Elementen folgendes festzuhalten: b) Unternehmerwagnis: Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von seinen unternehmerischen Fähigkeiten und seinem Fleiß sowie von den…
…nichts zu ändern. Und auch der Umstand, dass sich der Geschäftsführer durch Mitarbeiter vertreten lassen kann, vermag nichts an der Beurteilung der Eingliederung des Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Bw. zu ändern, denn die Delegierung von Arbeiten ist auch bei leitendem Führungspersonal keine unübliche…
…72f). Die Judikatur des VwGH ist von einem funktionalen Verständnis des Begriffes der Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus der GmbH geprägt. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung (vgl. VwGH 21.12.1999…