…Zl. 90/14/0207 und Erk. v. 18.3.1991, Zl. 90/14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde…
…Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet worden. Die diesbezüglichen Zahllasten seien in weiterer Folge als Restschulden bei den jeweiligen Umsatzsteuerjahreserklärungen ausgewiesen worden. In Ermangelung einer unverzüglichen den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung sei in der nachträglichen Einbekennung keine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu sehen.…
…das Kalenderjahr 2012 ist die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer mit entsprechenden Adaptierungen anzusetzen. Die von der Außenprüfung festgestellte Differenz wird um die Abweichungen wegen des Zollwertes sowie um die irrtümlich bei der A-AG nach der Fusionierung angesetzten innergemeinschaftlichen Lieferungen (rund 22.000 Euro) gekürzt. Die…
…dass in ähnlich gelagerten Fällen nicht der Unternehmer, sondern sein Buchhalter in finanzstrafrechtlicher Hinsicht haften würde. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd eine einschlägige Vorstrafe und einen langen Zeitraum [der Begehung von Abgabenhinterziehungen], als mildernd keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis hat die Beschuldigte…
…Bf. sei zum Zeitpunkt der abgabenrechtlichen Prüfung davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuerjahreserklärungen 2005 und 2006 ohnehin bald abgegeben bzw. erstellt werden müssten bzw., dass eventuelle Differenzen ohnehin mit der Abgabe der Jahreserklärungen "saniert" werden würden. Er sei sich somit der Tatsache nicht bewusst gewesen, dass…
…betreffend die Jahre 1997 und 1998 zunächst auf Grund der eingereichten Erklärungen Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt wurden. Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Nachforderungsbeträge aus dem Ergebnis der Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw…
…Im Zuge der Betriebsprüfung wurden von der Bw. sämtliche Ausgangrechnungen der Jahre 2001 bis 2003 vorgelegt. Bei der Gegenüberstellung der Erlöse lt. den Umsatzsteuerjahreserklärungen und der Summe der Ausgangsrechnungen ergab sich, dass diverse Rechnungen nicht oder nur teilweise verbucht worden sind. Ausdrücklich erwähnt wurden im…
…System verprobt worden, wobei sich bei dieser Verprobung eine Differenz von rund 1% ergeben habe. Aufgrund der geringfügigen Differenz im Vergleich zum Gesamtfehlbetrag sei diese nicht mehr weiter aufgeklärt worden. Da im Zeitpunkt der Selbstanzeige die endgültige Höhe der Fehlumsätze nicht vorgelegen habe, seien die…
…System verprobt worden, wobei sich bei dieser Verprobung eine Differenz von rund 1% ergeben habe. Aufgrund der geringfügigen Differenz im Vergleich zum Gesamtfehlbetrag sei diese nicht mehr weiter aufgeklärt worden. Da im Zeitpunkt der Selbstanzeige die endgültige Höhe der Fehlumsätze nicht vorgelegen sei, seien die…
…betreffend die Jahre 1997 und 1998 zunächst auf Grund der eingereichten Erklärungen Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt wurden. Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Nachforderungsbeträge aus dem Ergebnis der Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw…
…3 lit. a FinStrG bewirkt habe. 1 b) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen eine Abgabenverkürzung für Umsatzsteuer 1999 in der Höhe von € 16.969,09, Umsatzsteuer 2000 € 7.794,44, Umsatzsteuer 2001 € 5.329…
…und zwar wie sich diese aus der den Umsatzsteuerjahreserklärungen der Fa. X-GmbH zugrunde liegenden Buchhaltung gegenübergestellt den Umsatzsteuerdaten laut den für diese Zeiträume abgegebenen (teilweise unrichtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen ergeben. Weiters wurde der Bw. ersucht, die Gründe für diese Differenzen darzustellen. Nach Gewährung einer Fristverlängerung zur…
…können die verspäteten Meldungen dem Beschuldigten gegenüber nicht straffrei werden. Die aus den Umsatzsteuerjahreserklärungen 2017, 2018, 2020, 2022 und dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid 2019 resultierenden Gutschriften wurden aliquot bei den verspäteten Meldungen abgezogen und verringern die Anlastung. Da für die Umsatzsteuer 2019 (***Bf1*** nur Umsatzsteuer 2019) und…
…angeführt wird, der aufgrund von publizierten Erleichterungen des Bundeskanzleramtes und des zuständigen Ministers einer gesonderten Beurteilung unterliegen sollte und bei diesem Verdacht nicht zu berücksichtigen sein sollte. In der abschließenden Feststellungsgrundlage führen Sie an, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen als konkludente Selbstanzeige gewertet werden. Hierbei sei…
…Juni 2017 unter anderem beim Y1 als Dolmetscherin tätig. Sie hat es unterlassen, die dort getätigten Einnahmen sowohl in ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung als auch in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Es ergeben sich dadurch die im Spruch genannten Abgabenverkürzungen. Darüber hinaus hat sie im Jahr 2016 und Jänner…
…zwischen 19. Februar 2007 und 10. März 2011 bei 18 Firmen als Arbeiter gemeldet. Für die F.GmbH wurde am 3. Juni 2009 elektronisch eine Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2007 eingereicht. Die antragsgemäße Veranlagung erbrachte eine Gutschrift in der Höhe von € 565,52. Die…
…näher ausgeführt, dass es sich bei den erstinstanzlich festgestellten Verkürzungsbeträgen in Höhe von € 22.608,57 für das Jahr 2003 und € 46.457,39 für 2004 jeweils um die Differenz der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zahllast laut Umsatzsteuer-jahreserklärungen handle. Eine Zuordnung…
…66 angesetzt. Beim Vergleich der kalkulierten Erlöse mit den erklärten Erlösen ergeben sich folgende Differenzen 1999 S 162.959,09, 2000 S 154.004,55, 2001 S 143. 698,18, die ca. bei Zuschätzungen von 75 % des erklärten Erlöses liegen. Des Weiteren wurde für die…
…Auch bei Überprüfung des Kontos die GmbH betreffend hätten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden müssen. Eine Schadensgutmachung sei zwischenzeitig nicht erfolgt. Die Bw. habe sich durch ihre Verteidigung grundsätzlich schuldig bekannt und darauf verwiesen, dass sie gewissermaßen organisatorisch überfordert gewesen sei. Es hätte auch Differenzen mit dem…
…Beratung durch seinen Steuerberater, in einem sehr weitgehenden Ausmaß verletzt. Bei der Strafneubemessung wertete der Berufungssenat als mildernd die offene inhaltliche, wenn auch nicht ausdrücklich geständige Rechtfertigung des Bw., die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärungen (Selbstanzeigen ohne strafbefreiende Wirkung), die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit…