…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Schätzung dem Grunde und der Höhe nach sowie der Bindungswirkung von Strafurteilen folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…sei auf Arbeitnehmer, welche vom Arbeitgeber vorübergehend für die Ausübung einer Tätigkeit in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt wurden, weiterhin die Rechtsvorschrift jenes Staates (gegenständlich Italien) anzuwenden, von wo aus die Entsendung erfolgt ist. Nachdem für die Entsendebescheinigungen A1 nach ständiger Rechtsprechung Bindungswirkung besteht, hätte die…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…ist nichts entgegen zu halten. Der im Streitfall zu Grunde liegende Sachverhalt, wie er auch dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen zu Grunde gelegen ist, lässt jedoch zum einen keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass die R. zum Zeitpunkt der Überführung der Waren in den zollrechtlich…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
Zuge der mündlichen Verhandlung daher nichts gewinnen. Die Berufungsbehörde musste davon ausgehen, dass die R. rechtlich nicht mehr existierte und daher als Zollschuldner ausfiel. Die Abgabenbehörde konnte daher unter Bezugnahme auf § 72a ZollR-DG nicht von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Bf…
…beschriebene Tat gewerbsmäßig die dort genannten Personen ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung, mithin eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen, beschäftigt hat. In der dem Strafurteil vorangehenden mündlichen Verhandlung wurde A der Inhalt der behördlichen Ermittlungen laut Pkt. D und E vorgehalten (Verhandlungsprotokoll vom 9…
…J. erfolgte teilweise Schadensgutmachung und der beschriebene Zeitablauf, wodurch der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt worden ist. Zu beachten sind aber auch der spezial- und generalpräventive Aspekt: Solcherart muss die Geldstrafe zumindest eine Höhe erreichen, mit der trotz der wohl tendenziell ungünstigen Prognose A, welcher…
…Bs 41/14h] A zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von [20 Monaten bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, laut Urteil des Landesgerichtes Feldkirch zu 024 Hv 48/2014w vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende…
…116 BAO): Ein rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die dem Schuldspruch zugrundeliegenden…
…widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145, VwGH 22.9.1999, 96/15/0049; VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Falle der Verurteilung bindende Wirkung…
…dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate 1-9/1996 wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer iHv. 1,295.031,-- S bewirkt, indem im genannten Voranmeldungszeitraum erzielte Leistungserlöse in Millionenhöhe steuerlich nicht erfasst und über ein Schwarzgeldkonto vereinnahmt worden wären. Aus diesem Strafurteil, mit…
… in der Folge kurz: I.). In dem mit 15. Dezember 2003 datierten Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 1997 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden in hier zu interessierender Hinsicht folgende Feststellungen getroffen (vgl. Tz 20 "Außerbücherliche Hinzurechnungen" des Berichtes): a) Nicht absetzbare Beträge…
…der Beistatuten der M.). Eine diesbezügliche zweifelsfreie Dokumentation bzw. Konkretisierung ist gegenständlich nicht erfolgt. Wird diese "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Zur Bindungswirkung des vorliegenden rechtskräftigen Strafurteiles in der Strafsache "DI P. und D.K."…
… 2000: 960.058,00 S; 2001: 1,035.124,00 S) angemessen gewesen wären. Weiters wurde die Bw. ersucht, einen Nachweis zu erbringen, welche Aktivbezüge bei der Pensionszusage mitberücksichtigt worden seien, bzw. bekannt zu geben, welche aktive Dienstzeit der Berechnung der Pensionsrückstellungen zugrunde gelegt worden…