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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0296-Z3K/02

Zollschuld, Festsetzungsverjährung, Bindungswirkung eines Strafurteiles, Transaktionswert als Zollwert, Gesamtschuld mehrerer Zollschuldner, Auswahlermessen

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)ZRV/0296-Z3K/02vom 13.10.2003Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Zuge der mündlichen Verhandlung daher nichts gewinnen. Die Berufungsbehörde musste davon ausgehen, dass die R. rechtlich nicht mehr existierte und daher als Zollschuldner ausfiel. Die Abgabenbehörde konnte daher unter Bezugnahme auf § 72a ZollR-DG nicht von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Bf. Abstand nehmen. Aus den dargestellten Erwägungen war wie im Spruch zu entscheiden. Klagenfurt, 13. Oktober 2003

Normen und Schlagworte

ZollschuldFestsetzungsverjährungBindungswirkungTransaktionswertGesamtschuldAuswahlermessen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Referent)
Geschäftszahl
ZRV/0296-Z3K/02
Stammnummer
8394
Gültig
13.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF