…BAO idgF iVm § 272 Abs. 4 BAO als gegenstandslos erklärt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Anerkennung von „Fremdleistungen“ diverser Baufirmen (Subunternehmer) als Betriebsausgaben in den o.a. Streitjahren. 1. Veranlagungsjahr 2010 (Beschwerde vom 1. Februar 2013)…
| 3.900,00 -1.472,92 2.427,08 | 3.900,00 -2.952,06 947,94 | 3.900,00 - 3.900,00 | | 2013 | 2014 endg. | EVZ 2015 (Basis ESt 2013 4.387 + 9 %) | Lt. Erkl. E…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 29. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 19. Dezember 2002 betreffend die K Bau u. Handels GesmbH betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1998, 1999 und 2000 und Körperschaftsteuer…
…Juni 2012 an der Adresse gs.s, durchgeführte Recherchen ergaben, dass sich an dieser vor zehn bzw. mehr als zehn Jahren eine Baufirma, deren Name der dort befragten Person nicht erinnerlich war, befunden hat. Laut der befragten Person habe es sich dabei um ein kleines…
§ 95 Abs 2 EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete (Abs 3) haftet aber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Gemäß Abs 3 Z 1 leg. cit. ist bei inländischen Kapitalerträgen (§ 93 Abs…
…anderen Auftraggebern hätten keine derartigen Vereinbarungen bestanden. Dies sei auch nicht erforderlich, da sämtliche Baustellen ausschließlich aufgrund von "Aufmassblättern" und allfälligen Regienachweisen abgerechnet worden seien. Die Bw. sei eine Baufirma und keine Personalbereitstellerin. Eine Nachkalkulation beweise, dass es für die Bw. völlig unmöglich gewesen wäre…
…ausgeführt: »"1. Subunternehmer Der Vertreter der Bw. bringt ergänzend vor, dass die Bw. eine seit langem bestehende Baufirma sei, welche öffentliche Aufträge auf kleineren Baustellen ausgeführt habe. Im Zuge dieser Tätigkeiten wäre sie auch mehrfach von diversen Kontrollen (z.B. KIAB) betroffen gewesen, jedoch seien…
Der von der Bw. vertretenen Auffassung, dass der tatsächlich stattgefundene Leistungsaustausch durch eine Nachkalkulation nachgewiesen werden könne, kann nicht gefolgt werden, da diese lediglich Aufschluss darüber geben könnte, dass die in Rechnung gestellten Leistungen an die Kunden der Bw. erbracht wurden, daraus jedoch nicht verlässlich…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
…Sachverhaltsdarstellung) bekanntgegeben, dass ihm D seit Jahren (als Geschäftsführer und Baukoordinator mehrerer Firmen) bekannt sei. Er habe D mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt woraufhin dieser ihn an eine befreundete Baufirma, die B zur Verrichtung der Arbeiten verwiesen habe. H habe darin keine Probleme gesehen…
Der erkennende Senat geht aufgrund der Art der Abwicklung der Geschäftsbeziehung (fehlt: schriftliche Anbote, Regielisten, Barzahlungen) auch im Falle der L davon aus, dass es der Bw. bekannt war, die Leistungen nicht von der vorgeblich fakturierenden Gesellschaft erhalten und mit dieser kontrahiert zu haben sondern…
Baufirmen und in der Baubranche im weiteren Sinn tätige Unternehmen vergeben ihre Aufträge zur Durchführung nach der offiziellen Darstellung an Subunternehmer, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben, sondern als Rechnungsaussteller nur dazu dienen, Sozial- und Lohnabgaben zu umgehen. Bei diesen Subunternehmen handelt es sich üblicherweise um…
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…
…abzugrenzen. Die Bundesinnung Bau verstehe die Checkliste auch als eine Option, "um sich infolge der Dienstleistungsfreiheit anhand der auch auf ausländische Baufirmen anwendbaren Prüfkriterien im erweiterten Angebot leichter zurecht zu finden." Sogar die Bundesinnung Bau befinde die Liste als Abgrenzung z.B. von Scheinfirmen. Darum…
…Schlussbesprechung nicht bekannt waren. Die allgemeinen Betrachtungen dieser Erhebungen treffen jedoch für den Einschreiter nicht zu. In diesen wird ausgeführt: - Die bezeichneten Firmen (Betrugsfirmen) treten in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung... - die Unternehmenshülsen fungieren ausschließlich als Rechnungsaussteller für Baufirmen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität…
…sind ihm nicht in Erinnerung. Der Ansprechpartner A.D. war kein Dienstnehmer der Firma J.. Weder mit der X-GmbH noch mit den anderen Baufirmen wurden Aufträge über die zu erbringenden Leistungen erstellt. Die Firmenunterlagen wurden von Herrn X. und Herrn L. an N.N…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, in der Folge als Bw. bezeichnet, war in den Jahren 1997 bis 2004 nahezu durchgänig bei diversen Baufirmen in Österreich beschäftigt und machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 1997, 1998, 1999, 2000 und 2001 jeweils ATS…
…Grieskirchen Wels vom 22. Oktober 2008 betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz Bw.) ist als Angestellter von Baufirmen leitend im Rechnungswesen tätig. In der über…
…werde das Gebäude seiner Dienststelle umgebaut und saniert. Der Unterrichtsbetrieb sei durch diese Tätigkeit erheblich beeinträchtigt, weil zahlreiche Baufirmen parallel zum Schulbetrieb arbeiten. Die sich dadurch ergebenden Veränderungen im Schulbetrieb und am Gebäude würden von ihm laufend dokumentiert. Es komme auch immer wieder zu Unzukömmlichkeiten…
…der Steuerabzugspflicht des Gestellungsnehmers: Geht man davon aus, dass die Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren anerkannt wird, dann unterliegen die von den österreichischen Baufirmen an das liechtensteinische Arbeitskräftegestellungsunternehmen gezahlten Entgelte gemäß § 99 EStG einem inländischen Steuerabzug. Auf Grund von Artikel 7 DBA-Liechtenstein…