…wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (Ritz, BAO³, § 9 Tz 4 mit Judikaturnachweisen). Grundvoraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme sind daher bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgaben. Da…
…der Berechnung des laufenden Verlustes geltend gemachten Ausgaben als Betriebsausgaben zu erfassen sind, sowie der aus dem Privatkonkurs resultierende Schuldennachlass iZm einer schlagend gewordenen Ausfallshaftung für von insolvent gewordenen Firmen (an denen der Bf. direkt oder indirekt beteiligt war) aufgenommene Kredite zu einem Sanierungsgewinn führt…
Wie bereits oben in der Beweiswürdigung dargelegt, sind dem Bf. im Zusammenhang mit der Abwicklung des Privatkonkurses für die Rechtsberatung (Kanzlei ***15***/***20***) und die rechtsanwaltliche Beratung (***17*** GmbH) Kosten iHv insgesamt € 8.525,00 netto entstanden, welche im Jahr 2017 vom Bf. auch…
…22.10.2015, Ra 2015/16/0082). Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung dafür ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1969, 96/13…
…einem gänzlichen Ausfall der Abgabenzahlungsansprüche auszugehen sei. Es sei zu beachten, dass die Haftung gemäß § 9 BAO eine Ausfallshaftung sei und daher die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben voraussetze. Diese könne nur angenommen werden, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststünde, dass die Abgabenforderungen im Konkurs…
…ergibt sich für das Finanzamt lediglich die Möglichkeit, auch diese neben dem Komplementär zur Haftung heranzuziehen. § 12 BAO normiert keine Ausfallshaftung. Die Gesellschafterhaftung setzt somit nicht voraus, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich sind, das Finanzamt die Haftung also erst dann geltend machen…
…können. Es handelt sich daher nur um eine Ausfallshaftung. Die betreffenden Abgabenschuldigkeiten wurden durch den Haftungsbescheid und den vorangegangenen Abgabenbescheid wohl durch zwei Bescheide geltend gemacht, jedoch werden diese begründet dadurch, dass die im § 9 Abs. 1 BAO geregelte Haftung nur eine Ausfallshaftung ist, nur…
…S im Konkurs angemeldet. Über die Berufung wurde erwogen: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären…
…Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter (Rz 807 ff), Verschulden des Vertreters (Rz 820 ff) und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit (Rz 827). 8.2.2 Uneinbringlichkeit Rz 801: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (zB VwGH 8.7.2009, 2009/15/0013…
…guten Glauben nachweist. Erst wenn sich herausstellt, dass die Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger nicht mehr möglich ist, kommt zur Herstellung der Steuerneutralität eine Ausfallshaftung des Ausstellers der Rechnung in Betracht. Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen, dann darf die Berichtigung der zu Unrecht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die Referentin ADir. Silvia Gebhart sowie die weiteren Mitglieder Wilhelm Böhm und Mag. Martin Saringer über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk…
Auskunftsperson NaJ: Es konnte festgestellt werden, dass NaJ als NaW im ZMR, in anderen Datenbanken als NzJ erfasst ist. Als NaJ ist sie gegenüber Behörden jedoch nicht in Erscheinung getreten. NaJ ist die Witwe des Dr. BJ, welcher ebenfalls im an die Bw und LP…
…19 Abs. 1 erster Halbsatz UStG 1994 als Steuerschuldner in Anspruch genommen wurde, fehlt es an der Voraussetzung einer Ausfallshaftung bei der Bw. 12. Ermittlung der vereinnahmten Entgelte und Vorsteuern Im Jahr 2000 hat die Bw von der X-Zeitung brutto ATS 99.600,-, netto…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis Juni 2002, Juli 2002 und August 2002 entschieden…
Mit Eingabe vom 12.3.2003 wird zum Antrag auf Auskunft vom 4.1.2003 wegen Säumnis der Abgabenbehörde der Antrag auf einen Bescheid gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz (AuskG) gestellt, denn die FLD habe entweder einen Auskunftsverweigerungsbescheid zu erlassen und die gewünschte Auskunft zu erteilen. Am…
…eines unberechtigten Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger keine Ausfallshaftung beim Rechnungsleger gegeben sein kann. Dem EuGH wurde zu § 11 Abs. 14 aber ein Fall vorgetragen, der sich innerhalb der Unternehmerkette abgespielt hat. Hiezu hat der EuGH letztlich den § 11 Abs. 14 UStG 1994 auf eine Ausfallshaftung beschränkt…
…übernimmt der Bund bzw. der Ausfuhrförderungsfonds in bestimmten Fällen eine Ausfallshaftung. Bei der Bewertung solcher Forderungen ist die Verminderung des eigenen Ausfallsrisikos durch die Ausfallshaftung zu berücksichtigen. Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen Rz 2361: Sind in Höhe des Deckungskapitals einschließlich Gewinnbeteiligung anzusetzen. Forderungen aus Warenlieferungen, Abzinsung Rz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Mondseerstraße 5, 5204 Straßwalchen, über die Beschwerde vom 26. Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember…
…der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 Abs. 1 BAO). Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb…
Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren…