…als Vorsteuer geltend gemacht worden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handle es sich um eine Scheinrechnung, wobei es dem Unternehmer überlassen worden sei, welche Rechnung er verwenden wolle. Die Auftragsvergabe sei mündlich erfolgt. Es fehle außerdem in der Rechnung die Angabe des Leistungszeitraumes. Da die Fa…
…der Bwin. an einen bestimmten Abnehmer zusammensetzt. In diesem Sinne ist dem Beleg nicht zu entnehmen, dass G. der leistende Unternehmer und die Bwin. der Leistungsempfänger sei. Weiters fehlt dem Beleg für dessen Qualifikation als Rechnung iSd. § 11 UStG die Angabe eines Leistungszeitraumes, die eindeutige…
…der Bwin. an einen bestimmten Abnehmer zusammensetzt. In diesem Sinne ist dem Beleg nicht zu entnehmen, dass G. der leistende Unternehmer und die Bwin. der Leistungsempfänger sei. Weiters fehlt dem Beleg für dessen Qualifikation als Rechnung iSd. § 11 UStG die Angabe eines Leistungszeitraumes, die eindeutige…
…Erkenntnismittel eine Identifizierung der tatsächlich erbrachten Leistung möglich ist. Die Bezeichnung der Art und des Umfanges der sonstigen Leistungen diene lediglich als Indiz. Wenn keine sonstigen Zweifel bestehen, sei es unsachlich den Vorsteuerabzug deshalb nicht zu gewähren. Bezüglich des Fehlens der Angabe des Leistungszeitraums auf…
…feststellbar. Dadurch sei der Mangel, dass die Leistungsempfängerin nicht in der Rechnung angeführt sei, behoben. Die Angabe eines Leistungszeitraumes sei nicht erforderlich. Wie bereits in der Eingabe vom 31. Juli 2002 dargestellt, sei die Kommentarmeinung dahingehend, dass überzogene Anforderungen für den Vorsteuerabzug nicht angebracht seien…
…auch eine Person, die mit der auf der Rechnung als leistender Unternehmer ausgewiesenen Person nicht ident sei, den Tatbestand des § 14 Abs. 11 UStG 1994 erfüllen könnte (s.a. VwGH 22.2.2000, 99/14/0062). Hinsichtlich jener Rechnungen, bei denen die Angabe eines Leistungszeitraumes…
…ohne Angabe eines Leistungszeitraumes und ohne Rechnungsdatum in Höhe von € 8.140,00 geltend. Die Vorsteuern aus der Rechnung wurden vom Finanzamt nicht anerkannt, da der Rechnung die Rechnungsmerkmale nämlich die genaue Adresse des Leistungserbringers, der Leistungszeitraum und das Datum fehlten. Über die gegen…
…der A-GmbH die Angabe des jeweiligen Leistungszeitraumes wegen der Abwesenheit des Geschäftsführers nicht möglich sei, vertritt jedoch die Auffassung, dass an der Ausführung der erbrachten Leistungen kein Zweifel bestehen könne, zumal ein namentlich genannter Organwalter die erfolgte Renovierung im Rahmen einer Nachschau feststellen habe…
…an die Firmen auf den jeweiligen Baustellen umgehend weitergegeben. Zu Tz. 16 des Bp-Berichtes (Firma K):Mangels Angabe eines Leistungszeitraumes in den strittigen Rechnungen sei ein Vorsteuerabzug verwehrt worden.Die Geschäftsanschrift ab 1. September 2000 im Firmenbuch FN 78051m lautet:K1 und nicht K2.…
…GmbH sind aber auch keine Angaben zum Leistungszeitraum zu entnehmen. Damit ist dem Erfordernis des § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 nicht entsprochen, weshalb diese Rechnungen nicht geeignet sind, den Anspruch auf Vorsteuerabzug zu vermitteln. Die Angabe eines Leistungszeitraumes ist für den Vorsteuerabzug des…
…| Summe | 180.000,00 Wir danken für Ihren Auftrag Mit freundlichem Gruß Firmenstempel und Unterschrift Die beiden anderen streitgegenständlichen Rechnungen lauten ähnlich und enthalten ebenfalls keine Angaben über den Leistungszeitraum. Es erfolgte eine Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich Umsatz- und Körperschaftsteuer 1994 und 1995…
…vom 13.07.2020 über einen Betrag von EUR 58.877,23 (inkl. 20% USt.), welche als "Leistung" ohne Angabe eines Leistungszeitraumes lediglich zweimal folgende Angabe enthält: "***GmbH***" Honorarnote samt Zahlungsbestätigung einer Anwaltskanzlei vom 05.11.2020 betreffend anwaltliche Leistungen im Zusammenhang dem Kaufvertrag betreffend…
…auf Baustellen in der Natur der Sache. Die Annahme eines Werkvertrages sei auch im Hinblick auf das fehlende Unternehmerrisiko zu verneinen. Die von den "Subunternehmern" ausgestellten Rechnungen hätten nur das einzelne Bauvorhaben enthalten, nicht aber konkrete Angaben zur erbrachten Leistung (keine Angabe eines Leistungszeitraumes). Lt…
…Weiters mangelt es an der Angabe eines konkreten Leistungszeitraumes. A3/55Cb Hotel im Cb : Bei dieser Hotelrechnung für drei Personen konnte kein betrieblicher Nachweis erbracht werden. A3/55Cc Appartement in Cc : Bei diesem "Appartement-Aufenthalt" für mehrere Personen konnte der betriebliche Nachweis nicht erbracht werden…
…ausgestellten Rechnungen eine falsche Adresse angegeben wurde, da sich die Geschäftsanschrift spätestens ab diesem Zeitpunkt eindeutig geändert hat, können diese Rechnungen schon aus diesem Grunde nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Darüber hinaus mangelt es ihnen auch an der Angabe eines Leistungszeitraumes, wobei auch die Angabe Oktober…
…Datum ("31. Februar 2006") ausgestellten - Honorarnote wird der Erhalt eines Betrages in Höhe von 2.160 € bestätigt (und nicht jener von "Teilbeträgen"). Abgesehen davon, dass dieser Bezahlung keine zeitnahen Barbehebungen in dieser Größenordnung zugrunde liegen, hat die Bw. in dem angeführten Leistungszeitraum 15. Jänner…
…Rechnungen der Firma R nicht aufgetreten sind. Weiters scheint auf dieser Rechnung eine bereits vergebene Rechnungsnummer auf (was auf verschiedene Urheber der vorliegenden Belege hinweist), zur Gänze fehlt hingegen die Angabe eines konkreten Leistungszeitraumes sowie die Konkretisierung des Leistungsinhaltes. Diese Mängel sind aber trotz Vorhalt…
…Angabe über den Tag der Lieferung und auch keinen Hinweis, daß der Tag der Lieferung in einem anderen Beleg angeführt ist, enthält, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (VwGH v. 12.12.1988 87/15/0079). Die vorliegende Rechnung vom 31.8.1999 weist keinen Leistungszeitraum…
…Höfleinerstr. Leistungszeitraum: April-Mai 2002 Da gemäß § 11 Abs 1 Z 4 zweiter Satz UStG 1994 bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (zB Lebensmittellieferungen), die Angabe des Abrechnungszeitraumes genügt, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt, es sich aber bei den neun oben…
……] (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2 geforderten Angaben ist jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht." § 12 UStG 1994 idF BGBl…