…Da nach § 33 Abs. 3 lit a 1. Fall FinStrG eine Abgabenverkürzung nach Abs 1 mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, bewirkt ist, tritt der Erfolg mit Bekanntmachung (Zustellung) der Abgabenbescheide ein. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt…
…gewerblichen Grundstückshandel treffende Einkommensteuerpflicht (§ 23 EStG) aufgeklärt worden sei, vermochte der Beschuldigte den Spruchsenat nicht vom Fehlen eines Abgabenverkürzungsvorsatzes zu überzeugen, zumal es nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu den Aufgaben eines mit der Abwicklung von Grundstücksveräußerungen beauftragten Notars gehört, einen als Baumeister agierenden Liegenschaftsveräußerer im…
…Lenker vom Fahrzeug entfernt) zu entrichten ist und die Abgabe bei Verwendung elektronischer Parkscheine (erst) als entrichtet gilt, wenn die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt wird, haben Sie den Tatbestand der Abgabenverkürzung nach § 4 Parkometergesetz 2006 verwirklicht, die objektive Tatseite ist daher gegeben (vgl…
…verkürzt. Der Bf hat damit das objektive Tatbild der Abgabenverkürzung verwirklicht. Da der Bf die Entrichtung der Parkometerabgabe vorgetäuscht hat, indem er sich eines bereits entwerteten Parkscheines bediente, deren frühere Entwertungen wieder entfernt worden waren, hat er auch das subjektive Tatbild der Abgabenverkürzung verwirklicht. Es…
…der vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) zufolge hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und damit der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die von RA1, eingebrachte Berufung der Bw, nunmehr vertreten durch RA2, vom 20. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes XYZ vom 24. Juli 2007 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Absatz 1 oder 2 bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu…
… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Zunächst ist aus dem Inhalt des Betriebsprüfungsberichtes des Finanzamtes vom 25. Jänner 2005 zu entnehmen, dass der Bf. in den Jahren 2002 und…
…strittig seien. Der Bf stellt daher den Antrag, das Strafverfahren einzustellen. Gleichzeitig mit Ergehen des Einleitungsbescheides wurde der Bf auch davon verständigt, dass die Einleitung des Strafverfahrens auch wegen des Verdachts auf fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG erfolgt ist (Punkte 5, 10 und…
…Abs. 1 FinStrG. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Im Juli 2003 wurde eine Betriebsprüfung bei der MSGBH, als deren Geschäftsführer der Beschuldigte fungiert, betreffend…
…er aber dies auf Grund seiner finanziellen Lage jedoch nicht von einem Steuerberater nachrechnen habe lassen können, so könnte auch bei Annahme dieses Sachverhaltes ihm dieses Vorbringen zu keinem Erfolg verhelfen. Es war unbestrittenermaßen mit dieser Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden, wurde doch die o.a…
…4*** ***15*** geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts, er habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2018 bis 2020, Abgabenverkürzungen bewirkt, nämlich [Grafik] gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zur Begründung wird im Erkenntnis ausgeführt…
…Spruchsenat eine Verfahrenseinstellung nach § 136 FinStrG vor, da nach dem Beweiskalkül des Spruchsenats der Beschuldigten diesbezüglich ein Abgabenverkürzungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Soweit sie grob fahrlässig für das Kalenderjahr 2016 Umsatzsteuer in der ihr zur Last gelegten Höhe verkürzt hat, ist für das Jahr…
…erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…
…die richtigen abgabenrechtlichen Konsequenzen zur Folge hat - Verustung im Ausland und Nachweis an die steuerliche Vertretung oder eben kein Vorsteuerabzug zustehend - und die Steuerberatung mehrmals unrichtige Erklärungen einreicht, ist ihr kein grobes Verschulden als Beitrag zu den bewirkten Abgabenverkürzungen anzurechnen. Das Verfahren war somit nach §…
…folgende Abgabenverkürzungen bewirkt: Einkommensteuer 2015 € 3.387,08 Umsatzsteuer 2015 € 1.601,48 Einkommensteuer 2016 € 5.809,70 Umsatzsteuer 2016 € 2.905,65 Einkommensteuer 2017 € 6.970,86 Umsatzsteuer 2017 € 1.658,22 Umsatzsteuer 2018 € 2.169,08…
…erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…
Bei Fanta, Cola, Almdudler, Visne, Tamek, Türtamek, Uldug Dosen wurde bei einem Schwund von 2 % 2018 ein Differenzbetrag von 27 %, 2019 18 % und 2020 15 % errechnet. Bei Bier wurde ein Schwund/Verderb von 8 % angenommen, daraus ergaben sich kalkulatorisch Differenzen von 2018 21 %, 2019 23…
Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Wien, am 5. März 2024
…11.926,93, des Jahres 2016 in Höhe von Euro 7.612,49 und des Jahres 2017 in Höhe von Euro 20.039,11, sohin insgesamt Euro 38.578,53 bewirkt und hiedurch die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen…