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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7300002/2024

Abgabenverkürzungen fremdunübliche Vermietung von Wohnungen, Vorsatz nicht nachweisbar, daher auch keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung und keine Strafbarkeit eines damit verfolgungsverjährten Finanzvergehens wegen grob fahrlässiger Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben

geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/7300002/2024vom 05.03.2024Teil 3 von 3
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Wortlaut laut Findok

Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Wien, am 5. März 2024

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7300002/2024
ECLI
ECLI:AT:BFG:2024:RV.7300002.2024
Stammnummer
144098
Gültig
05.03.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF