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BFG RV/7300047/2023Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, Tatbegriff, Entscheidungsträger und Verbandsverantwortlichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2023

…und diese nicht an das Finanzamt weiterleiten muss. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung…

UFSW FSRV/0101-W/04Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG und Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005

…dass die Vorauszahlungen nicht geleistet würden. Dadurch habe sie in objektiver und subjektiver Hinsicht das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Auch bezüglich der lohnabhängigen Abgaben habe sie die Tatsache gekannt, dass zu den Fälligkeitsterminen solche angefallen seien und dass…

BFG RV/7300061/2011Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG; Rechtsfrage; Beneficium cohaesionis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2016

…Wurde die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform…

BFG RV/2300011/2021Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, Wahrnehmung der steuerlichen Agenden durch die Mutter des Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.01.2022Teil 1/2

…136 ff FinStrG vom 28.04.2021, erhalten 21.06.2021, wird hiermit das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht. Angefochten wird das Erkenntnis im Hinblick auf den Spruch, nämlich, dass Herr ***Bf1*** schuldig ist, das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG begangen…

BFG RV/2300011/2021Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, Wahrnehmung der steuerlichen Agenden durch die Mutter des Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.01.2022Teil 2/2

…diesem Verfahren nicht zu prüfen, ob eine ahndbare finanzstrafrechtliche Verantwortung von Frau ***6*** vorliegt. Eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG wäre verfolgungsverjährt, gegen eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG spricht die Verantwortungslinie von Frau ***13***, dass ihr mit Nichterfassung…

BFG RV/2300005/2015Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Fall der Uneinbringlichkeit der Forderung im Zeitpunkt der Rechnungslegung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2015

…Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde den Bf. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig. Im gegen die Strafverfügung eingebrachten Einspruch vom 21.08.2014 verwies der Bf. auf seine Ausführungen in der Beschwerde…

UFSW FSRV/0075-W/02Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wobei der Bf. auf seinen Steuerberater vertraute
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.02.2004

…für sich allein noch keinen Verdacht eines Finanzvergehens, zumal der Inhalt rechtskräftiger Abgabenbescheide nur eine qualifizierte Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite des angeschuldeten Finanzvergehens darstellt. Für die Bewirkung der Verkürzung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Vorsatzform…

UFSW FSRV/0031-W/05Abgrenzung zwischen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.06.2005

…für die Monate Jänner bis Dezember 2002 in Höhe von € 10.206,66 weder gemeldet noch entrichtet wurden. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung zur Abgabe von…

UFSW FSRV/0117-W/04Abgrenzung zwischen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2005

…den Berufungseinwendungen des Bw. hinsichtlich der subjektiven Tatseite dahingehend, dass lediglich fahrlässige Handlungsweise vorliege. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen…

UFSW FSRV/0034-W/04Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate Jänner bis März 2002 mit einem Verkürzungsbetrag von € 343,00 eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz, SN, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung…

UFSW FSRV/0033-W/04Abgrenzung zwischen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…November 2003, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…

UFSW FSRV/0160-W/03Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bzw. einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…dass die Buchhaltungskraft W. mit der Berechnung und Meldung der Selbstbemessungsabgaben Probleme gehabt hätte. Der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG setzt Eventualvorsatz in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen und Wissentlichkeit…

UFSW FSRV/0098-W/02Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.06.2003

…Nichtabgabe daher nicht auszugehen. Das Delikt der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist daher nicht verwirklicht. Dem erstinstanzlichen Schuldspruch in Bezug auf den Monat März 2001 liegt das Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Monate März bis Mai 2001 zugrunde. Unter Textziffer 3…

UFSW FSRV/0073-W/02Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch unrechtmäßige Geltendmachung einer Vorsteuergutschrift.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2003

…wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 8. November 2002 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk als Organ des Finanzamtes Neunkirchen vom 5. September 2002, SpS 291/02-III, nach…

UFSI FSRV/0055-I/02Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend Umsätze aus der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.01.2005

…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juni 2002 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs…

UFSG FSRV/0002-G/04Strafbemessung im Fall einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 21. Jänner 2004 gegen das Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Finanzamt Graz-Stadt vom 10. November 2003, StrNr. 2002/00572-001, nach…

UFSI FSRV/0029-I/02Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Fall einer Geschäftsführerin ohne Schulbildung und ohne Deutschkenntnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.07.2004

…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18. Oktober 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. September 2001 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs…

UFSL FSRV/0008-L/08Vorliegen des subjektiven Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.05.2008

…objektive Deliktsvollendung), wenn diese Abgaben zum gesetzlichen Fälligkeitstermin überhaupt nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet werden. Im vorliegenden Fall ist das Vorliegen der objektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG unstrittig. Eine Einsichtnahme in das Abgabenkonto zeigt, dass der Bf…

UFSW FSRV/0140-W/07Abgrenzung zwischen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…Lohnabgaben seien von Herrn S. gemeinsam mit M.A. berechnet worden und hätten vom Ehepaar Sehic, allerdings unter Zuhilfenahme seiner Unterschrift, geleistet werden sollen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung…

UFSW FSRV/0022-W/04Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…eventu der vorliegenden Berufung dahingehend Folgen zu geben, dass das bekämpfte Erkenntnis nach Verfahrensergänzung abgeändert und die Strafe herabgesetzt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…